Eine Fahrt unter Alkohol, eine Blutprobe, später ein Brief der Führerscheinstelle: So beginnt für die meisten Betroffenen die MPU wegen Alkohol. Sie ist der mit Abstand häufigste Anlass für eine Begutachtung, und sie ist gut zu schaffen, wenn Sie früh wissen, worauf es ankommt.
Kurz gesagt: Ab 1,6 Promille ist die MPU vorgeschrieben, darunter kann sie unter bestimmten Umständen ebenfalls folgen. Der Gutachter prüft dann, ob Ihr Umgang mit Alkohol sich so verändert hat, dass keine neue Fahrt unter Alkohol zu erwarten ist. Belege aus dem Labor spielen dabei oft eine große Rolle.
Diese Seite ordnet die Grenzwerte ein, erklärt Fragestellung und Nachweise und skizziert einen typischen Zeitplan. Für Details verweisen wir jeweils auf die passenden Ratgeberbeiträge.
Ihr Fall ist nicht eindeutig? Promillewert, Vorgeschichte und Fristen hängen eng zusammen. Unter 0800 44 600 88 sortieren wir Ihre Lage im kostenfreien Erstgespräch.
Wann eine MPU wegen Alkohol droht
Rechtsgrundlage ist § 13 FeV. Die wichtigsten Auslöser im Überblick:
| Situation | Folge für die MPU |
|---|---|
| 1,6 ‰ Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol | MPU zwingend, auch auf dem Fahrrad |
| 1,1 bis 1,59 ‰ ohne festgestellte Ausfallerscheinungen | MPU möglich (BVerwG, 3 C 3.20) |
| zwei oder mehr Verstöße unter Alkohol | MPU vorgeschrieben, auch bei zwei Ordnungswidrigkeiten |
| sonstige Hinweise auf Alkoholmissbrauch | MPU vorgeschrieben |
| Entziehung aus einem dieser Gründe | MPU vor der Neuerteilung |
Der Bereich zwischen 1,1 und 1,59 Promille braucht eine Erklärung. Wer so viel getrunken hat und trotzdem unauffällig wirkt, hat sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts vermutlich an größere Mengen gewöhnt. Gerade das Fehlen von Ausfallerscheinungen gilt deshalb als Warnzeichen. Allein die Entziehung durch ein Strafgericht reicht unterhalb von 1,6 Promille dagegen nicht aus. Eine gesetzliche Absenkung der MPU-Grenze auf 1,1 Promille gibt es nicht. Alle Werte im Detail erklärt der Beitrag Ab wie viel Promille droht eine MPU?.
Einige Sonderfälle haben eigene Beiträge: Alkohol auf dem Fahrrad oder E-Scooter, der zweite Alkoholverstoß und Alkohol in der Probezeit und unter 21. Reine Verstöße gegen die Null-Promille-Regel für Fahranfänger zählen bei der Frage nach Wiederholung übrigens nicht mit. Was strafrechtlich passiert, beschreiben Trunkenheitsfahrt: Strafe, Führerschein, MPU und der Bußgeldkatalog Alkohol. Ob eine Anordnung in Ihrem Einzelfall rechtmäßig ist, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was der Gutachter bei Alkohol klären will
Die Anordnung enthält eine Fragestellung. Sinngemäß geht es fast immer darum, ob Sie künftig wieder unter Alkoholeinfluss fahren werden und ob Ihr Trinken gesundheitliche Folgen hat, die das sichere Fahren beeinträchtigen.
Um das zu beantworten, arbeiten Gutachter mit einer festen Prüfreihenfolge aus den Beurteilungskriterien, seit März 2026 in der 5. Auflage. Vereinfacht gesagt, wird geklärt:
- A1: Liegt eine Alkoholabhängigkeit vor?
- A2: Ist die Kontrolle über das Trinken so beeinträchtigt, dass nur ein dauerhafter Verzicht in Frage kommt?
- A3: Liegt eine Alkoholgefährdung vor, die einen deutlich veränderten Umgang erfordert?
- A4: Können Sie Trinken und Fahren künftig verlässlich trennen?
- A5 und A6: Gibt es körperliche Folgen oder Leistungsmängel, die gegen das Fahren sprechen?
Welche Stufe auf Sie zutrifft, bestimmt den Weg: dauerhafter Verzicht, kontrolliertes Trinken oder vor allem ein sicheres Trennen. Die Logik dahinter erklärt Beurteilungskriterien und Hypothesen einfach erklärt.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Diese Frage beschäftigt fast jeden mit einer Alkohol-MPU. Die ehrliche Antwort: Es hängt von Ihrer Trinkgeschichte ab, nicht von Ihrem Wunsch. Hohe Promillewerte, Wiederholungen, Trinken schon am Vormittag oder frühere Kontrollverluste sprechen eher für einen vollständigen Verzicht.
