Der Führerschein ist erst ein paar Monate alt, die Party war lang, und am nächsten Mittag zeigt der Atemtest einen kleinen Wert. Oder ein 20-Jähriger trinkt auf einer Feier ein Radler und fährt danach die drei Kilometer nach Hause. Beide denken vielleicht, das bisschen falle nicht ins Gewicht. Beim Thema Alkohol in der Probezeit irrt man sich hier gründlich.
Die kurze Antwort: Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt am Steuer 0,0 Promille. Schon ein einziges Glas ist ein Verstoß. Er kostet 250 Euro und einen Punkt, und in der Probezeit kommen ein besonderes Aufbauseminar und zwei Jahre Verlängerung hinzu. Eine MPU folgt daraus nicht automatisch, kann aber unter bestimmten Umständen drohen.
Wir erklären, für wen die Nullgrenze gilt, welche Maßnahmen die Führerscheinstelle trifft und an welchen Stellen aus einem Fahranfänger-Verstoß ein Fall für die Begutachtung wird.
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Für wen 0,0 Promille gilt
Die Regel steht in § 24c StVG. Ordnungswidrig handelt, wer als Führer eines Kraftfahrzeugs in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres Alkohol trinkt oder eine Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung von Alkohol steht. Beide Gruppen sind unabhängig voneinander erfasst.
| Situation | Gilt 0,0 Promille? | Probezeit-Maßnahmen? |
|---|---|---|
| 19 Jahre, Führerschein seit einem Jahr | ja | ja |
| 24 Jahre, Führerschein seit acht Monaten | ja | ja |
| 20 Jahre, begleitetes Fahren ab 17, Probezeit beendet | ja | nein |
| 23 Jahre, Probezeit beendet | nein, allgemeine Grenzen | nein |
Die Probezeit dauert grundsätzlich zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis (§ 2a StVG). Sie verlängert sich, wenn ein Aufbauseminar angeordnet wird. Zeiten, in denen der Führerschein vorläufig entzogen oder beschlagnahmt war, werden nicht mitgezählt.
Für THC gilt dieselbe Nullgrenze. Was Fahranfänger zu Cannabis wissen sollten, erklärt der Beitrag Cannabis in der Probezeit und unter 21.
Auch kleine Mengen und Restalkohol zählen
Eine Toleranzmenge sieht das Gesetz nicht vor. Ein Glas Sekt zum Anstoßen, ein kleines Bier zum Essen oder ein Rest vom Vorabend reichen aus. Gerade der Restalkohol am nächsten Morgen wird häufig unterschätzt, weil man sich nach dem Schlafen nüchtern fühlt. Warum das täuscht, lesen Sie im Beitrag Restalkohol am Morgen.
Was ein Verstoß kostet
Nach dem Bußgeldkatalog (Nr. 243b) beträgt das Regelbußgeld 250 Euro. Im Fahreignungsregister wird ein Punkt eingetragen (Anlage 13 FeV), ein Fahrverbot sieht der Katalog nicht vor. Geht die Behörde von Vorsatz aus, verdoppelt sich der Regelsatz. Der Punkt wird nach zweieinhalb Jahren tilgungsreif.
Liegt der Wert bei 0,5 Promille oder mehr, verstoßen Sie zugleich gegen die allgemeine Grenze des § 24a StVG. Dann richtet sich die Ahndung nach dieser strengeren Vorschrift mit 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu oder werden 1,1 Promille erreicht, ist die Fahrt eine Straftat. Eine Übersicht aller Regelsätze bietet der Beitrag Bußgeldkatalog Alkohol 2026.
Folgen für die Probezeit: Aufbauseminar und Verlängerung
Für Fahranfänger ist das Bußgeld oft das kleinere Problem. Schwerer wiegen die Maßnahmen, die die Führerscheinstelle nach § 2a StVG treffen muss.
