Kontrolle, Speicheltest, Blutprobe: Der Wert liegt über dem Grenzwert, und plötzlich steht die Frage im Raum, ob jetzt eine MPU wegen Cannabis droht. Viele wissen nicht, was seit der Teillegalisierung gilt, zumal sich die Regeln mehrfach geändert haben.
Die Kernantwort: Besitz und Konsum allein lösen heute keine MPU mehr aus. Entscheidend ist, ob Sie Konsum und Fahren sicher voneinander trennen. Wer das nicht tut oder wiederholt auffällt, muss mit einer Begutachtung rechnen. Und anders als früher ist vor der MPU nicht in jedem Fall völliger Verzicht nötig.
Diese Seite gibt Ihnen den Überblick: Rechtsgrundlage, typische Auslöser, Prüfungsinhalt, Nachweise und Zeitplan. Die Einzelheiten stehen in den verlinkten Ratgeberbeiträgen.
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Was sich mit dem Cannabisgesetz geändert hat
Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz und mit ihm eine eigene Vorschrift für die Fahreignung: § 13a FeV. Früher konnte schon gelegentlicher Konsum zur MPU führen. Heute fragt die Behörde vor allem nach dem Trennungsvermögen. Missbrauch liegt laut Anlage 4 FeV vor, wenn Fahren und ein Konsum mit nicht fernliegender verkehrsrelevanter Wirkung nicht hinreichend sicher getrennt werden.
Was der Begriff im Alltag bedeutet, erklärt Trennungsvermögen bei Cannabis. Den gesamten rechtlichen Rahmen beschreibt Cannabis und Führerschein: Was seit 2024 gilt. Wer noch ein Verfahren aus der Zeit vor der Reform hat, findet Hinweise im Beitrag Alte Cannabis-Fälle: Neubewertung nach dem KCanG.
Wann eine MPU wegen Cannabis droht
Nach § 13a FeV ordnet die Behörde eine MPU an, wenn
- Tatsachen auf Cannabismissbrauch hindeuten, also auf fehlendes Trennungsvermögen,
- wiederholt Verstöße unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
- die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war oder
- zu klären ist, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht.
Bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit steht zunächst ein ärztliches Gutachten an.
Am Steuer gilt seit dem 22. August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, beim ersten Mal in der Regel mit 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Zusammen mit Alkohol wird es deutlich teurer. Einzelheiten zum Wert stehen in THC-Grenzwert 3,5 ng/ml einfach erklärt, zur Kombination in Mischkonsum Alkohol und Cannabis, zum Ablauf nach einem Test in Positiver Drogentest bei der Polizeikontrolle.
Die erste Fahrt: Rechtsprechung uneinheitlich
Eine einzelne Fahrt über dem Grenzwert genügt nach allen bisher bekannten Obergerichten nicht, um Missbrauch anzunehmen. Es braucht zusätzliche Tatsachen. Ein Positionspapier der Fachgesellschaften nennt als Anhaltspunkt etwa Werte ab 15 ng/ml THC oder ab 8 ng/ml THC zusammen mit mindestens 150 ng/ml des Abbauprodukts THC-COOH. Gesetzlich festgelegt sind diese Schwellen nicht, und die Gerichte der Länder ziehen die Grenze unterschiedlich. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es bisher nicht.
Wie die Gerichte konkret entschieden haben, zeigt Einmalige Cannabisfahrt: Droht die MPU?. Ob eine Anordnung in Ihrem Fall trägt, beurteilt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Probezeit und unter 21
Für Fahranfänger und alle unter 21 gilt null THC am Steuer. Ein Verstoß bringt 250 Euro, einen Punkt und in der Probezeit ein besonderes Aufbauseminar. Für die Frage nach wiederholten Verstößen zählen reine Verstöße gegen dieses Verbot nicht. Lag der Wert zugleich über 3,5 ng/ml, sieht das anders aus. Mehr in Cannabis in der Probezeit und unter 21.
