Stellen Sie sich die Situation einmal von der anderen Seite des Tisches vor. Der Gutachter hat vor dem Gespräch einen Ordner gelesen: den Polizeibericht, die Blutwerte, das Urteil, vielleicht ein älteres Gutachten. Sie dagegen erinnern sich an eine Nacht, die Jahre zurückliegen kann, und an das, was Sie damals glaubten, verstanden zu haben.
Diese Schieflage lässt sich beheben. Sie haben das Recht, genau die Unterlagen einzusehen, die an die Begutachtungsstelle gehen. Die Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle ist meist unkompliziert, kostet wenig Zeit und gehört zu den sinnvollsten Schritten vor einer MPU.
Im Folgenden erfahren Sie, worauf sich das Recht stützt, was typischerweise in der Führerscheinakte liegt, wie die Einsicht praktisch abläuft und wie Sie die Erkenntnisse für Ihre Vorbereitung nutzen.
Sie wissen nicht, wie Sie das Gelesene einordnen sollen? Unter der kostenfreien Nummer 0800 44 600 88 sprechen wir mit Ihnen darüber, was die Unterlagen für Ihre Vorbereitung bedeuten.
Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle: worauf das Recht beruht
Die Fahrerlaubnisbehörde, im Alltag Führerscheinstelle genannt, führt zu jedem Verfahren eine Akte. Für den Zugang dazu gibt es zwei Grundlagen, die sich ergänzen.
Der Hinweis in der MPU-Anordnung
Ordnet die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, muss sie Ihnen nach § 11 Abs. 6 FeV unter anderem mitteilen, dass Sie die zu übersendenden Unterlagen einsehen können. Die Verordnung setzt dieses Recht also voraus und verpflichtet die Behörde, Sie darauf aufmerksam zu machen.
Gemeint sind die Unterlagen, die an die Begutachtungsstelle gehen. Die Behörde schickt dorthin die vollständigen Unterlagen, soweit gesetzliche Verwertungsverbote nicht entgegenstehen. Was Sie einsehen, ist damit im Wesentlichen das, was später auch der Gutachter auf dem Tisch hat.
Das allgemeine Einsichtsrecht im Verwaltungsverfahren
Unabhängig von der MPU-Anordnung haben Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens ein Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten. Für Bundesbehörden steht es in § 29 VwVfG. Führerscheinstellen sind Behörden der Länder und Kommunen, für sie gelten die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder, die im Kern vergleichbare Regeln enthalten.
Das Recht besteht, soweit Sie die Kenntnis der Akten brauchen, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Es hat Grenzen: Entwürfe für Entscheidungen sind bis zum Abschluss des Verfahrens ausgenommen, und schutzwürdige Interessen Dritter können einzelne Teile sperren. Die Einsicht findet grundsätzlich bei der Behörde statt, die die Akte führt.
Daneben: die datenschutzrechtliche Auskunft
Zusätzlich gibt die Datenschutz-Grundverordnung jeder Person einen Anspruch auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten und auf eine Kopie davon (Art. 15 DSGVO). Das gilt grundsätzlich auch gegenüber Behörden. Für die MPU-Vorbereitung ist meist die klassische Akteneinsicht der praktischere Weg, weil Sie dort den Zusammenhang der Unterlagen sehen.
Was in der Führerscheinakte steht
Der Inhalt hängt vom Anlass ab. Bei Alkohol- und Drogenverfahren finden sich häufig diese Bestandteile:
- die Mitteilung der Polizei über die Kontrolle oder den Unfall, oft mit Angaben zu Fahrweise, Auftreten und Gesprächsverhalten,
- Messwerte: Atemalkohol, Blutalkohol, toxikologische Befunde zu Drogen,
- der ärztliche Bericht von der Blutentnahme, in dem etwa Gang, Sprache oder Pupillenreaktion beschrieben sind,
- das Strafurteil oder der Strafbefehl, gegebenenfalls mit der gerichtlichen Sperre,
- ein Auszug aus dem Fahreignungsregister mit früheren Eintragungen,
- frühere Gutachten, ärztliche Atteste oder Nachweise aus älteren Verfahren,
- der Schriftverkehr mit Ihnen, einschließlich Ihrer eigenen Angaben im Antrag.
Gerade der Bericht von der Blutentnahme überrascht viele. Steht dort, dass Sie trotz hoher Werte sicher gegangen sind und klar gesprochen haben, wird der Gutachter danach fragen. Fehlende Ausfallerscheinungen gelten fachlich als möglicher Hinweis auf Gewöhnung an Alkohol.
Was nicht mehr verwertet werden darf
Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach bestimmten Fristen getilgt (§ 29 StVG). Getilgte Taten dürfen der betroffenen Person grundsätzlich nicht mehr vorgehalten werden. Deshalb kann es vorkommen, dass ältere Vorgänge in der Akte auftauchen, die gar nicht mehr verwendet werden dürften. Wie die Fristen laufen, erklärt der Beitrag MPU-Verjährung und Tilgungsfristen.
