Mit 18 ist Cannabis für Erwachsene in Deutschland in den gesetzlichen Grenzen erlaubt. Den Führerschein haben viele in diesem Alter gerade erst bestanden. Daraus entsteht eine Lücke, in die junge Fahrerinnen und Fahrer leicht hineinrutschen: Was privat legal ist, ist am Steuer für sie streng verboten.
Die kurze Antwort zum Thema Cannabis in der Probezeit: Wer die Fahrerlaubnis auf Probe hat oder noch nicht 21 ist, darf überhaupt nicht mit THC im Körper fahren. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml, der für alle anderen gilt, spielt hier keine Rolle. Ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt, in der Probezeit kommen ein besonderes Aufbauseminar und zwei zusätzliche Jahre Probezeit hinzu.
In diesem Beitrag lesen Sie, wen das Verbot genau betrifft, welche Maßnahmen die Führerscheinstelle ergreift, wann aus dem Verstoß ein MPU-Thema wird und welche Ausnahme für Patienten gilt.
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Das absolute THC-Verbot für Fahranfänger nach § 24c StVG
Die Regel steht in § 24c des Straßenverkehrsgesetzes. Sie gilt für zwei Gruppen: für alle, die sich in der Probezeit nach § 2a StVG befinden, und für alle, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer zu einer der beiden Gruppen gehört, fällt unter das Verbot.
Verboten sind zwei Dinge. Zum einen, während der Fahrt Cannabis zu konsumieren. Zum anderen, eine Fahrt unter der Wirkung von THC anzutreten. Dasselbe gilt für Alkohol, weshalb man oft von der Null-Regel für Fahranfänger spricht. Es genügt Fahrlässigkeit, also etwa die falsche Annahme, der Konsum vom Vortag sei längst abgebaut.
Die Probezeit in Kürze
Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem ersten Erwerb einer Fahrerlaubnis. Wer den Führerschein mit 17 im begleiteten Fahren erwirbt, kann also mit 19 aus der Probezeit heraus sein, bleibt aber bis 21 an das THC-Verbot gebunden. Wer erst mit 25 den Führerschein macht, ist dagegen nur während der zwei Probejahre betroffen. Für THC bei Fahranfängern zählt daher immer, was länger dauert: Probezeit oder das Alter unter 21.
Bußgeld und Punkt beim Kiffen unter 21
Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht unter der laufenden Nummer 243b einen Regelsatz von 250 Euro vor. Ein Regelfahrverbot ist für diesen Tatbestand nicht vorgesehen. Im Fahreignungsregister wird ein Punkt eingetragen. Hinzu kommen Gebühren und die Kosten für Blutentnahme und Laboranalyse.
Für Kiffen unter 21 und den Führerschein klingt das zunächst überschaubar. Der eigentliche Einschnitt kommt in der Probezeit aber erst danach, durch die Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
Was in der Probezeit zusätzlich passiert
Für Fahranfänger gelten in § 2a StVG eigene Regeln. Die Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung stuft Verstöße gegen § 24c StVG als schwerwiegende Zuwiderhandlung ein, in einer Reihe mit Alkohol- und Drogenfahrten nach § 24a StVG. Das löst ein festes Stufenmodell aus.
| Stufe | Auslöser | Folge |
|---|---|---|
| 1 | erste schwerwiegende Zuwiderhandlung in der Probezeit | Anordnung eines Aufbauseminars mit Frist, Probezeit verlängert sich um zwei Jahre |
| 2 | erneuter Verstoß nach dem Seminar | schriftliche Verwarnung mit Empfehlung, binnen zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen |
| 3 | weiterer Verstoß nach Ablauf dieser Frist | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Die Behörde ist dabei an die rechtskräftige Bußgeldentscheidung gebunden. Sie prüft also nicht neu, ob Sie den Verstoß begangen haben. Bemerkenswert ist außerdem: Die Maßnahmen werden auch dann angeordnet, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist, solange der Verstoß in ihr begangen wurde.
Das besondere Aufbauseminar
Wer unter Alkohol oder berauschenden Mitteln aufgefallen ist, kommt nicht in ein gewöhnliches Aufbauseminar. § 36 FeV schreibt in diesen Fällen ein besonderes Aufbauseminar vor und nennt § 24c StVG ausdrücklich. Es wird nicht von Fahrlehrern geleitet, sondern von eigens dafür anerkannten Seminarleitern, und befasst sich mit dem Zusammenhang von Konsum und Verkehrsteilnahme.
