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MPU-Anlässe: Weshalb die Führerscheinstelle eine MPU verlangt

Neun typische MPU-Anlässe, von Alkohol bis Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier finden Sie Ihren Anlass und die Seite, die Ihren Weg Schritt für Schritt erklärt.

Hinter jeder MPU steht ein konkreter Anlass: eine Trunkenheitsfahrt, ein positiver Drogentest, ein voller Punktestand oder eine Straftat. Diese MPU-Anlässe bestimmen, welche Frage der Gutachter klären soll, welche Nachweise sinnvoll sind und wie viel Zeit Sie einplanen sollten.

Auf dieser Seite finden Sie die neun häufigsten Gründe in kurzen Abschnitten. Jeder führt auf eine eigene Seite, die den Weg für diesen Anlass genauer beschreibt: Rechtsgrundlage, Prüfungsinhalt, Zeitplan und Vorbereitung.

Sie sind unsicher, welcher Anlass auf Sie zutrifft, oder es kommen mehrere zusammen? Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 44 600 88 an, dann ordnen wir Ihre Situation gemeinsam ein.

Die neun MPU-Anlässe im Überblick

Alkohol

Der häufigste Grund. Ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l in der Atemluft ist die MPU vorgeschrieben, auch auf dem Fahrrad. Schon ab 1,1 Promille kann sie folgen, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Auch zwei Verstöße unter Alkohol reichen. Alles dazu auf der Seite MPU wegen Alkohol.

Cannabis

Seit April 2024 gilt eine eigene Vorschrift, § 13a FeV. Entscheidend ist, ob Sie Konsum und Fahren zuverlässig trennen. Der Grenzwert am Steuer liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wie Behörden eine erste Fahrt bewerten, erklärt die Seite MPU wegen Cannabis.

Andere Drogen

Bei Kokain, Amphetamin, Ecstasy oder Heroin ist das Fahrerlaubnisrecht besonders streng. Hier reicht schon die nachgewiesene Einnahme, um die Eignung im Regelfall zu verneinen, auch ohne Fahrt. Die MPU kommt meist beim Antrag auf Neuerteilung. Mehr unter MPU wegen Drogen.

Punkte in Flensburg

Mit 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ein neuer Führerschein ist frühestens nach sechs Monaten möglich, und in der Regel verlangt die Behörde dann ein Gutachten. Den Weg beschreibt die Seite MPU wegen Punkten.

Straftaten

Erhebliche Straftaten im Straßenverkehr oder mit Bezug zur Fahreignung können Zweifel begründen, etwa eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein illegales Rennen. Was dabei zählt, lesen Sie unter MPU wegen Straftaten.

Aggression und Nötigung

Ein hohes Aggressionspotenzial, ob am Steuer oder außerhalb des Verkehrs, nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung ausdrücklich als möglichen Anlass. Typisch sind Nötigung, Körperverletzung oder Bedrohung. Details unter MPU wegen Aggression.

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Zur MPU führt sie meist erst bei Wiederholung oder in Kombination mit anderen Auffälligkeiten. Wann das der Fall ist, steht auf der Seite MPU wegen Fahrerflucht.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne gültigen Führerschein fährt, macht sich strafbar. Kommt das mehrfach vor oder zusammen mit weiteren Verstößen, kann die Behörde an der charakterlichen Eignung zweifeln. Mehr unter MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Medikamente

Ärztlich verordnete und richtig eingenommene Arzneimittel sind in der Regel kein Problem. Anders bei missbräuchlicher Einnahme psychoaktiver Medikamente. Wann statt einer MPU zunächst ein ärztliches Gutachten verlangt wird, erklärt die Seite MPU wegen Medikamenten.

Was alle Anlässe gemeinsam haben

So verschieden die Auslöser sind, die Logik dahinter ist immer dieselbe. Die Führerscheinstelle hat Tatsachen, die Zweifel an Ihrer Eignung begründen. Sie formuliert daraus eine Fragestellung und verlangt ein Gutachten. Der Gutachter blickt dann nicht in erster Linie zurück, sondern nach vorn: Ist zu erwarten, dass Sie künftig sicher und regelkonform am Verkehr teilnehmen?