Ob ein bestimmtes Dokument in Ihrem Fall noch verwertbar ist, ist eine rechtliche Einzelfallprüfung. Die nehmen wir nicht vor. Dafür ist eine Kanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zuständig.
Führerscheinakte und Strafakte sind zwei verschiedene Akten
Die Führerscheinstelle führt ihre eigene Verwaltungsakte. Die Ermittlungs- und Gerichtsakte des Strafverfahrens liegt dagegen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht. Dort richtet sich die Einsicht nach § 147 StPO: Sie steht vor allem dem Verteidiger zu. Ohne Verteidiger können Beschuldigte die Akten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einsehen oder Kopien erhalten.
Für die MPU ist in erster Linie die Akte der Führerscheinstelle maßgeblich, denn sie geht an die Begutachtungsstelle. Wichtige Teile aus dem Strafverfahren, etwa Urteil und Blutwerte, sind darin in der Regel enthalten.
MPU-Akteneinsicht: warum der Blick in die Akte so viel bringt
Die Begutachtung stützt sich auf zwei Quellen: auf die Akte und auf das, was Sie im Gespräch berichten. Passen beide zusammen, entsteht ein stimmiges Bild. Weichen sie an wichtigen Stellen voneinander ab, muss der Gutachter nachfragen, und Sie geraten in Erklärungsnot.
Drei Gründe sprechen deshalb für die Einsicht:
- Zahlen und Daten stimmen. Sie wissen, welcher Wert gemessen wurde, an welchem Tag und um welche Uhrzeit. Ein Gespräch, in dem Sie „ungefähr ein Promille“ sagen, während in der Akte 1,9 steht, beginnt mit einem Glaubwürdigkeitsproblem.
- Sie erfahren, was andere beobachtet haben. Polizei und Arzt beschreiben Ihr Verhalten aus ihrer Sicht. Das kann von Ihrer Erinnerung abweichen. Besser, Sie lesen es vorher als zum ersten Mal im Gespräch.
- Ältere Vorgänge werden sichtbar. Viele haben frühere Auffälligkeiten verdrängt oder für erledigt gehalten. Steht ein zweiter Vorfall in der Akte, wird er Thema sein.
Beispiel: Eine Pflegekraft muss nach einer Fahrt mit 1,4 Promille zur MPU. Sie erinnert sich an „zwei Gläser Wein nach dem Dienst“. In der Akte liest sie, dass der Arzt bei der Blutentnahme keinerlei Ausfallerscheinungen notiert hat und dass sie vier Jahre zuvor schon einmal mit 0,6 Promille aufgefallen war. Erst mit diesem Wissen kann sie in der Vorbereitung ehrlich aufarbeiten, wie ihr Trinkverhalten damals wirklich aussah. Das Beispiel ist erfunden.
Die Akte zu kennen heißt nicht, sich eine passende Geschichte zurechtzulegen. Gutachter erkennen auswendig gelernte Erklärungen. Es geht darum, die eigene Vorgeschichte vollständig zu kennen und sich ihr zu stellen. Wie das Gespräch aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag Das psychologische Gespräch bei der MPU.
So läuft die Akteneinsicht praktisch ab
Ein einheitliches Verfahren gibt es nicht. Jede Behörde organisiert die Einsicht etwas anders. Diese Schritte haben sich bewährt:
- Aktenzeichen heraussuchen. Es steht auf jedem Schreiben der Behörde. Ohne Aktenzeichen dauert die Zuordnung länger.
- Schriftlich um einen Termin bitten. Per Brief, E-Mail oder über das Kontaktformular der Behörde. Eine kurze, sachliche Bitte genügt.
- Zeitpunkt beachten. Am besten fragen Sie an, bevor die Akte an die Begutachtungsstelle verschickt wird. Ist sie schon unterwegs, klären Sie mit der Behörde, wie die Einsicht dann möglich ist.
- Zum Termin den Ausweis mitbringen. Planen Sie ausreichend Zeit ein, damit Sie in Ruhe lesen können.
- Nach Kopien fragen. Ob Sie Kopien erhalten, selbst fotografieren dürfen und welche Gebühren dafür anfallen, regelt jede Behörde für sich.
Viele Führerscheinstellen bieten die Einsicht vor Ort an. Andere schicken Kopien bevorzugt an eine Anwaltskanzlei. Beides ist üblich und kein Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt.
Eine schlichte Formulierungshilfe
Mehr als eine freundliche Bitte braucht es in aller Regel nicht. Juristische Ausführungen sind für die Terminanfrage nicht nötig.
Formulierungshilfe: „Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Verfahren mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] bitte ich um einen Termin zur Einsicht in meine Akte. Bitte teilen Sie mir mit, wann das möglich ist und ob ich Kopien erhalten kann. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Geburtsdatum, Anschrift]“
Selbst einsehen oder über einen Anwalt?
