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MPU-Anordnung erhalten – was tun? Die ersten Schritte

Das Schreiben der Führerscheinstelle ist da. Mit diesen Schritten behalten Sie den Überblick und nutzen die Zeit bis zur Untersuchung sinnvoll.

Grundlagen der MPUStand: 25. Oktober 2026Lesezeit ca. 7 Min.Fragen? 0800 44 600 88

Der Umschlag sieht aus wie jeder andere Behördenbrief. Doch wer ihn öffnet, liest von Zweifeln an der Fahreignung und von einem Gutachten, das bis zu einem bestimmten Datum vorliegen soll. Viele legen das Schreiben dann erst einmal weg. Verständlich – aber genau diese Tage fehlen später oft.

Die Kurzantwort auf die Frage „MPU-Anordnung – was tun?“: Lesen Sie das Schreiben gründlich, sichern Sie die Frist, sehen Sie die Unterlagen ein und klären Sie, ob Nachweise nötig sind. Erst danach wählen Sie eine Begutachtungsstelle und legen einen Termin fest. In diesem Beitrag gehen wir diese Schritte der Reihe nach durch.

Vorweg ein Hinweis: Wir erklären hier das allgemeine Vorgehen. Ob die Anordnung in Ihrem Fall rechtmäßig ist oder wie eine Frist genau zu berechnen ist, beurteilt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wenn Sie das Schreiben lieber gleich mit jemandem durchgehen möchten: Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 44 600 88 besprechen wir es gemeinsam mit Ihnen.

MPU-Anordnung erhalten: Was tun in den ersten Tagen?

Die folgende Übersicht zeigt die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:

  1. Ruhe bewahren und das Schreiben vollständig lesen
  2. Die Fragestellung herausschreiben und verstehen
  3. Die Frist notieren und realistisch bewerten
  4. Die Unterlagen einsehen, die an den Gutachter gehen
  5. Eine Begutachtungsstelle auswählen und der Behörde melden
  6. Klären, ob Abstinenznachweise erforderlich sind
  7. Die Vorbereitung planen und den Termin daran ausrichten

Die einzelnen Punkte hängen zusammen. Wer zum Beispiel erst nach der Terminbuchung merkt, dass ein Jahr Abstinenz belegt werden muss, hat ein Problem.

Schritt 1: Das Schreiben der Führerscheinstelle in Ruhe lesen

Nehmen Sie sich eine halbe Stunde ohne Ablenkung. Lesen Sie den Brief einmal ganz durch, ohne gleich zu bewerten. Beim zweiten Lesen markieren Sie die wichtigsten Stellen.

Was in jeder Anordnung stehen muss

Nach § 11 Abs. 6 FeV hat die Behörde bestimmte Angaben zu machen. Darauf können Sie sich verlassen:

  • die Gründe, aus denen sie an Ihrer Eignung zweifelt, also etwa die Trunkenheitsfahrt oder der Punktestand,
  • die Fragestellung, die das Gutachten beantworten soll,
  • eine Frist, bis zu der das Gutachten vorliegen muss,
  • die Stellen, die für die Untersuchung infrage kommen,
  • der Hinweis, dass die Untersuchung auf Ihre Kosten erfolgt,
  • der Hinweis, dass Sie die zu übersendenden Unterlagen einsehen können,
  • die Belehrung, dass bei fehlendem Gutachten auf Ihre Nichteignung geschlossen werden darf.

Fehlt Ihnen eine dieser Angaben oder verstehen Sie eine Formulierung nicht, fragen Sie bei der Behörde nach. Bei rechtlichen Zweifeln an der Anordnung selbst ist ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.

Schritt 2: Die Fragestellung verstehen

Die Fragestellung ist der wichtigste Satz im ganzen Schreiben. Sie legt fest, was der Gutachter klären soll – und damit auch, worauf Sie sich vorbereiten müssen. Häufig fragt sie sinngemäß, ob zu erwarten ist, dass Sie künftig wieder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren oder erneut erheblich gegen Verkehrsregeln verstoßen.

Manchmal enthält die Anordnung mehrere Fragen, etwa zu Alkohol und zu einer Straftat. Dann prüft der Gutachter beide Themen. Schreiben Sie die Fragestellung wörtlich ab und legen Sie den Zettel zu Ihren Unterlagen. Sie werden ihn in der Vorbereitung immer wieder brauchen.

Schritt 3: Die Frist im Blick behalten

Die Behörde setzt eine Frist, innerhalb derer Sie das Gutachten vorlegen sollen. Tragen Sie das Datum sofort in Ihren Kalender ein, am besten mit einer Erinnerung einige Wochen vorher. Wichtig: Gemeint ist der Zeitpunkt, zu dem das fertige Gutachten bei der Behörde sein soll, nicht der Tag der Untersuchung.

