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MPU-Informationen: die Untersuchung im Überblick

Anordnung, Bausteine, Kosten, Ergebnis und Fristen: Hier finden Sie die wichtigsten MPU-Informationen auf einen Blick, jeweils mit Wegweiser zur ausführlichen Seite.

Ein Schreiben der Führerscheinstelle, ein Urteil mit Sperrfrist oder acht Punkte in Flensburg: Irgendwann fällt das Wort MPU, und mit ihm kommen viele Fragen auf einmal. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten MPU-Informationen gebündelt. Jeder Abschnitt ist bewusst kurz und führt Sie zur Seite, die das Thema ausführlich behandelt.

Vorweg das Wichtigste: Die MPU ist weder Strafe noch Wissensprüfung. Sie liefert der Behörde eine Prognose, ob Sie künftig sicher fahren werden. Wer weiß, worauf es ankommt, kann sich gezielt und in Ruhe darauf einstellen.

Sie stehen ganz am Anfang? Unter der kostenfreien Nummer 0800 44 600 88 sortieren wir gemeinsam, welche Schritte in Ihrer Lage jetzt zählen.

Die MPU in zwei Sätzen

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (§ 66 FeV) erstellt dabei in Ihrem Auftrag ein Gutachten, auf das die Fahrerlaubnisbehörde ihre Entscheidung stützt.

Was hinter dem Verfahren steckt und warum es den Spottnamen trägt, erklärt der Beitrag Was ist eine MPU?. Wie Sie unter den Trägern wie TÜV, DEKRA, pima-mpu oder AVUS eine Stelle auswählen, lesen Sie unter MPU-Stellen: die Begutachtungsstelle wählen.

Wer die MPU anordnet und aus welchem Anlass

Anordnen darf nur die Fahrerlaubnisbehörde, im Alltag Führerscheinstelle genannt. Das Strafgericht verhängt Strafe und Sperrfrist, eine MPU verlangt es nicht. Die Behörde wird tätig, wenn Tatsachen Zweifel an Ihrer Fahreignung wecken. Das kann geschehen, solange Sie den Führerschein noch haben, oder wenn Sie nach einer Entziehung die Neuerteilung beantragen.

Die häufigsten Anlässe:

  • Alkohol: Pflicht ab 1,6 Promille, darunter unter bestimmten Umständen möglich, außerdem nach wiederholten Verstößen (§ 13 FeV).
  • Cannabis: bei Hinweisen auf fehlendes Trennungsvermögen oder nach wiederholten Verstößen (§ 13a FeV).
  • Andere Drogen und Medikamente: nach § 14 FeV.
  • Punkte: nach der Entziehung wegen 8 Punkten in der Regel (§ 4 Abs. 10 StVG).
  • Verkehrsverstöße und Straftaten: etwa bei erheblichen oder wiederholten Verstößen oder hohem Aggressionspotenzial (§ 11 Abs. 3 FeV).

Jeden Anlass mit seinen Besonderheiten stellen wir in der Übersicht MPU-Anlässe vor. Die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang erläutert der Beitrag Wann wird eine MPU angeordnet?. Liegt die Anordnung schon auf dem Tisch, hilft MPU-Anordnung erhalten: die ersten Schritte.

Was am Untersuchungstag geprüft wird

Die Untersuchung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: Fragebögen, ärztlicher Teil, Leistungstest am Computer und psychologisches Gespräch. Insgesamt sollten Sie drei bis vier Stunden einplanen.

Das meiste Gewicht hat in der Regel das Gespräch. Dort zeigt sich, ob Sie die Gründe für Ihr früheres Verhalten verstanden und es dauerhaft geändert haben. Was in jedem Baustein zählt, erfahren Sie auf der Seite Was wird bei der MPU getestet?. Den Tag von der Anmeldung bis zum Abschied beschreibt der Beitrag MPU-Ablauf Schritt für Schritt.

Was eine MPU kostet

Eine amtliche Gebührenordnung gibt es seit 2018 nicht mehr. Die Begutachtungsstellen legen ihre Preise selbst fest, je nach Anlass liegen sie meist zwischen etwa 400 und 1.300 Euro. Hinzu kommen häufig Abstinenznachweise und, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Vorbereitung.

Spannen nach Anlass und Rechenbeispiele finden Sie unter MPU-Kosten 2026.