Für die Vorbereitung auf die MPU genügt es oft, die Akte selbst zu lesen. Anders sieht es aus, wenn Sie Zweifel an der Anordnung haben, wenn mehrere Verfahren laufen oder wenn Sie vermuten, dass alte, eigentlich getilgte Vorgänge verwendet werden. Dann ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll. Lassen Sie sich im Verwaltungsverfahren vertreten, steht das Einsichtsrecht nach § 29 VwVfG dem Vertreter zu. Wann sich der Gang zur Kanzlei lohnt, beschreibt der Beitrag MPU und Anwalt.
Gut zu wissen: MPU-Scout fordert keine Akten für Sie an und bewertet sie nicht rechtlich. Das wäre eine Rechtsdienstleistung, die Anwälten vorbehalten ist. Was wir tun: Mit Ihnen besprechen, welche Themen sich aus den Unterlagen für das Gespräch ergeben.
Was Sie mit den Erkenntnissen anfangen
Nach dem Termin lohnt sich eine halbe Stunde Nacharbeit, solange die Eindrücke frisch sind.
- Einen Zeitstrahl anlegen: Wann war welcher Vorfall, welcher Wert, welche Entscheidung? Das hilft Ihnen später, die Ereignisse geordnet zu erzählen.
- Überraschungen notieren: Was haben Sie anders in Erinnerung? Wo stehen Dinge, die Sie nicht kannten? Genau diese Punkte gehören in die Vorbereitung.
- Fragen sammeln: Was verstehen Sie nicht, etwa medizinische Begriffe oder Abkürzungen? Fragen Sie nach, statt zu raten.
- Sachliche Fehler melden: Steht ein falsches Datum oder ein vertauschter Wert in der Akte, teilen Sie das der Behörde schriftlich mit. Ob der Fehler rechtliche Bedeutung hat, beurteilt eine Kanzlei.
Praxistipp: Bringen Sie Ihre Notizen zur Vorbereitung mit. Wenn Sie Ihre Akte gelesen haben, möchten Sie sie vielleicht mit jemandem durchgehen, der die Abläufe der Begutachtung kennt. Unter 0800 44 600 88 können Sie dafür einen kostenfreien Gesprächstermin vereinbaren.
Wie Sie nach der Anordnung insgesamt vorgehen, zeigt der Beitrag MPU-Anordnung erhalten: die ersten Schritte. Behalten Sie dabei die Frist für das Gutachten im Blick, denn die Einsicht hält sie nicht an. Mehr dazu unter MPU-Frist: Verlängerung und Fristversäumnis. Wie wir die Vorbereitung inhaltlich gestalten, lesen Sie auf der Seite MPU-Vorbereitung.
Fazit
Wer zur MPU muss, hat das Recht, die Unterlagen einzusehen, die an die Begutachtungsstelle gehen. Die Behörde muss in der Anordnung darauf hinweisen, und das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht gibt Beteiligten zusätzlich einen Anspruch auf Akteneinsicht. In der Führerscheinakte finden Sie Polizeibericht, Messwerte, Urteil und frühere Eintragungen, also genau das, was der Gutachter kennt. Eine schriftliche Bitte um einen Termin genügt meist. Nutzen Sie die Erkenntnisse, um Ihre Vorgeschichte vollständig aufzuarbeiten, und überlassen Sie die rechtliche Bewertung einzelner Unterlagen einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: März 2026
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle?
Ja. Ordnet die Behörde eine MPU an, muss sie Sie darauf hinweisen, dass Sie die Unterlagen einsehen können, die sie an die Begutachtungsstelle schickt (§ 11 Abs. 6 FeV). Darüber hinaus gibt es im Verwaltungsverfahren ein allgemeines Einsichtsrecht für Beteiligte, geregelt in § 29 VwVfG und den entsprechenden Gesetzen der Länder.
Was steht in meiner Führerscheinakte?
Typisch sind die Mitteilung der Polizei, Messwerte wie Blutalkohol oder Drogenbefunde, Urteil oder Strafbefehl, ein Auszug aus dem Fahreignungsregister, frühere Gutachten und der Schriftverkehr mit Ihnen. Was genau enthalten ist, hängt von Ihrem Verfahren ab.
Kostet die Akteneinsicht etwas?
Das Einsehen vor Ort ist bei vielen Behörden ohne Gebühr möglich. Für Kopien oder den Versand an eine Kanzlei können Kosten anfallen. Die Regeln legt jede Behörde nach Landesrecht fest, deshalb fragen Sie am besten vorher nach.
Brauche ich für die MPU-Akteneinsicht einen Anwalt?
Nein, Sie können die Unterlagen grundsätzlich selbst einsehen. Manche Behörden schicken Kopien bevorzugt an Rechtsanwälte. Lassen Sie sich vertreten, steht das Einsichtsrecht im Verwaltungsverfahren nach § 29 VwVfG dem Vertreter zu.
Was mache ich, wenn in der Akte etwas Falsches steht?
Notieren Sie die Stelle genau und teilen Sie der Behörde sachlich mit, was aus Ihrer Sicht nicht stimmt. Ob ein Fehler rechtliche Bedeutung hat oder ob Inhalte überhaupt verwertet werden dürfen, ist eine Rechtsfrage, die eine Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen sollte.
Quellen
Redaktion MPU-Scout · Stand: 11. März 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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