Prüfen Sie dann, ob die Zeit für Untersuchung, Gutachtenerstellung und eventuelle Nachweise realistisch ausreicht. Ist das absehbar nicht der Fall, sprechen Sie früh mit der Behörde. Ob sie die Frist verlängert, liegt in ihrem Ermessen. Ein schriftlicher, sachlich begründeter Antrag vor Fristablauf hat bessere Aussichten als ein Anruf in letzter Minute. Mehr dazu im Beitrag MPU-Frist: Verlängerung und Fristversäumnis.

Wichtig: Wer das Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, darf als ungeeignet behandelt werden (§ 11 Abs. 8 FeV). Haben Sie noch eine Fahrerlaubnis, droht die Entziehung. Läuft ein Antrag auf Neuerteilung, wird er in der Regel abgelehnt.

Schritt 4: Die Unterlagen einsehen

Die Behörde schickt der Begutachtungsstelle Ihre vollständigen Unterlagen, soweit kein Verwertungsverbot entgegensteht. Sie haben das Recht, genau diese Unterlagen vorher einzusehen. Das lohnt sich fast immer.

In der Akte stehen zum Beispiel Polizeiberichte, Blutwerte, Urteile oder frühere Eintragungen. Der Gutachter kennt diese Informationen. Wenn Ihre eigene Darstellung später an einem wichtigen Punkt abweicht, entsteht ein Widerspruch, den Sie im Gespräch erklären müssen. Wer die Akte kennt, kann sich darauf einstellen.

Wie die Einsicht praktisch abläuft, ist je nach Behörde verschieden – manche bieten einen Termin vor Ort an, andere senden Kopien an einen Anwalt. Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach. Details beschreibt der Artikel Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle. Ob einzelne Inhalte der Akte rechtlich verwertet werden dürfen, klärt nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schritt 5: Eine Begutachtungsstelle wählen

Die Untersuchung führen ausschließlich amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung durch (§ 66 FeV). Dazu gehören zum Beispiel TÜV, DEKRA, pima-mpu oder AVUS. Sie beauftragen die Stelle selbst und teilen der Behörde mit, für welche Sie sich entschieden haben. Erst dann schickt die Behörde die Akte los.

Bei der Auswahl spielen ganz praktische Dinge eine Rolle: Entfernung, Wartezeit auf einen Termin, Preis. Seit 2018 gibt es keine amtliche Gebührenordnung mehr, die Stellen legen ihre Preise selbst fest. Eine Einordnung der Unterschiede finden Sie im Beitrag MPU-Stellen: die Begutachtungsstelle wählen.

Praxistipp: Melden Sie die gewählte Stelle zwar zügig, buchen Sie den Untersuchungstermin aber erst, wenn Sie wissen, wie lange Ihre Vorbereitung und eventuelle Nachweise dauern. Ein zu früh gewählter Termin führt erfahrungsgemäß oft zu einem negativen Ergebnis.

Schritt 6: Klären, ob Abstinenznachweise nötig sind

Bei Alkohol- und Drogenfragen erwarten Gutachter je nach Vorgeschichte, dass Sie über einen längeren Zeitraum nachweislich nichts konsumiert haben. Anerkannt sind Programme über 6 Monate mit mindestens 4 Kontrollen, über 12 Monate mit mindestens 6 und über 15 Monate mit mindestens 7 Kontrollen.

Entscheidend: Ein Nachweis zählt erst ab Programmbeginn, nicht rückwirkend. Jede Woche, die Sie nach Erhalt der Anordnung abwarten, verlängert also den Weg zur Untersuchung. Lassen Sie deshalb früh klären, welche Dauer in Ihrem Fall realistisch ist. Einen Überblick über die Programmlängen gibt der Artikel Abstinenznachweis: 6, 12 oder 15 Monate?, Grundsätzliches zu Urin- und Haaranalysen steht auf der Seite Abstinenznachweis.

Beispiel: Ein Handwerker erhält nach einer Fahrt mit 1,8 Promille die Anordnung mit einer Frist von drei Monaten. Er überlegt, schnell einen Termin zu buchen. In der Beratung zeigt sich: Seine Trinkgeschichte spricht eher für einen Alkoholverzicht über zwölf Monate. Er meldet sich sofort zu einem Abstinenzprogramm an und bespricht mit der Behörde, wie mit der zu knappen Frist umzugehen ist.

In solchen Fällen wird manchmal auch erwogen, einen laufenden Antrag auf Neuerteilung zurückzunehmen und später neu zu stellen. Ob das in Ihrer Lage sinnvoll ist, sollten Sie mit der Behörde oder einem Fachanwalt besprechen.