Was bei der Cannabis-MPU geprüft wird
Die Fragestellung lautet sinngemäß, ob zu erwarten ist, dass Sie künftig Cannabiskonsum und Fahren trennen, und ob Ihr Konsum die Fahreignung anderweitig in Frage stellt.
Gutachter folgen dabei den Begutachtungsleitlinien, deren Kapitel zu Alkohol und Cannabis seit dem 19. August 2026 neu gefasst verbindlich ist, und den Beurteilungskriterien in der 5. Auflage (2026). Die Drogen-Hypothesen lassen sich vereinfacht so lesen: D1 fragt nach Abhängigkeit, D2 nach einer fortgeschrittenen Drogenproblematik, D3 nach einer Drogengefährdung, D4 nach dem Trennverhalten. Neu ist unter D3 der Weg des risikoarmen, moderaten Cannabiskonsums. Mehr zur Systematik in Beurteilungskriterien und Hypothesen einfach erklärt.
Abstinenz oder belegter risikoarmer Konsum?
Früher war die Antwort fast immer: Verzicht. Heute kann für Menschen, die selten, maßvoll und ausschließlich Cannabis konsumieren, ein belegter risikoarmer Umgang genügen. Er muss mit Laborwerten nachgewiesen werden, üblich sind drei Blutkontrollen innerhalb von vier Monaten oder eine Haaranalyse über drei Zentimeter. Im Serum sollen THC unter 1 ng/ml und THC-COOH unter 20 ng/ml liegen. Die Belege sollen aus den drei bis vier Monaten vor der Begutachtung stammen.
Abstinenz bleibt der Regelfall bei Abhängigkeit, bei häufigem oder täglichem Konsum, bei Mischkonsum mit Alkohol und wenn auch andere Drogen im Spiel waren. Dann sind Programme über 6 oder 12 Monate üblich, belegt durch Urinkontrollen oder Haaranalysen. Welcher Weg zu Ihnen passt, klärt Muss ich vor der Cannabis-MPU abstinent sein?. Zur Laufzeit siehe Abstinenznachweis: 6, 12 oder 15 Monate?.
Wichtig: Die Einordnung trifft am Ende der Gutachter. Wer sich selbst zu günstig einschätzt und auf den risikoarmen Weg setzt, verliert im Zweifel Monate. Eine ehrliche Bestandsaufnahme vorab lohnt sich.
Medizinalcannabis und Führerschein
Für ärztlich verordnetes Cannabis gilt eine Ausnahme: Rührt der THC-Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels her, greift das Bußgeld nach § 24a StVG nicht. Fahrtüchtig müssen Sie trotzdem sein. Kommt es zur Begutachtung, schauen Gutachter genau hin, ob zum Fahrzeitpunkt eine gültige Verordnung bestand. Was Patienten beachten sollten, steht in Cannabis auf Rezept und Autofahren.
Ein typischer Zeitplan
Nach einer Entziehung ist der Ablauf ähnlich wie bei anderen Anlässen: Sperre oder Entziehung, Antrag auf Neuerteilung, Anordnung mit Frist, Begutachtung. Der Unterschied liegt in der Vorlaufzeit. Für den risikoarmen Weg brauchen Sie Belege über drei bis vier Monate, für Abstinenz mindestens sechs Monate. Wer früh beginnt, kann den MPU-Termin danach ausrichten statt umgekehrt.
Wie lange THC nach Konsum im Körper bleibt, zeigt unsere Abbau-Uhr als grobe Spanne. Einen sicheren Zeitpunkt für einen negativen Test kann sie nicht nennen, dafür sind Konsummuster und Stoffwechsel zu verschieden.
So unterstützt Sie MPU-Scout
Im Gespräch mit uns geht es zuerst um Ihre Konsumgeschichte: Wie oft, wie viel, in welchen Situationen? Daraus ergibt sich, ob Abstinenz oder der risikoarme Weg realistisch ist und welche Belege Sie brauchen. Danach bereiten wir Sie auf das Gutachtergespräch vor, mit Ihren eigenen Worten statt fertiger Antworten. MPU-Scout berät selbst, bundesweit am Telefon und per Video, in NRW auch vor Ort. Mehr zur MPU-Beratung.
