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Was ist eine MPU? Die Untersuchung einfach erklärt

Die MPU ist eine Begutachtung der Fahreignung, die die Führerscheinstelle bei Zweifeln anordnet. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und worauf es ankommt.

Grundlagen der MPUStand: 25. Oktober 2026Lesezeit ca. 7 Min.Fragen? 0800 44 600 88

Ein Brief von der Führerscheinstelle, darin drei Buchstaben: MPU. Für viele Menschen ist das ein Schreckmoment. Man hat Gerüchte über schwierige Fangfragen gehört, über hohe Kosten und darüber, dass „sowieso fast alle durchfallen“. Die meisten dieser Geschichten stimmen so nicht.

Kurz gesagt ist die MPU – die medizinisch-psychologische Untersuchung – eine Begutachtung Ihrer Fahreignung. Sie klärt eine einzige Frage: Ist zu erwarten, dass Sie künftig sicher und regelkonform Auto fahren? In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine MPU ist, wann sie angeordnet wird, wie der Tag abläuft und was Sie selbst in der Hand haben.

Sie haben bereits Post von der Führerscheinstelle und möchten wissen, was das konkret für Sie heißt? Rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 44 600 88.

Was ist eine MPU? Die Bedeutung in einem Satz

Die MPU ist eine Untersuchung der Fahreignung, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt wird. Die Abkürzung steht für „medizinisch-psychologische Untersuchung“, weil zwei Fachrichtungen beteiligt sind: Ärztinnen und Ärzte prüfen die körperliche Seite, Psychologinnen und Psychologen die Einstellung und das Verhalten.

Wichtig ist der Blick nach vorn. Die MPU ist keine zweite Strafe für einen Fehler in der Vergangenheit. Die Strafe – Geldstrafe, Fahrverbot oder Entzug durch das Gericht – haben Sie meist schon hinter sich. Die MPU fragt, ob sich etwas so verändert hat, dass ein erneuter Vorfall unwahrscheinlich ist.

Gut zu wissen: Umgangssprachlich wird die MPU oft „Idiotentest“ genannt. Der Begriff führt in die Irre. Geprüft werden weder Allgemeinwissen noch Intelligenz, sondern ob Sie Ihr früheres Verhalten verstanden und nachhaltig geändert haben.

Wer ordnet die MPU an – und warum?

Die MPU ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, im Alltag meist Führerscheinstelle genannt. Gerichte verhängen keine MPU. Sie entziehen die Fahrerlaubnis und legen eine Sperrfrist fest. Wer danach seinen Führerschein neu beantragt, landet bei der Behörde, und diese prüft, ob noch Zweifel an der Eignung bestehen.

Die Grundlage steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die häufigsten Anlässe:

  • Alkohol: Pflicht ab 1,6 Promille, außerdem bei wiederholten Alkoholverstößen. Schon ab 1,1 Promille ist eine MPU möglich, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden (§ 13 FeV und Rechtsprechung).
  • Cannabis: wenn Hinweise darauf bestehen, dass Konsum und Fahren nicht sicher getrennt werden, oder bei wiederholten Verstößen (§ 13a FeV).
  • Andere Drogen und Medikamente: etwa nach einer Entziehung wegen Kokain oder Amphetamin (§ 14 FeV).
  • Punkte: Bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen; vor der Neuerteilung verlangt die Behörde in der Regel eine MPU (§ 4 StVG).
  • Straftaten: Verkehrsstraftaten oder Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial können eine MPU auslösen (§ 11 FeV).

Eine ausführliche Übersicht aller Anlässe mit Beispielen finden Sie im Beitrag Wann wird eine MPU angeordnet?. Wie die Promillegrenzen im Detail aussehen, erklärt der Artikel Ab wie viel Promille droht eine MPU?.

Was in der Anordnung steht

Die Anordnung ist ein formales Schreiben. Es nennt die Fragestellung, die der Gutachter beantworten soll, die Gründe, eine Frist und die Begutachtungsstellen, an die Sie sich wenden können. Die Fragestellung ist der Kern: Sie bestimmt, was am Untersuchungstag geprüft wird. Was Sie nach Erhalt des Schreibens als Erstes tun sollten, lesen Sie unter MPU-Anordnung erhalten.

Wichtig: Wer das Gutachten nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, darf als ungeeignet behandelt werden (§ 11 Abs. 8 FeV). Ignorieren hilft also nicht – es führt direkt zum Entzug oder zur Ablehnung des Antrags.