Schritt 7: Die Vorbereitung planen

Erst jetzt ergibt sich ein realistischer Zeitplan. Er richtet sich nach der Fragestellung, nach der Dauer eventueller Nachweise und danach, wie gründlich Sie sich mit den Ursachen Ihrer Auffälligkeiten auseinandersetzen müssen. Erfahrungsgemäß braucht eine gute Vorbereitung mehrere Monate, nicht wenige Tage.

Wie lange eine Vorbereitung typischerweise dauert und wann Sie beginnen sollten, beschreibt der Artikel MPU-Vorbereitung: Wann beginnen, wie lange dauert sie?. Wie wir dabei arbeiten, erfahren Sie auf der Seite MPU-Vorbereitung.

Was Sie besser vermeiden

Aus der Beratungspraxis kennen wir einige Fehler, die sich leicht vermeiden lassen:

  • Das Schreiben liegen lassen. Die Frist läuft auch, wenn der Brief in der Schublade liegt.
  • Den erstbesten Termin buchen. Ein schneller Termin ohne Nachweise und ohne Vorbereitung endet oft mit einem negativen Gutachten.
  • Nachweise bei ungeeigneten Stellen machen. Abstinenzbelege müssen bestimmte fachliche Kriterien erfüllen, sonst erkennt der Gutachter sie nicht an.
  • Sich auf Versprechen verlassen. Niemand kann ein positives Ergebnis zusichern. Darüber entscheidet allein die Begutachtungsstelle.

Wann sich ein Anwalt lohnt

Halten Sie die Anordnung für unberechtigt, etwa weil der genannte Anlass aus Ihrer Sicht nicht zutrifft? Dann ist das eine Rechtsfrage, die Sie nicht allein beantworten sollten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Akte prüfen und einschätzen, ob und wie man gegen die Anordnung vorgehen kann. Allgemeine Informationen dazu bietet der Beitrag Gegen eine MPU-Anordnung vorgehen.

Das ersetzt die inhaltliche Vorbereitung allerdings nicht. Auch wer rechtliche Schritte prüft, sollte die Zeit bis zur möglichen Untersuchung nutzen.

Kurz zusammengefasst

Eine MPU-Anordnung verlangt keine sofortige Entscheidung, aber ein geordnetes Vorgehen. Lesen Sie Fragestellung und Frist genau, sehen Sie die Akte ein und wählen Sie die Begutachtungsstelle bewusst aus. Klären Sie früh, ob Abstinenznachweise nötig sind, denn sie zählen nicht rückwirkend. Den Untersuchungstermin legen Sie erst fest, wenn Ihre Vorbereitung und die Nachweise dazu passen.

Wenn Sie das Schreiben gemeinsam mit uns durchgehen möchten, rufen Sie uns an.

Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Was steht in einem Schreiben der Führerscheinstelle zur MPU?

Die Behörde nennt die Gründe für ihre Zweifel, die Fragestellung für den Gutachter, eine Frist und die Stellen, die die Untersuchung durchführen dürfen. Außerdem muss sie darauf hinweisen, dass sie bei fehlendem Gutachten von Ihrer Nichteignung ausgehen darf.

Muss ich auf eine MPU-Aufforderung sofort reagieren?

Sie sollten zügig handeln, aber nicht überstürzt. Lesen Sie das Schreiben vollständig, notieren Sie die Frist und klären Sie, ob Abstinenznachweise gefordert sein könnten. Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, riskiert die Entziehung oder die Ablehnung seines Antrags.

Kann ich die Begutachtungsstelle frei wählen?

Sie wählen unter den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung selbst aus und beauftragen sie direkt. Anschließend teilen Sie der Führerscheinstelle mit, welche Stelle Sie gewählt haben, damit diese die Unterlagen dorthin schicken kann.

Darf ich meine Führerscheinakte vor der MPU sehen?

Ja. Die Behörde muss Ihnen mitteilen, dass Sie die Unterlagen einsehen können, die sie an die Begutachtungsstelle schickt (§ 11 Abs. 6 FeV). Wie Sie die Einsicht praktisch erhalten, erfragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle oder lassen es über einen Anwalt erledigen.

Was passiert, wenn die Frist zu kurz ist?

Reicht die Zeit erkennbar nicht, etwa weil ein Abstinenznachweis über mehrere Monate nötig ist, sprechen Sie frühzeitig mit der Behörde. Ob eine Verlängerung möglich ist, entscheidet sie im Einzelfall. Rechtlich verbindlichen Rat dazu gibt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Quellen

  1. § 11 FeV – Eignung, Anordnung von Gutachten
  2. § 66 FeV – Begutachtungsstelle für Fahreignung
  3. Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
  4. Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin – FAQ Abstinenzprogramme (Stand 06/2026)

Redaktion MPU-Scout · Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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