Der Führerschein ist frisch, und dann passiert es: geblitzt, eine rote Ampel übersehen, das Handy in der Hand. Fahranfänger merken schnell, dass in der Probezeit strengere Regeln gelten. Die Sorge, die viele umtreibt: Muss ich jetzt zur MPU?
Die beruhigende Antwort zuerst: Ein einzelner Verstoß führt in der Probezeit in aller Regel nicht direkt zur MPU, sondern zum Aufbauseminar und zu einer verlängerten Probezeit. Eine MPU in der Probezeit droht vor allem dann, wenn die Behörde ernsthaft an Ihrer Eignung zweifelt, wenn ein allgemeiner MPU-Anlass vorliegt oder wenn Sie nach einem Entzug in der neuen Probezeit erneut auffallen.
Wir erklären das Stufenmodell nach § 2a StVG, die Unterschiede zwischen A- und B-Verstößen, die beiden Arten von Aufbauseminaren und die Konstellationen, in denen ein Gutachten wirklich zum Thema wird.
Frisch geblitzt und unsicher, was folgt? Wir ordnen Ihre Lage gern ein. Unter 0800 44 600 88 erreichen Sie uns kostenfrei.
Was die Probezeit rechtlich bedeutet
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung (§ 2a Abs. 1 StVG). In dieser Zeit beobachtet die Fahrerlaubnisbehörde genauer, wie sich jemand im Verkehr verhält. Das Kraftfahrt-Bundesamt meldet ihr dafür bestimmte Eintragungen, bei Fahranfängern schon den ersten schwerwiegenden Verstoß.
Parallel läuft das normale Punktesystem weiter. Beide Systeme gelten nebeneinander (§ 4 Abs. 1 Satz 4 StVG). Ein Verstoß kann also Punkte bringen und gleichzeitig Maßnahmen nach den Probezeitregeln auslösen. Ihren Stand können Sie jederzeit kostenlos prüfen, wie unter Punkte in Flensburg abfragen beschrieben.
Zusätzlich gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 ein absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer. Die Einzelheiten stehen in eigenen Beiträgen zu Alkohol in der Probezeit und Cannabis in der Probezeit.
A- und B-Verstöße: was in der Probezeit zählt
Welche Verstöße wie schwer wiegen, legt Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung fest. Berücksichtigt werden nur rechtskräftige Entscheidungen, die ins Fahreignungsregister eingetragen werden. Bei Ordnungswidrigkeiten sind das in der Regel solche ab einem Bußgeld von 60 Euro.
| Kategorie | Beispiele aus Anlage 12 FeV |
|---|---|
| A – schwerwiegend | Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Rotlicht, Handy am Steuer, Alkohol- und Drogenverstöße (§§ 24a, 24c StVG), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis |
| B – weniger schwerwiegend | Ordnungswidrigkeiten, die nicht unter A fallen, sonstige Verkehrsstraftaten ohne A-Bezug, Kennzeichenmissbrauch |
Für die Maßnahmen gilt eine einfache Rechnung: ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen jeweils die nächste Stufe aus.
Die drei Stufen nach § 2a StVG
Die Behörde reagiert gestuft. Sie ist dabei an die rechtskräftige Entscheidung über den Verstoß gebunden und prüft nicht noch einmal, ob er tatsächlich so passiert ist.
Stufe 1: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit
Nach dem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an und setzt dafür eine Frist. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, insgesamt also auf vier Jahre.
Wer das Seminar nicht fristgerecht absolviert, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG). Widerspruch und Klage gegen die Seminaranordnung haben keine aufschiebende Wirkung. Ein Widerspruch allein hält die Frist also nicht an.
Stufe 2: Verwarnung und Empfehlung einer Beratung
Fallen Sie nach dem Seminar erneut mit einem A- oder zwei B-Verstößen auf, folgt eine schriftliche Verwarnung. Darin empfiehlt die Behörde, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Abs. 7 StVG teilzunehmen. Diese Beratung ist ein Einzelgespräch, kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden und ist vertraulich. Die Berater brauchen dafür eine eigene Anerkennung nach dem StVG. Die Teilnahme ist freiwillig, aber ein deutliches Warnsignal.