Ein Verstoß reicht für das Seminar
Die Fahrerlaubnis-Verordnung teilt Verstöße in der Probezeit in schwerwiegende und weniger schwerwiegende ein. Alkoholverstöße nach § 24c und § 24a StVG gehören zur Gruppe der schwerwiegenden (Anlage 12 FeV). Deshalb genügt schon ein einziger Verstoß, damit die Behörde ein Aufbauseminar anordnet und dafür eine Frist setzt.
Zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG). Wer das Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis.
Das besondere Aufbauseminar bei Alkohol
Nach Alkohol- oder Drogenverstößen ist kein gewöhnliches Seminar in der Fahrschule vorgesehen, sondern ein besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV. Die wichtigsten Eckdaten:
- Gruppe aus zwei bis zwölf Teilnehmern, auf Antrag auch als Einzelseminar,
- ein Vorgespräch und drei Sitzungen zu je 180 Minuten, verteilt auf zwei bis vier Wochen,
- Aufgaben, die zwischen den Sitzungen zu bearbeiten sind,
- Leitung durch Seminarleiter mit Psychologieabschluss und verkehrspsychologischer Ausbildung, die von der zuständigen Landesbehörde dafür zugelassen sind, nicht durch Fahrlehrer.
Inhaltlich geht es um die Ursachen des Verstoßes, um Wissen über die Wirkung von Alkohol und darum, Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Das Seminar ist keine MPU und endet nicht mit einer Prüfung, die man bestehen muss. Es ist aber verpflichtend.
Wenn weitere Verstöße folgen
Das Gesetz sieht ein Stufensystem vor. Fällt jemand nach dem Seminar erneut mit einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen auf, folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Kommt es nach Ablauf dieser Frist zu einem weiteren Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue darf dann frühestens drei Monate später erteilt werden. Mehr zum Stufensystem lesen Sie im Beitrag MPU in der Probezeit.
Beispiel: Eine 18-Jährige fährt am Sonntagmorgen nach einer Geburtstagsfeier zum Bäcker und wird kontrolliert. Die Messung ergibt 0,3 Promille, Ausfallerscheinungen gibt es keine. Sie erhält einen Bescheid über 250 Euro und einen Punkt. Einige Wochen später ordnet die Führerscheinstelle ein besonderes Aufbauseminar an, ihre Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Das Beispiel ist erfunden.
Wann in der Probezeit eine MPU droht
Ein einzelner Verstoß gegen die Nullgrenze führt in der Regel nicht zur MPU. Er zählt auch nicht als Wiederholung im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV, denn Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c StVG begangen wurden, bleiben dort ausdrücklich außer Betracht. Trotzdem gibt es mehrere Wege, auf denen auch Fahranfänger vor einem Gutachter landen:
- Hohe Werte: Ab 1,6 Promille ist die MPU für jeden Pflicht. Zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann sie verlangt werden, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Einzelheiten stehen im Beitrag Ab wie viel Promille droht eine MPU?.
- Wiederholung ab 0,5 Promille: Lag der Wert bei 0,5 Promille oder mehr, zählt der Verstoß als gewöhnliche Alkoholzuwiderhandlung. Kommt ein weiterer hinzu, ist die MPU zwingend.
- Eignungszweifel: Die Behörde kann bei Verstößen in der Probezeit ein Gutachten anordnen, wenn sie Zweifel an der Fahreignung hat (§ 2a Abs. 4 StVG).
- Neue Probezeit nach Entziehung: Wurde die Fahrerlaubnis entzogen und neu erteilt, beginnt eine Probezeit für die Restdauer. Begeht der Fahrer darin erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, soll die Behörde in der Regel ein MPU-Gutachten anordnen (§ 2a Abs. 5 StVG).