Welche Ergebnisse möglich sind

Das Gutachten lautet entweder „geeignet“, „ungeeignet“ oder es enthält eine Kursempfehlung. Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) für 2025 waren bundesweit rund 58 Prozent der Gutachten positiv, 38 Prozent negativ, 4,3 Prozent empfahlen einen Kurs.

Wichtig zu wissen: Das Gutachten gehört Ihnen als Auftraggeber. Was die einzelnen Ergebnisse bedeuten und wie es danach weitergeht, steht auf der Seite MPU-Ergebnis.

Welche Fristen Sie im Blick behalten sollten

Nach einem Führerscheinentzug laufen mehrere Uhren gleichzeitig: die gerichtliche Sperrfrist, die Frist für den Antrag auf Neuerteilung, die Frist der Behörde für das Gutachten und oft ein Abstinenzzeitraum. Wer diese Zeiträume früh aufeinander abstimmt, spart Monate.

Die Übersicht finden Sie unter Fristen nach Führerscheinentzug. Einen persönlichen Zeitstrahl zur Orientierung erstellt der MPU-Fahrplan.

Kurze Antworten auf häufige Fragen

Darf ich vor der MPU noch trinken? Wer bestimmt, wie lange ich Abstinenz belegen muss? Verjährt eine MPU irgendwann? Solche Fragen beantworten wir knapp und mit Verweisen in der MPU-FAQ.

Vorbereitung: freiwillig, aber oft entscheidend

Eine Pflicht zur Vorbereitung gibt es nicht. Die Träger der Begutachtungsstellen bieten selbst keine Vorbereitung an, das schreibt Anlage 14 FeV so vor. Viele Betroffene unterschätzen jedoch, wie gründlich die Gutachter nachfragen und wie viel Zeit eine echte Veränderung braucht.

MPU-Scout berät selbst, ohne Vermittlung: bundesweit telefonisch und online, im Ruhrgebiet und in NRW zusätzlich persönlich. Wie das abläuft, lesen Sie unter MPU-Vorbereitung. Ergänzend helfen unsere kostenlosen MPU-Rechner, zum Beispiel der Promillerechner oder die Abbau-Uhr für Nachweiszeiten.

Kurz zusammengefasst

Die MPU ordnet allein die Führerscheinstelle an, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Am Untersuchungstag durchlaufen Sie vier Bausteine, entscheidend ist meist das Gespräch. Die Kosten legen die Begutachtungsstellen selbst fest, hinzu kommen oft Nachweise. Das Gutachten gehört Ihnen, und mehrere Fristen bestimmen, wann Sie es brauchen. Wer früh plant und ehrlich an sich arbeitet, verbessert seine Chancen spürbar. Das Ergebnis entscheidet allein die Begutachtungsstelle.

Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.

Stand: Oktober 2026

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Häufige Fragen

Was bedeutet die Abkürzung MPU?

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung klärt dabei, ob von Ihnen künftig eine Gefahr im Straßenverkehr zu erwarten ist. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten.

Muss ich die MPU selbst bezahlen?

Ja. Die Untersuchung findet auf Kosten der betroffenen Person statt, so sieht es § 11 Abs. 6 FeV vor. Auch Abstinenznachweise und eine freiwillige Vorbereitung zahlen Sie selbst.

Kann ich die Begutachtungsstelle selbst aussuchen?

Ja. Die Behörde nennt Ihnen in der Anordnung die infrage kommenden Stellen, Sie wählen eine davon aus und beauftragen sie. Anschließend teilen Sie der Führerscheinstelle Ihre Wahl mit, damit die Akte dorthin geschickt wird.

Ist die MPU ein Wissenstest?

Nein. Es gibt keinen Fragenkatalog, den man auswendig lernen könnte. Geprüft wird, ob Sie die Ursachen Ihres früheren Verhaltens verstanden und es so verändert haben, dass ein Rückfall unwahrscheinlich ist.

Wo fange ich am besten an?

Lesen Sie zuerst das Schreiben der Behörde oder das Urteil genau und notieren Sie Anlass, Fragestellung und Fristen. Danach klären Sie, ob Abstinenznachweise nötig sind, denn diese brauchen die meiste Zeit.

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Quellen

  1. § 11 FeV – Eignung, Anordnung von Gutachten
  2. § 66 FeV – Begutachtungsstelle für Fahreignung
  3. § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem
  4. Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

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