Stufe 3: Entziehung der Fahrerlaubnis
Kommt nach Ablauf dieser zwei Monate ein weiterer A-Verstoß oder kommen zwei B-Verstöße hinzu, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Eine neue darf frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden, gerechnet ab Abgabe des Führerscheins. Wie der Antrag abläuft, erklärt Führerschein-Neuerteilung beantragen.
Beispiel: Eine 19-Jährige wird im ersten Führerscheinjahr deutlich zu schnell geblitzt. Sie muss ein Aufbauseminar machen, die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Ein Jahr später nutzt sie am Steuer ihr Handy und erhält eine Verwarnung mit der Empfehlung einer Beratung. Sie nimmt die Beratung ernst, plant ihre Fahrten anders und legt das Handy konsequent in den Kofferraum. Weitere Verstöße bleiben aus. Diese Geschichte ist ausgedacht.
Aufbauseminar in der Probezeit: zwei Varianten
Das Gesetz kennt zwei Formen des Aufbauseminars (§ 2b StVG).
| Allgemeines Aufbauseminar | Besonderes Aufbauseminar | |
|---|---|---|
| Für wen | Verstöße ohne Alkohol oder Drogen | Verstöße unter Alkohol- oder Drogeneinfluss |
| Leitung | Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis | eigens anerkannte Kursleiter, in der Regel mit Psychologiestudium |
| Umfang als Gruppe | 6 bis 12 Personen, 4 Sitzungen à 135 Minuten plus Fahrprobe | 2 bis 12 Personen, Vorgespräch und 3 Sitzungen à 180 Minuten |
| Zeitraum | 2 bis 4 Wochen | 2 bis 4 Wochen, mit Aufgaben zwischen den Sitzungen |
Auf Antrag kann die Behörde statt des Gruppenseminars ein Einzelseminar erlauben. Beim allgemeinen Seminar sind das vier Gespräche à 60 Minuten, beim besonderen drei à 90 Minuten. Die Fahrprobe dient beim allgemeinen Seminar dazu, das tatsächliche Fahrverhalten zu beobachten.
Ein Fahreignungsseminar aus dem Punktesystem ersetzt kein angeordnetes Aufbauseminar. Wie sich beide unterscheiden, lesen Sie im Beitrag zum Fahreignungsseminar.
Wann in der Probezeit eine MPU droht
Das Stufenmodell selbst sieht keine MPU vor, sondern endet mit der Entziehung. Trotzdem gibt es mehrere Wege, auf denen ein Gutachten auch für Fahranfänger zum Thema wird.
Eignungszweifel nach § 2a Abs. 4 StVG
Begründen Verstöße in der Probezeit ernsthafte Zweifel an Ihrer Eignung, kann die Behörde direkt ein MPU-Gutachten anordnen, auch außerhalb der Stufen. Hält sie die fehlende Eignung danach nicht für erwiesen, ordnet sie ein Aufbauseminar an, sofern Sie noch keines gemacht haben. Das kommt etwa bei besonders gravierenden oder gehäuften Verstößen in Betracht.
Allgemeine MPU-Anlässe gelten auch für Fahranfänger
Die Probezeit schützt nicht vor den Regeln, die für alle gelten. Wer mit 1,6 Promille oder mehr fährt, muss zur MPU. Dasselbe gilt bei Hinweisen auf Alkohol- oder Cannabismissbrauch, bei harten Drogen und bei erheblichen Verkehrsstraftaten. Einen Überblick über diese Anlässe gibt der Beitrag Wann wird eine MPU angeordnet?. Ob in Ihrem Fall ein Anlass vorliegt, können Sie mit unserem MPU-Selbst-Check grob einschätzen.
Erneute Verstöße in der neuen Probezeit
Wurde die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen – über Stufe 3 oder aus anderen Gründen, etwa durch ein Strafgericht –, braucht die Neuerteilung den Nachweis eines Aufbauseminars. Danach beginnt eine neue Probezeit für die Restdauer der alten. Das Stufenmodell gilt darin nicht noch einmal. Stattdessen soll die Behörde bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Regel ein MPU-Gutachten anordnen (§ 2a Abs. 5 StVG). Spätestens hier wird die Probezeit zur ernsten Hürde.
