Die Blutprobe ist genommen, der Führerschein liegt bei der Polizei, und zu Hause wartet die Frage, wie es weitergeht. Eine Trunkenheitsfahrt trifft viele Menschen, die vorher nie mit der Justiz zu tun hatten. Entsprechend groß sind Unsicherheit und Scham.
Kurz zusammengefasst: Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat nach § 316 StGB. Am Steuer eines Autos liegt sie ab 1,1 Promille immer vor, darunter dann, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Typische Folgen sind eine Geldstrafe, der Verlust der Fahrerlaubnis mit einer Sperre und drei Punkte. Ob am Ende auch eine MPU steht, entscheidet später die Führerscheinstelle.
Dieser Beitrag ordnet die Straftatbestände ein, zeigt, mit welcher Strafe Ersttäter rechnen müssen, und beschreibt den Ablauf vom Strafbefehl bis zum Antrag auf Neuerteilung.
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Was eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB ist
Strafbar macht sich, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Das Gesetz spricht von Fahruntüchtigkeit. Auch die fahrlässige Tat ist strafbar, also etwa dann, wenn jemand seinen Zustand falsch eingeschätzt hat.
Wichtig ist das Wort „Fahrzeug“. Es umfasst nicht nur Autos und Motorräder, sondern auch E-Scooter und Fahrräder. Für Radfahrer gilt allerdings eine höhere Grenze, E-Scooter werden dagegen wie Kraftfahrzeuge behandelt.
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
Für Kraftfahrer hat die Rechtsprechung eine feste Schwelle gezogen. Ab 1,1 Promille Blutalkohol gilt jeder als fahruntüchtig, ganz gleich, wie sicher er sich fühlt oder wie unauffällig er gefahren ist. Ein Gegenbeweis ist nicht möglich. Bei Radfahrern liegt diese Schwelle bei 1,6 Promille.
Relative Fahruntüchtigkeit: schon ab 0,3 Promille
Auch mit deutlich weniger Alkohol kann eine Straftat vorliegen. Ab 0,3 Promille reicht es, wenn konkrete Anzeichen zeigen, dass der Alkohol die Fahrweise beeinträchtigt hat. Dazu zählen etwa Schlangenlinien, ein übersehenes Rotlicht, verspätetes Bremsen oder das Abkommen von der Fahrbahn. Dann wird aus einem Wert, der sonst gar nicht oder nur als Ordnungswidrigkeit geahndet würde, ein Strafverfahren.
Ohne solche Auffälligkeiten bleibt es zwischen 0,5 und 1,09 Promille bei einer Ordnungswidrigkeit. Welche Bußgelder dann gelten, zeigt der Beitrag Bußgeldkatalog Alkohol 2026.
Wann § 315c StGB greift: Gefährdung des Straßenverkehrs
Kommt es durch die Alkoholfahrt zu einer konkreten Gefahr, wird es ernster. § 315c StGB erfasst Fälle, in denen ein fahruntüchtiger Fahrer Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Das kann ein Unfall sein, aber auch eine Situation, in der ein Zusammenstoß nur knapp ausblieb.
Der Strafrahmen ist deutlich höher als bei § 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Wer fahrlässig handelt, dem drohen bis zu zwei Jahre. Schon der Versuch ist strafbar. Was ein Unfall unter Alkohol für den Führerschein bedeutet, vertieft der Beitrag Alkohol und Unfall.
Trunkenheitsfahrt als Ersttäter: welche Strafe droht
§ 316 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wer zum ersten Mal auffällt, keinen Unfall verursacht hat und keine Vorstrafen hat, erhält in der Praxis häufig eine Geldstrafe. Eine pauschale Summe lässt sich trotzdem nicht nennen.
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt. Die Zahl der Tagessätze spiegelt, wie schwer die Tat wiegt. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes orientiert sich am Nettoeinkommen. Zwei Menschen mit derselben Tat können deshalb sehr unterschiedliche Beträge zahlen. Eine verlässliche Tabelle „Promillewert X kostet Y Euro“ gibt es nicht, auch wenn im Netz solche Übersichten kursieren.