Wer die Frist für das Seminar verstreichen lässt, riskiert die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wurde die Fahrerlaubnis wegen eines solchen Verstoßes entzogen, setzt eine neue Fahrerlaubnis den Nachweis eines besonderen Aufbauseminars voraus. Wie die Probezeitmaßnahmen insgesamt ablaufen und wann eine MPU dazukommt, beschreibt der Beitrag MPU in der Probezeit. Die parallele Regel für Alkohol erklärt der Artikel Alkohol in der Probezeit und unter 21.
Praxistipp: Melden Sie sich für das Seminar an, sobald die Anordnung da ist. Plätze in besonderen Aufbauseminaren sind nicht überall sofort verfügbar, und die Frist läuft unabhängig davon.
Unter 21, aber nicht mehr in der Probezeit
Wer jünger als 21 ist und die zwei Probejahre bereits hinter sich hat, bleibt an das THC-Verbot gebunden. Ein Verstoß kostet auch hier 250 Euro und einen Punkt. Die Maßnahmen aus dem Probezeit-Stufenmodell greifen dann aber nicht mehr, weil sie an Verstöße innerhalb der Probezeit anknüpfen.
Das heißt nicht, dass der Verstoß folgenlos bleibt. Der Punkt steht im Register, und die Fahrerlaubnisbehörde erhält Kenntnis von der Fahrt unter THC. Bei weiteren Auffälligkeiten kann das Gewicht bekommen.
Was der Verstoß für eine mögliche MPU bedeutet
Viele junge Betroffene fürchten nach einer Kontrolle sofort die MPU. Hier hilft ein genauer Blick in § 13a FeV. Eine MPU ist danach unter anderem vorgesehen, wenn wiederholt Verstöße unter Cannabiseinfluss vorliegen. Satz 2 der Vorschrift stellt aber klar: Verstöße, die ausschließlich gegen § 24c StVG begangen wurden, bleiben dabei unberücksichtigt.
Das hat einen nachvollziehbaren Hintergrund. Das Fahranfänger-Verbot greift schon bei sehr geringen Mengen, die für alle anderen erlaubt wären. Daraus allein soll nicht auf eine Cannabisproblematik geschlossen werden.
Zwei Einschränkungen sind allerdings wichtig:
- Wert über 3,5 ng/ml: Lag der THC-Wert zugleich beim allgemeinen Grenzwert oder darüber, ist auch § 24a StVG verletzt. Dann handelt es sich nicht mehr um einen Verstoß ausschließlich gegen § 24c StVG. Den Grenzwert erklärt der Beitrag THC-Grenzwert 3,5 ng/ml einfach erklärt.
- Weitere Hinweise auf Missbrauch: Unabhängig von der Zählweise kann die Behörde eine MPU verlangen, wenn Tatsachen auf fehlendes Trennungsvermögen hindeuten. Was damit gemeint ist, beschreibt der Beitrag Trennungsvermögen bei Cannabis.
Wie Behörden und Gerichte eine erste Fahrt über dem allgemeinen Grenzwert bewerten, behandelt der Artikel Einmalige Cannabisfahrt: Droht die MPU?. Ob eine Anordnung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, klärt verbindlich nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Beispiel: Ein 19-Jähriger in der Probezeit wird am Sonntagmorgen kontrolliert. Er hat am Samstagabend auf einer Party einen Joint geraucht. Die Blutprobe ergibt 1,8 ng/ml THC. Für ihn bedeutet das 250 Euro, einen Punkt, ein besonderes Aufbauseminar und zwei weitere Jahre Probezeit. Hätte der Wert bei 4 ng/ml gelegen, wäre zusätzlich der allgemeine Grenzwert überschritten gewesen. Der Fall ist erfunden.
Sie sind unsicher, ob in Ihrem Fall nur das Seminar oder auch eine Begutachtung auf Sie zukommt? Das klären wir gern unter 0800 44 600 88.