Nach einer Entziehung in der Probezeit wegen Alkohol darf die Fahrerlaubnis außerdem nur neu erteilt werden, wenn Sie die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nachweisen. Wie die Neuerteilung abläuft, beschreibt der Beitrag Führerschein-Neuerteilung beantragen. Ob eine Anordnung in Ihrem konkreten Fall zulässig ist, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
So halten Sie die Nullgrenze zuverlässig ein
Die sicherste Regel ist einfach: Wer fährt, trinkt gar nicht. Schwieriger wird es bei Ereignissen, die bis in den nächsten Tag reichen. Ein paar Gewohnheiten helfen:
- Vorher entscheiden: Klären Sie vor der Feier, ob Sie fahren oder trinken, nicht danach.
- Den Morgen mitdenken: Nach einem Abend mit Alkohol ist das Auto auch am nächsten Vormittag oft tabu. Planen Sie Bus, Bahn, Mitfahrgelegenheit oder einen späteren Start ein.
- Auf versteckten Alkohol achten: Auch sogenanntes alkoholfreies Bier darf bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten. Wer ganz sichergehen will, greift zu Getränken ohne jeden Alkohol.
- Keinem Rechenergebnis vertrauen: Unser Promillerechner zeigt, wie lange Alkohol im Körper bleiben kann. Für Fahranfänger ist aber jeder Wert über null ein Verstoß, und kein Rechner kann das ausschließen.
Wer sich an diese Punkte hält, muss sich über Seminar, Punkte und Probezeitverlängerung keine Gedanken machen.
Fazit
In der Probezeit und unter 21 gilt am Steuer 0,0 Promille, schon ein Glas ist zu viel. Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt. In der Probezeit folgen ein besonderes Aufbauseminar und zwei Jahre Verlängerung. Wer unter 21 ist, aber die Probezeit hinter sich hat, bekommt nur Bußgeld und Punkt. Eine MPU droht nicht schon beim ersten kleinen Wert, wohl aber bei hohen Promillewerten, bei wiederholten Verstößen ab 0,5 Promille und bei erneuten Auffälligkeiten nach einer Neuerteilung.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Februar 2026
Häufige Fragen
Wie viel Alkohol darf ich in der Probezeit trinken, bevor ich fahre?
Keinen. Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG). Verboten ist sowohl das Trinken während der Fahrt als auch, eine Fahrt unter der Wirkung von Alkohol anzutreten.
Was kostet ein Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze?
Der Bußgeldkatalog sieht 250 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, ein Fahrverbot gibt es dafür nicht. Bei Vorsatz verdoppelt sich der Betrag. Wer noch in der Probezeit ist, muss zusätzlich an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Gilt die 0,0-Promille-Grenze auch, wenn meine Probezeit schon vorbei ist?
Ja, wenn Sie noch keine 21 Jahre alt sind. Die Altersgrenze gilt unabhängig von der Probezeit. Allerdings gibt es dann nur Bußgeld und Punkt, die besonderen Maßnahmen für die Probezeit wie das Aufbauseminar entfallen.
Muss ich nach Alkohol in der Probezeit zur MPU?
Ein einzelner Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze führt in der Regel nicht zur MPU, und solche Verstöße zählen auch nicht als Wiederholung im Sinne des § 13 FeV. Eine MPU droht aber bei hohen Werten, bei weiteren Alkoholverstößen ab 0,5 Promille oder nach einer Entziehung und Neuerteilung mit erneutem Verstoß.
Was ist das besondere Aufbauseminar?
Es ist ein Seminar für Fahranfänger, die unter Alkohol oder Drogen gefahren sind. Es besteht aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen zu je 180 Minuten in einer kleinen Gruppe über zwei bis vier Wochen. Geleitet wird es nicht von Fahrlehrern, sondern von dafür anerkannten Seminarleitern mit psychologischer Ausbildung.
Quellen
- § 24c StVG – Alkoholverbot für Fahranfänger
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- § 36 FeV – Besondere Aufbauseminare nach Zuwiderhandlungen unter Alkohol oder berauschenden Mitteln
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Nr. 243b)
- Anlage 12 FeV – Bewertung der Zuwiderhandlungen in der Probezeit
- Anlage 13 FeV – Punktebewertung im Fahreignungsregister
Redaktion MPU-Scout · Stand: 23. Februar 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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