Kontrolliertes Trinken ist kein bequemer Mittelweg. Nach der 5. Auflage beginnt es mit einer belegten Verzichtsphase, gefolgt von einer begleiteten Erprobung und einer Kontrollphase über mindestens sechs Monate mit regelmäßigen Blutwerten. Wann welcher Weg passt, beschreibt Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz?.
Unabhängig davon will der Gutachter verstehen, wie es zu Ihren Trinkmengen kam. Wer die eigene Geschichte nachvollziehbar schildern kann, wirkt glaubwürdiger als jemand mit auswendig gelernten Sätzen. Anregungen dazu gibt Das eigene Trinkverhalten ehrlich aufarbeiten.
Nachweise: was das Labor belegen kann
Ob Abstinenz oder kontrollierter Konsum, Ihre Angaben brauchen Belege nach forensischen Standards. Üblich sind Programme über 6 Monate mit mindestens 4 Kontrollen, 12 Monate mit mindestens 6 oder 15 Monate mit mindestens 7. Bei Abhängigkeit oder fortgeschrittener Problematik sind in der Regel 12 Monate nötig. Rückwirkend lässt sich nichts belegen, gezählt wird ab Programmbeginn.
Drei Verfahren stehen zur Wahl:
- EtG im Urin: zeigt Alkoholkonsum der letzten Tage, Grenzwert 0,1 mg/l. Einbestellung kurzfristig, Abgabe unter Sicht. Mehr in EtG-Test: Werte, Grenzwerte, Fehlerquellen und Urinscreening: Ablauf und typische Fehler.
- EtG im Haar: 3 cm Haar decken etwa drei Monate ab, also zwei Proben für sechs Monate. Details in Haaranalyse für die MPU.
- PEth im Blut: spiegelt etwa die letzten zwei bis vier Wochen und wird besonders beim kontrollierten Trinken genutzt.
Welche Laufzeit für Sie realistisch ist, klärt der Beitrag Abstinenznachweis: 6, 12 oder 15 Monate?. Einen Gesamtüberblick bietet unsere Seite zum Abstinenznachweis.
Leberwerte bei der medizinischen Untersuchung
Am Untersuchungstag wird in der Regel Blut abgenommen. Werte wie GGT, CDT oder MCV können auf anhaltend hohen Konsum hinweisen. Gute Leberwerte sind erfreulich, ersetzen aber keinen Abstinenzbeleg. Mehr dazu in Leberwerte GGT, CDT, MCV und die MPU.
Ein typischer Zeitplan
Jeder Fall verläuft anders. Häufig sieht der Weg bei einer Trunkenheitsfahrt aber so aus:
- Fahrt und Strafverfahren: Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperre von mindestens sechs Monaten.
- Früh starten: Wer Abstinenz belegen muss, meldet sich möglichst bald zu einem Programm an und beginnt mit der Aufarbeitung.
- Antrag stellen: Die Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre beantragt werden.
- Anordnung: Die Behörde verlangt das Gutachten und setzt eine Frist.
- Begutachtung: Erst wenn der geforderte Zeitraum vollständig belegt ist, ist ein Termin sinnvoll.
Für die Vorbereitung empfehlen wir einen Start etwa sechs Monate vor dem geplanten Termin, mindestens aber rund drei Monate vorher. Ist ein Jahr Abstinenz zu belegen, beginnt die gemeinsame Planung am besten ein Jahr vorab. Warum, erklärt Wann beginnen, wie lange dauert die Vorbereitung?. Den eigenen Ablauf skizziert der MPU-Fahrplan.
Der Promillerechner als Hilfe zur Selbsteinschätzung
Viele unterschätzen, wie viel Alkohol hinter ihrem Messwert steckt. Unser Promillerechner schätzt die Blutalkoholkonzentration als Spanne, direkt in Ihrem Browser. Ergänzend zeigt Wie viel Bier sind 0,5, 1,1 oder 1,6 Promille? typische Mengen, und Restalkohol am Morgen erklärt, warum die Nacht oft nicht reicht.
So unterstützt Sie MPU-Scout
Wir beraten selbst und vermitteln nicht weiter. Gemeinsam mit Ihnen ordnen wir den Promillewert und die Vorgeschichte ein, planen sinnvolle Nachweise und bereiten Sie auf das Gespräch mit dem Gutachter vor. Die Beratung läuft bundesweit telefonisch und online, im Ruhrgebiet und in NRW auf Wunsch auch persönlich oder bei Ihnen zu Hause. Eine Suchtbehandlung bieten wir nicht an. Wenn Sie den Eindruck haben, die Kontrolle über Ihr Trinken verloren zu haben, sind Suchtberatungsstellen und Ihre Hausarztpraxis die richtigen Ansprechpartner. Mehr über die MPU-Vorbereitung bei uns.