Kurz zusammengefasst
Eine MPU wegen Cannabis richtet sich seit 2024 nach § 13a FeV. Der Schlüssel ist das Trennungsvermögen, nicht der Besitz. Eine erste Fahrt über 3,5 ng/ml führt nur mit zusätzlichen Tatsachen zur MPU, wiederholte Verstöße dagegen regelmäßig. Je nach Konsummuster ist vor der Begutachtung Abstinenz nötig oder ein belegter risikoarmer Konsum möglich. Klären Sie diese Frage früh, denn davon hängt Ihr Zeitplan ab.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Oktober 2026
Häufige Fragen
Droht nach der ersten Fahrt mit THC automatisch eine MPU?
Nein. Eine einmalige Fahrt über 3,5 ng/ml reicht nach der Rechtsprechung allein nicht aus, um Cannabismissbrauch anzunehmen. Es müssen weitere Tatsachen hinzukommen, etwa ein sehr hoher Wert ohne Ausfallerscheinungen. Wo genau die Grenze liegt, beurteilen die Oberverwaltungsgerichte der Länder unterschiedlich.
Ist der Besitz von Cannabis noch ein Grund für eine MPU?
Besitz und gelegentlicher Konsum im erlaubten Rahmen sind seit dem 1. April 2024 kein Anlass mehr. Entscheidend ist, ob Sie Konsum und Fahren zuverlässig trennen. Anders kann es aussehen, wenn Hinweise auf eine Abhängigkeit bestehen.
Muss ich vor einer Cannabis-MPU ganz auf Cannabis verzichten?
Nicht unbedingt. Seit der 5. Auflage der Beurteilungskriterien kann bei seltenem, risikoarmem Konsum ein belegter maßvoller Umgang ausreichen. Bei Abhängigkeit, häufigem Konsum oder Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen bleibt Abstinenz der Regelfall.
Was gilt für Fahranfänger und Menschen unter 21?
Für sie gilt am Steuer ein absolutes THC-Verbot. Ein Verstoß kostet in der Regel 250 Euro und einen Punkt, in der Probezeit folgen weitere Maßnahmen. Für eine MPU wegen wiederholter Verstöße zählen reine Verstöße gegen dieses Verbot aber nicht mit.
Schützt ein Cannabis-Rezept vor der MPU?
Ein Rezept schützt bei bestimmungsgemäßer Einnahme vor dem Bußgeld nach § 24a StVG. Wer berauscht und fahrunsicher ist, macht sich trotzdem strafbar. Kommt es zur Begutachtung, prüfen Gutachter genau, ob zum Fahrzeitpunkt eine gültige Verordnung vorlag und wie sie eingenommen wurde.
Wie lange ist THC nachweisbar?
Das hängt stark von Häufigkeit und Menge ab. Nach einmaligem Konsum liegt THC im Blut meist nur Stunden über 3,5 ng/ml, bei Dauerkonsum kann es tagelang messbar bleiben. Feste Werte gibt es nicht, unsere Abbau-Uhr zeigt deshalb nur Spannen.
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Eine erste Fahrt mit THC im Blut führt nicht automatisch zur MPU. Entscheidend sind zusätzliche Umstände – und die bewerten Gerichte unterschiedlich.
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Muss ich vor der Cannabis-MPU abstinent sein?
Nicht jede Cannabis-MPU verlangt einen völligen Verzicht. Wann Abstinenz nötig bleibt und wann ein belegter, seltener Konsum genügen kann.
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Quellen
- § 13a FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
- Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze, berauschende Mittel
- § 24c StVG – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger
- BASt – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- DGVP/DGVM – Übersicht über die Änderungen der 5. Auflage der Beurteilungskriterien (2026)