Strenger fällt die Strafe in der Regel aus, wenn jemand schon früher wegen Alkohol aufgefallen ist, sehr hohe Werte hatte oder andere gefährdet hat. Dann kann auch eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen, die bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt wird. Wie das Gericht Ihren Fall bewertet, kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht seriös einschätzen.
Was mit dem Führerschein passiert
Für viele Betroffene wiegt der Verlust der Fahrerlaubnis schwerer als die Geldstrafe. Hier ist das Gesetz streng.
Entziehung und Sperre
Wer wegen § 316 oder § 315c StGB verurteilt wird, gilt nach § 69 Abs. 2 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Gericht entzieht dann die Fahrerlaubnis. Sie erlischt mit der Rechtskraft, der Führerschein wird eingezogen. Nur in besonderen Ausnahmefällen sieht ein Gericht davon ab.
Zugleich legt das Gericht eine Sperre fest: Vorher darf die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sie beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Gab es in den drei Jahren vor der Tat schon eine Sperre, liegt das Mindestmaß bei einem Jahr. Wie die Frist berechnet wird und ob sie sich verkürzen lässt, steht im Beitrag Sperrfrist beim Führerschein.
Vorläufige Entziehung direkt nach der Tat
Oft ist der Führerschein schon am Abend der Kontrolle weg. Die Polizei stellt ihn sicher, anschließend kann das Gericht die Fahrerlaubnis per Beschluss vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Voraussetzung sind dringende Gründe für die Annahme, dass es später zur endgültigen Entziehung kommt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie kein Kraftfahrzeug mehr führen.
Die Zeit der vorläufigen Entziehung ist nicht verloren. Das Gericht berücksichtigt sie bei der Sperre, das Mindestmaß verkürzt sich entsprechend, aber nicht unter drei Monate.
Punkte und Eintrag im Fahreignungsregister
Eine Trunkenheitsfahrt mit Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit drei Punkten bewertet (Anlage 13 FeV). Ohne Entziehung sind es zwei. Straftaten mit Entziehung unterliegen einer zehnjährigen Tilgungsfrist, die in der Regel erst mit der Neuerteilung zu laufen beginnt. Warum die Eintragung deshalb lange sichtbar bleibt, erklärt der Beitrag MPU-Verjährung und Tilgungsfristen.
So läuft das Strafverfahren ab
Nach der Kontrolle vergehen meist einige Wochen bis Monate, bis eine Entscheidung vorliegt. Der typische Ablauf:
- Kontrolle und Blutprobe: Ein Atemtest gibt einen ersten Hinweis. Für das Strafverfahren maßgeblich ist in der Regel die Blutprobe.
- Anhörung: Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht zur Sache äußern. Viele warten mit einer Aussage, bis ein Anwalt die Akte kennt.
- Strafbefehl: Bei klarer Beweislage beantragt die Staatsanwaltschaft häufig einen Strafbefehl. Das ist eine schriftliche Verurteilung ohne Verhandlung. Er kann eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren enthalten.
- Einspruch oder Rechtskraft: Gegen den Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Dann kommt es zur Verhandlung vor Gericht. Ohne Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
- Hauptverhandlung: Sie findet statt, wenn Einspruch eingelegt wurde oder die Staatsanwaltschaft gleich Anklage erhebt, etwa nach einem Unfall mit Verletzten.
Wichtig: Die Einspruchsfrist ist kurz. Wer einen Strafbefehl prüfen lassen möchte, sollte sich sofort nach Erhalt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Er kann die Akte anfordern und Messung, Protokolle und die Höhe der Strafe prüfen.
Nach dem Urteil: der Weg zur MPU
Das Strafgericht ordnet keine MPU an. Diese Frage stellt sich erst, wenn Sie nach der Sperre bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung beantragen. Die Behörde prüft dann anhand der Akte, ob Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.
Für eine Trunkenheitsfahrt gilt grob:
- Ab 1,6 Promille muss die Behörde ein MPU-Gutachten verlangen.
- Zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann sie es verlangen, wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Die Rechtsprechung wertet das als Hinweis auf Alkoholgewöhnung.
- Bei wiederholten Alkoholverstößen ist die MPU ebenfalls Pflicht, auch bei niedrigeren Werten.
Die Einzelheiten zu diesen Schwellen erläutert der Beitrag Ab wie viel Promille droht eine MPU?. Bei einer einmaligen Fahrt unter 1,6 Promille mit dokumentierten Ausfallerscheinungen und ohne Vorgeschichte kann die Neuerteilung auch ohne Gutachten möglich sein. Das hängt aber von den Feststellungen in Ihrer Akte ab.
Beispiel: Ein 38-jähriger Außendienstler fährt nach einem Firmenjubiläum heim und wird mit 1,7 Promille angehalten. Er erhält einen Strafbefehl mit Geldstrafe und einer Sperre von zwölf Monaten. Statt die Zeit nur abzuwarten, meldet er sich im zweiten Monat zu einem Abstinenzprogramm an und beginnt mit der Aufarbeitung seines Trinkverhaltens. Als die MPU-Anordnung kommt, sind Nachweise und Vorbereitung fast abgeschlossen. Der Fall ist erfunden.
Die Sperrzeit ist also die beste Gelegenheit, sich vorzubereiten. Was Sie für den Antrag brauchen, beschreibt der Beitrag Führerschein-Neuerteilung beantragen. Wie eine Alkohol-MPU insgesamt abläuft und worauf Gutachter achten, finden Sie auf unserer Übersichtsseite MPU wegen Alkohol.
Unsicher, ob in Ihrem Fall eine MPU kommt? In einem kurzen Gespräch unter 0800 44 600 88 ordnen wir Ihre Ausgangslage ein.
Fazit
Eine Trunkenheitsfahrt ist ab 1,1 Promille immer eine Straftat, schon ab 0,3 Promille, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Ersttäter erhalten häufig eine Geldstrafe nach Tagessätzen, verlieren aber fast immer die Fahrerlaubnis, bekommen eine Sperre und drei Punkte. Oft endet das Verfahren mit einem Strafbefehl, gegen den nur zwei Wochen Zeit für einen Einspruch bleiben. Die MPU verlangt nicht das Gericht, sondern später die Führerscheinstelle, sicher ab 1,6 Promille und unter Umständen schon darunter. Wer die Sperrzeit aktiv nutzt, verkürzt den Weg zurück ans Steuer.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Juli 2026
Häufige Fragen
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Am Steuer eines Kraftfahrzeugs gilt man ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig, die Fahrt ist dann immer eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder andere Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ohne solche Auffälligkeiten ist ein Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Strafe bekommt ein Ersttäter bei einer Trunkenheitsfahrt?
§ 316 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bei einer ersten Fahrt ohne Unfall und ohne Vorstrafen endet das Verfahren häufig mit einer Geldstrafe in Tagessätzen, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Dazu kommen in aller Regel Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre und drei Punkte.
Bekomme ich den Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt zurück, wenn die Sperre abgelaufen ist?
Nicht automatisch. Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls. Nach der Sperre müssen Sie die Neuerteilung bei der Führerscheinstelle beantragen. Ob dabei eine MPU verlangt wird, hängt vor allem von Ihrem Promillewert und Ihrer Vorgeschichte ab.
Was ist der Unterschied zwischen § 316 und § 315c StGB?
§ 316 StGB bestraft schon das Fahren im fahruntüchtigen Zustand. § 315c StGB greift, wenn dadurch zusätzlich eine konkrete Gefahr für andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert entsteht, etwa bei einem Beinaheunfall. Der Strafrahmen reicht dann bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Brauche ich nach einer Trunkenheitsfahrt einen Anwalt?
Eine Pflicht gibt es nicht. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann aber die Ermittlungsakte einsehen, Messung und Protokolle prüfen und einschätzen, ob sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl lohnt. Gerade beim ersten Strafverfahren sehen viele Betroffene diese Unterstützung als Entlastung.
Quellen
Redaktion MPU-Scout · Stand: 21. Juli 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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