Kurz zusammengefasst
Eine MPU wegen Alkohol ist ab 1,6 Promille Pflicht und ab 1,1 Promille möglich, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Wiederholte Verstöße führen ebenfalls dorthin. Der Gutachter prüft, ob sich Ihr Umgang mit Alkohol stabil verändert hat. Je nach Vorgeschichte ist dafür ein belegter Verzicht über 6 oder 12 Monate nötig oder ein nachweislich kontrollierter Konsum. Wer früh mit Nachweisen und Aufarbeitung beginnt, spart am Ende Zeit.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Oktober 2026
Häufige Fragen
Ab wie viel Promille muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die MPU zwingend an, auch bei Radfahrern. Zwischen 1,1 und 1,59 Promille ist sie möglich, wenn bei Ihnen keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Außerdem führen wiederholte Alkoholverstöße zur MPU, selbst bei niedrigeren Werten.
Muss ich vor einer Alkohol-MPU auf Alkohol verzichten?
Nicht in jedem Fall, aber häufig. Spricht die Vorgeschichte für eine Abhängigkeit oder eine fortgeschrittene Alkoholproblematik, erwarten Gutachter einen belegten Verzicht, in der Regel über 12 Monate. In leichteren Fällen kann ein nachweislich kontrollierter Umgang mit Alkohol genügen, der allerdings ebenfalls aufwendig zu belegen ist.
Welche Abstinenznachweise werden bei Alkohol anerkannt?
Anerkannt sind Programme nach forensischen Standards, die Urin auf EtG untersuchen, Haarproben auf EtG oder Blut auf PEth. Üblich sind Laufzeiten von 6, 12 oder 15 Monaten mit mindestens 4, 6 oder 7 Kontrollen. Der Nachweis zählt erst ab Programmbeginn.
Reichen gute Leberwerte als Beleg für Abstinenz?
Nein. Werte wie GGT, CDT oder MCV werden bei der medizinischen Untersuchung bestimmt und können auffällige Trinkmuster anzeigen. Sie sagen aber nichts Verlässliches über die vergangenen Monate aus und ersetzen deshalb kein Abstinenzprogramm.
Wann sollte ich mit der Vorbereitung auf die Alkohol-MPU beginnen?
Möglichst bald nach dem Vorfall, nicht erst nach der Anordnung. Wenn Abstinenz belegt werden muss, bestimmt die Laufzeit des Programms den frühesten MPU-Termin. Wir empfehlen, die Vorbereitung etwa sechs Monate vor dem geplanten Termin zu beginnen, mindestens aber rund drei Monate vorher.
Gilt die MPU-Pflicht auch nach einer Fahrt mit dem Fahrrad?
Ja. Wer mit 1,6 Promille oder mehr Rad fährt, muss ebenfalls mit einer MPU-Anordnung rechnen, selbst wenn er gar keinen Führerschein hat. Für Menschen ohne Fahrerlaubnis gelten dabei einige Besonderheiten, die sich im Einzelfall zu klären lohnen.
Passende Ratgeber-Artikel
Ab wie viel Promille droht eine MPU?
Ab 1,6 Promille muss die Führerscheinstelle eine MPU verlangen, ab 1,1 Promille kann sie es unter bestimmten Umständen. Alle Grenzwerte im Überblick.
Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz vor der MPU?
Nicht jede Alkohol-MPU verlangt lebenslangen Verzicht. Wann kontrolliertes Trinken in Frage kommt, wann Abstinenz der richtige Weg ist und wie Sie sich ehrlich einschätzen.
Abstinenznachweis: 6, 12 oder 15 Monate?
Anerkannt sind Programme über 6, 12 und 15 Monate. Welche Dauer Sie brauchen, hängt von der fachlichen Einordnung Ihres Falls ab – so planen Sie richtig.
EtG-Test: Werte, Grenzwerte und Fehlerquellen
Der EtG-Test weist Alkoholkonsum im Urin oder im Haar nach. Hier erfahren Sie, welche Grenzwerte gelten und wie Sie versehentliche Befunde vermeiden.
Leberwerte GGT, CDT, MCV und die MPU
Bei einer Alkohol-MPU werden meist Blutwerte bestimmt. Was GGT, CDT und MCV aussagen, warum sie auch ohne Alkohol erhöht sein können und welche Rolle sie im Gutachten spielen.
Wie lange dauert die MPU-Vorbereitung – und wann sollten Sie beginnen?
Ein paar Wochen reichen selten. Wann der richtige Zeitpunkt für den Start ist, was die Dauer bestimmt und wie realistische Zeitpläne aussehen.
Quellen
- § 13 FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
- Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- BVerwG, Urteil vom 17.03.2021 – 3 C 3.20
- § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze, berauschende Mittel
- BASt – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- Uniklinik Heidelberg, Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin – FAQ Abstinenzprogramme (Stand 06/2026)