Ob eine Anordnung in Ihrem Fall rechtmäßig ist, sollte im Zweifel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Steht in Ihrem Schreiben schon das Wort „Gutachten“? Unter 0800 44 600 88 besprechen wir, wie Sie sich darauf vorbereiten.
Was im Gutachtergespräch zählt
Bei jungen Fahrern interessiert Gutachter oft, wie sich die eigene Rolle im Verkehr entwickelt hat. Typische Themen sind Gruppendruck im Freundeskreis, Imponierverhalten, das neue Gefühl von Freiheit, Selbstüberschätzung und fehlende Erfahrung in kritischen Situationen. Ebenso wichtig ist, was sich seitdem verändert hat: Umgang mit Mitfahrern, Planung von Fahrten, Einstellung zu Regeln.
Wer jung ist, hat oft noch wenig Lebensgeschichte, auf die er verweisen kann. Umso wichtiger sind konkrete Beispiele aus dem Alltag, die eine Veränderung greifbar machen.
Fazit
Eine MPU in der Probezeit ist nicht der Regelfall. Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen folgen zunächst Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, danach Verwarnung mit Beratungsempfehlung und schließlich die Entziehung. Ein Gutachten droht, wenn die Behörde ernsthaft an der Eignung zweifelt, wenn ein allgemeiner Anlass wie 1,6 Promille vorliegt oder wenn Sie nach einer Neuerteilung in der neuen Probezeit erneut auffallen. Wer nach dem ersten Verstoß gegensteuert, erspart sich die weiteren Stufen.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Juli 2026
Häufige Fragen
Wann muss man in der Probezeit zur MPU?
Das Stufenmodell der Probezeit selbst endet mit der Entziehung, nicht mit einer MPU. Ein Gutachten kann die Behörde aber anordnen, wenn Verstöße ernsthafte Zweifel an Ihrer Eignung wecken (§ 2a Abs. 4 StVG). Außerdem gelten die allgemeinen MPU-Anlässe wie 1,6 Promille. Nach einer Neuerteilung soll bei erneuten Verstößen in der Regel eine MPU folgen.
Welche Verstöße führen in der Probezeit zum Aufbauseminar?
Ein schwerwiegender Verstoß aus Abschnitt A der Anlage 12 FeV oder zwei weniger schwerwiegende aus Abschnitt B. Zu A gehören etwa Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße, das Handy am Steuer, Alkohol- und Drogenverstöße sowie viele Verkehrsstraftaten. Gezählt werden nur rechtskräftige Entscheidungen, die ins Fahreignungsregister eingetragen werden.
Um wie viel verlängert sich die Probezeit?
Um zwei Jahre, sobald ein Aufbauseminar angeordnet wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Aus zwei Jahren werden so insgesamt vier. Die Verlängerung gilt auch, wenn das Seminar nur deshalb nicht angeordnet wurde, weil die Fahrerlaubnis bereits entzogen war oder Sie verzichtet haben.
Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht fristgerecht mache?
Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs. 3 StVG). Für eine neue brauchen Sie später trotzdem den Nachweis über das Seminar. Halten Sie die Frist in der Anordnung deshalb unbedingt ein oder beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
Ist die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit Pflicht?
Nein, auf der zweiten Stufe wird sie nur empfohlen, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach der Verwarnung. Wer erneut auffällt, riskiert danach die Entziehung. Die Beratung ist vertraulich, ihre Ergebnisse erfahren nur Sie selbst.
Quellen
Redaktion MPU-Scout · Stand: 13. Juli 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Strafe, Führerschein und mögliche MPU
Wer nach einem Unfall wegfährt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen, begeht eine Straftat. Was § 142 StGB verlangt, welche Folgen drohen und wann die MPU ins Spiel kommt.
MPU wegen zu schnellem Fahren: Wann Tempoverstöße zur Begutachtung führen
Auch ohne 8 Punkte kann die Führerscheinstelle nach massiven oder gehäuften Tempoverstößen eine MPU verlangen. Was dahintersteckt und wie Sie sich vorbereiten.
MPU wegen Straftaten ohne Verkehrsbezug: Wann die Behörde ein Gutachten verlangt
Auch Taten fernab der Straße können die Fahrerlaubnis betreffen – vor allem bei hohem Aggressionspotenzial. Wann eine MPU droht und worauf es im Gutachten ankommt.