Ausnahme für ärztlich verordnetes Cannabis
Auch das Fahranfänger-Verbot kennt eine Ausnahme. Nach § 24c Abs. 3 StVG gilt es nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines Arzneimittels stammt, das für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde. Bestimmungsgemäß heißt: so dosiert und so oft eingenommen, wie es verordnet ist.
Die Ausnahme betrifft nur das Bußgeld. Fahrtüchtig müssen junge Patientinnen und Patienten trotzdem sein, und die Verordnung sollte bei einer Kontrolle belegbar sein. Einzelheiten stehen im Beitrag Cannabis auf Rezept und Autofahren.
So vermeiden Sie den Verstoß im Alltag
Eine sichere Wartezeit nach dem Konsum gibt es nicht. Wie lange THC im Blut messbar bleibt, hängt von Menge, Konsumform und vor allem davon ab, wie oft jemand konsumiert. Bei regelmäßigem Gebrauch können es Tage sein. Für junge Fahrer, für die jede messbare Menge zählt, ist das besonders heikel.
Die einzige verlässliche Regel lautet deshalb: Wer konsumiert, plant die folgenden Tage ohne Auto. Unsere Abbau-Uhr zeigt, wie stark die Nachweiszeiten schwanken können. Eine Freigabe zum Fahren kann sie nicht geben.
Fazit
In der Probezeit und unter 21 gilt am Steuer null THC, unabhängig vom allgemeinen Grenzwert. Ein Verstoß gegen § 24c StVG kostet 250 Euro und einen Punkt; in der Probezeit folgen als schwerwiegende Zuwiderhandlung ein besonderes Aufbauseminar und zwei zusätzliche Jahre Probezeit, bei Wiederholung Verwarnung und schließlich Entziehung. Für eine MPU wegen wiederholter Cannabis-Verstöße zählen reine § 24c-Verstöße nicht mit, wohl aber ein zugleich überschrittener Grenzwert von 3,5 ng/ml oder andere Hinweise auf fehlendes Trennungsvermögen. Wer jung ist und konsumiert, schützt seinen Führerschein am besten durch eine klare Trennung von Konsumtagen und Fahrtagen.
Einen Überblick über die Begutachtung nach Cannabis finden Sie auf unserer Seite zur MPU wegen Cannabis.
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Stand: Februar 2026
Häufige Fragen
Gilt der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml auch in der Probezeit?
Nein. Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt § 24c StVG. Danach dürfen sie während der Fahrt kein Cannabis konsumieren und keine Fahrt unter der Wirkung von THC antreten. Auf den Grenzwert von 3,5 ng/ml kommt es dabei nicht an.
Was kostet ein THC-Verstoß in der Probezeit?
Der Regelsatz liegt bei 250 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog dafür nicht vor. In der Probezeit folgen aber weitere Maßnahmen der Führerscheinstelle.
Muss ich nach einem THC-Verstoß in der Probezeit ein Aufbauseminar machen?
Ja, in aller Regel. Der Verstoß gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung, und die Behörde ordnet ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger an, die unter Alkohol oder berauschenden Mitteln aufgefallen sind. Die Probezeit verlängert sich zugleich um zwei Jahre.
Ich bin 20 und meine Probezeit ist vorbei. Was gilt für mich?
Bis zum 21. Geburtstag gilt das absolute THC-Verbot weiter. Ein Verstoß kostet auch dann 250 Euro und einen Punkt. Die besonderen Probezeitmaßnahmen wie Aufbauseminar und Verlängerung entfallen allerdings, wenn der Verstoß nach dem Ende der Probezeit begangen wurde.
Droht nach einem THC-Verstoß in der Probezeit eine MPU?
Ein Verstoß nur gegen das Fahranfänger-Verbot zählt bei der Frage nach wiederholten Cannabis-Verstößen nicht mit. Lag der THC-Wert aber zugleich bei 3,5 ng/ml oder darüber oder gibt es weitere Hinweise auf fehlendes Trennungsvermögen, kann die Behörde eine MPU prüfen.
Quellen
- § 24c StVG – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- § 36 FeV – Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 StVG
- Anlage 12 FeV – Bewertung der Zuwiderhandlungen in der Probezeit
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (lfd. Nr. 243b)
- § 13a FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Redaktion MPU-Scout · Stand: 25. Februar 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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