Für diese Prognose zählen drei Dinge. Erstens, ob Sie verstehen, wie es zu den Auffälligkeiten kam. Zweitens, was Sie seitdem konkret verändert haben. Drittens, ob diese Veränderung stabil genug ist, um auch in schwierigen Situationen zu halten. Bei Alkohol und Drogen kommen Laborbelege hinzu. Nach welchen Regeln Gutachter dabei urteilen, erklärt der Beitrag Beurteilungskriterien und Hypothesen einfach erklärt.

Wichtig ist auch, wer handelt. Ein Strafgericht kann den Führerschein entziehen und eine Sperre verhängen, eine MPU ordnet es aber nicht an. Das tut allein die Fahrerlaubnisbehörde, meist dann, wenn Sie nach Ablauf der Sperre die Neuerteilung beantragen. Manchmal wird sie auch von sich aus tätig, obwohl Sie Ihren Führerschein noch haben, etwa nach einer Mitteilung der Polizei. Wer ohne Anordnung vorab Klarheit möchte, findet Hinweise im Beitrag Freiwillige MPU: Wann sie sinnvoll ist.

Gut zu wissen: Treffen mehrere Anlässe zusammen, etwa Alkohol und eine Straftat, nennt die Anordnung mehrere Fragestellungen. Die Vorbereitung muss dann jedes Thema einzeln abdecken.

Welcher Anlass trifft auf Sie zu?

Häufig ist die Lage eindeutig, weil die Anordnung der Behörde den Grund ausdrücklich nennt. Manchmal ist sie es nicht: Das Strafverfahren läuft noch, oder Sie möchten wissen, ob nach einer Kontrolle überhaupt eine MPU droht.

Für eine erste Einschätzung gibt es den MPU-Selbst-Check. Er fragt Ihre Situation in wenigen Schritten ab und zeigt, welche Regeln in Frage kommen. Die Rechtsgrundlagen aller Anlässe im Zusammenhang erklärt der Beitrag Wann wird eine MPU angeordnet?. Liegt das Schreiben der Behörde schon vor, helfen die ersten Schritte nach der MPU-Anordnung weiter.

Wie viel Zeit Sie je nach Anlass bis zur Begutachtung brauchen, zeigt der Beitrag Der Weg zurück zum Führerschein: Zeitplan nach Anlass. Den eigenen Fahrplan rechnet der MPU-Fahrplan grob für Sie durch.

Persönliche Einordnung durch MPU-Scout

MPU-Scout berät selbst, ohne Vermittlung an Dritte. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welcher Anlass bei Ihnen vorliegt, welche Nachweise sinnvoll sein könnten und wie ein realistischer Zeitplan aussieht. Das geht bundesweit am Telefon oder online, im Ruhrgebiet und in NRW auch persönlich oder bei Ihnen zu Hause. Erreichbar sind wir unter 0800 44 600 88 oder per E-Mail an [email protected].

Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.

Stand: Oktober 2026

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Häufige Fragen

Welcher MPU-Anlass ist am häufigsten?

Alkohol. Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen für 2025 betrafen zusammengenommen rund 40 bis 44 Prozent der Begutachtungen eine Alkoholfragestellung. Danach folgen Drogen und Medikamente mit rund einem Fünftel der Fälle.

Wer entscheidet, ob ich zur MPU muss?

Die Fahrerlaubnisbehörde, im Alltag Führerscheinstelle genannt. Ein Strafgericht kann den Führerschein entziehen und eine Sperre festsetzen, die MPU verlangt aber erst die Behörde, meist beim Antrag auf Neuerteilung.

Kann eine MPU mehrere Anlässe gleichzeitig betreffen?

Ja. Treffen etwa eine Trunkenheitsfahrt und eine Unfallflucht zusammen, nennt die Anordnung mehrere Fragestellungen. Der Gutachter prüft dann jede davon, und Ihre Vorbereitung muss alle Themen abdecken.

Muss ich zur MPU, wenn ich nur einmal auffällig war?

Das hängt vom Anlass ab. Ab 1,6 Promille genügt schon eine einzige Fahrt, bei harten Drogen sogar die bloße Einnahme. Bei Punkten, Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis führt dagegen meist erst eine Häufung zur Anordnung.

Wie finde ich heraus, ob mein Fall MPU-relevant ist?

Eine erste Orientierung gibt unser kostenloser Selbst-Check. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Anordnung oder einem laufenden Verfahren hilft ein Gespräch mit einer Beratung oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter.

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Quellen

  1. § 11 FeV – Eignung
  2. § 13 FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
  3. § 13a FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
  4. § 14 FeV – Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
  5. § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem

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