Wer führt die MPU durch?

Die Untersuchung übernehmen ausschließlich amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV). Bekannte Träger sind zum Beispiel TÜV, DEKRA, pima-mpu oder AVUS. Sie wählen die Stelle selbst und beauftragen sie direkt. Die Führerscheinstelle schickt Ihre Akte dann dorthin.

Davon zu unterscheiden sind Beratungs- und Vorbereitungsangebote wie MPU-Scout. Eine Vorbereitung ist freiwillig, und sie ersetzt die Untersuchung nicht. Eine amtliche Anerkennung für MPU-Vorbereiter gibt es nicht. Wer damit wirbt, sagt nicht die Wahrheit. Woran Sie seriöse Angebote erkennen, zeigt der Beitrag Seriöse MPU-Vorbereitung erkennen.

Was wird bei der MPU geprüft?

Der Untersuchungstag besteht aus vier Bausteinen. Zusammen dauern sie meist drei bis vier Stunden.

1. Fragebögen

Zu Beginn füllen Sie Fragebögen aus: zur Person, zur Gesundheit, zur Vorgeschichte und je nach Anlass zum Alkohol- oder Drogenkonsum. Die Angaben sollten zu dem passen, was in Ihrer Akte steht und was Sie später im Gespräch sagen.

2. Medizinische Untersuchung

Eine Ärztin oder ein Arzt fragt nach Ihrer Krankengeschichte und untersucht Sie körperlich. Bei Alkoholfragen werden häufig Leberwerte und andere Blutwerte bestimmt, bei Drogenfragen Urin- oder Haarproben. Liegen Abstinenznachweise vor, werden sie hier geprüft.

3. Leistungstest

Am Computer werden Reaktion, Konzentration, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit getestet. Die Aufgaben sind nicht kompliziert, verlangen aber Tempo und Genauigkeit.

4. Psychologisches Gespräch

Das Gespräch dauert meist 45 bis 60 Minuten und ist in den meisten Fällen entscheidend. Die Psychologin oder der Psychologe möchte verstehen, wie es zu den Auffälligkeiten kam, welche Ursachen Sie erkannt haben und was Sie seitdem verändert haben. Auswendig gelernte Sätze helfen hier nicht. Überzeugend ist eine stimmige, ehrliche Geschichte, die durch Ihr Verhalten im Alltag gedeckt ist.

Den gesamten Ablauf mit allen Stationen beschreibt der Beitrag MPU-Ablauf Schritt für Schritt.

Woran sich die Gutachter orientieren

Die Gutachter entscheiden nicht nach Bauchgefühl. Maßgeblich sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie die fachlichen Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften für Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin. Die Beurteilungskriterien liegen seit März 2026 in der 5. Auflage vor. Die neu gefassten Leitlinien-Kapitel zu Alkohol, Cannabis, Betäubungs- und Arzneimitteln sind seit dem 19.08.2026 verbindlich.

Für jede Fragestellung prüfen die Gutachter eine Reihe von Annahmen, sogenannte Hypothesen. Vereinfacht: Liegt ein Problem vor, wie ausgeprägt ist es, und ist die Veränderung stabil genug? Daraus ergibt sich zum Beispiel, ob bei Alkohol ein vollständiger Verzicht nötig ist oder ein kontrollierter Umgang ausreichen kann. Die Logik dahinter erklärt der Beitrag Beurteilungskriterien und Hypothesen einfach erklärt.

Was kostet eine MPU?

Eine amtliche Gebührenordnung für die MPU gibt es seit 2018 nicht mehr. Die Begutachtungsstellen legen ihre Preise selbst fest. Zur Orientierung: Bei Alkohol liegen die Gebühren häufig zwischen etwa 590 und 850 Euro, bei Drogen meist höher, weil Laboruntersuchungen hinzukommen. Dazu können Kosten für Abstinenznachweise und eine Vorbereitung kommen. Eine Übersicht nach Anlass finden Sie auf unserer Seite zu den MPU-Kosten.

Welche Ergebnisse gibt es?

Am Ende steht ein schriftliches Gutachten, das nachvollziehbar und nachprüfbar sein muss (Anlage 4a FeV). Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

Ergebnis Bedeutung
Positiv (geeignet) Die Zweifel sind ausgeräumt, ggf. mit Auflagen.
Kursempfehlung Restliche Mängel können durch einen Kurs nach § 70 FeV behoben werden.
Negativ (ungeeignet) Die Zweifel bestehen fort; eine neue MPU ist später möglich.

Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen für 2025 wurden bundesweit rund 70.100 Untersuchungen durchgeführt. Etwa 58 Prozent der Begutachteten galten danach als geeignet, rund 4 Prozent erhielten eine Kursempfehlung, etwa 38 Prozent ein negatives Ergebnis. Das Gutachten geht übrigens zunächst nur an Sie. Sie entscheiden, ob Sie es einreichen.

Beispiel: Ein Mann, Mitte vierzig, wird mit 1,7 Promille angehalten. Er rechnet damit, die MPU in zwei Monaten „irgendwie“ zu schaffen. Im Gespräch mit einem Berater wird klar: Bei seinem Trinkverhalten wird der Gutachter einen belegten Alkoholverzicht erwarten. Statt eines Termins in acht Wochen plant er nun ein Abstinenzprogramm und geht erst danach zur Untersuchung – mit deutlich besseren Voraussetzungen.

Was Sie selbst in der Hand haben

Die MPU ist anspruchsvoll, aber kein Glücksspiel. Wer sie gut vorbereitet angeht, kann die wichtigsten Punkte selbst beeinflussen:

  1. Fragestellung verstehen: Lesen Sie die Anordnung genau. Was dort steht, wird geprüft.
  2. Zeit realistisch planen: Bei Alkohol oder Drogen sind oft Abstinenznachweise über 6 oder 12 Monate nötig. Je früher Sie das klären, desto weniger Zeit geht verloren.
  3. Ursachen aufarbeiten: Fragen Sie sich ehrlich, warum es zu den Vorfällen kam und was heute anders ist.
  4. Veränderung belegen: Nachweise, ein stabiler Alltag und eine stimmige Erklärung überzeugen mehr als gute Vorsätze.
  5. Unterstützung nutzen: Eine fachkundige Vorbereitung hilft, Lücken zu erkennen, bevor der Gutachter sie findet.

Eine Garantie für ein positives Gutachten kann niemand geben, denn das Ergebnis entscheidet allein die Begutachtungsstelle. Gute Vorbereitung verbessert aber Ihre Ausgangslage deutlich.

Fazit

Die MPU ist eine Begutachtung Ihrer Fahreignung, keine Strafe und kein Intelligenztest. Die Führerscheinstelle ordnet sie an, wenn Alkohol, Drogen, Punkte oder Straftaten Zweifel geweckt haben. Am Untersuchungstag prüfen Ärzte und Psychologen, ob Sie Ihr früheres Verhalten verstanden und dauerhaft geändert haben. Wer die Fragestellung kennt, rechtzeitig plant und ehrlich an sich arbeitet, geht mit guten Chancen in die Untersuchung.

Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall auf Sie zukommt, sprechen Sie mit uns.

Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung MPU?

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Sie wird von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt und klärt, ob jemand trotz früherer Auffälligkeiten sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Ist die MPU eine Strafe?

Nein. Strafe, Bußgeld und Fahrverbot verhängen Gericht oder Bußgeldstelle. Die MPU ist eine Prognose: Sie soll klären, ob von Ihnen künftig noch eine Gefahr im Straßenverkehr ausgeht. Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung.

Kann ich mich weigern, eine MPU zu machen?

Zwingen kann Sie niemand. Legen Sie das Gutachten aber nicht fristgerecht vor, darf die Führerscheinstelle davon ausgehen, dass Sie ungeeignet sind (§ 11 Abs. 8 FeV). Die Fahrerlaubnis wird dann entzogen oder nicht neu erteilt.

Wie lange dauert die MPU?

Der Untersuchungstag selbst dauert meist drei bis vier Stunden. Er besteht aus Fragebögen, einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest am Computer und dem psychologischen Gespräch.

Wer erfährt das Ergebnis der MPU?

Das Gutachten geht zunächst nur an Sie als Auftraggeber. Sie entscheiden, ob Sie es bei der Führerscheinstelle einreichen. Ohne Gutachten bleibt der Führerschein allerdings weg.

Quellen

  1. § 11 FeV – Eignung, Anordnung von Gutachten
  2. § 13 FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
  3. Anlage 4a FeV – Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
  4. Bundesanstalt für Straßenwesen – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

Redaktion MPU-Scout · Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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