Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland in festgelegten Grenzen Cannabis besitzen und konsumieren. Viele Autofahrer haben daraus geschlossen, dass Kiffen und Führerschein nun kein Thema mehr seien. Ganz so einfach ist es nicht. Das Fahrerlaubnisrecht wurde mit dem neuen Gesetz zwar gelockert, aber nicht abgeschafft.
Die Kernaussage zu Cannabis und Führerschein lautet heute: Der Konsum an sich ist für die Führerscheinstelle kein Problem mehr. Kritisch wird es, wenn Sie Konsum und Fahren nicht sicher auseinanderhalten oder wenn Hinweise auf eine Abhängigkeit bestehen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regeln gelten, nach welchen Maßstäben Gutachter seit 2026 urteilen und wie der politische Stand aussieht.
Neue Regeln, alte Unsicherheit? Wenn Sie wissen möchten, was die Rechtslage seit 2024 für Ihren Fall bedeutet, erreichen Sie uns kostenfrei unter 0800 44 600 88.
Cannabis und Führerschein vor und nach dem neuen Gesetz
Vor April 2024 wurde Cannabis im Fahrerlaubnisrecht wie andere Betäubungsmittel behandelt. Schon der Besitz einer kleinen Menge konnte Post von der Führerscheinstelle auslösen. Regelmäßiger Konsum galt in der Regel als Eignungsausschluss, und auch bei gelegentlichem Konsum war man schnell im MPU-Verfahren.
Mit dem Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, hat der Gesetzgeber das geändert. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es seitdem eine eigene Vorschrift nur für Cannabis, den § 13a. Für Kokain, Amphetamin und andere Betäubungsmittel gilt weiterhin § 14 FeV mit deutlich strengeren Maßstäben. Wer beides vermischt, schätzt seine Lage falsch ein.
| Thema | Bis März 2024 | Seit April 2024 |
|---|---|---|
| Besitz geringer Mengen | konnte Eignungszweifel auslösen | allein kein Anlass für eine MPU |
| Gelegentlicher Konsum ohne Verkehrsbezug | oft Gegenstand behördlicher Prüfung | für die Fahrerlaubnis unerheblich |
| Maßgebliche Vorschrift | § 14 FeV (wie andere Drogen) | § 13a FeV (eigene Cannabisregel) |
| Grenzwert am Steuer | kein gesetzlicher Wert | 3,5 ng/ml THC im Serum (seit 22.08.2024) |
Der Schlüsselbegriff: Trennungsvermögen
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet in ihrer Anlage 4, welche Krankheiten und Verhaltensweisen die Fahreignung ausschließen. Unter Nr. 9.2 steht seit 2024 eine eigene Definition für Cannabismissbrauch. Missbrauch liegt danach vor, wenn Fahren und ein Konsum mit verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung nicht hinreichend sicher getrennt werden können.
Im Alltag spricht man vom Trennungsvermögen. Gemeint ist die Fähigkeit, konsequent nur dann zu konsumieren, wenn keine Fahrt ansteht, und erst wieder zu fahren, wenn keine Wirkung mehr besteht. Fehlt diese Trennung, ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 4 nicht gegeben. Eine ausführliche Erklärung des Begriffs mit Beispielen bietet der Beitrag Trennungsvermögen bei Cannabis.
Anlage 4 nennt außerdem die Cannabisabhängigkeit als Ausschlussgrund. Nach einer Abhängigkeit setzt die Rückkehr zur Fahreignung in der Regel ein Jahr belegte Abstinenz voraus. Nach beendetem Missbrauch kommt es darauf an, dass sich das Konsumverhalten gefestigt geändert hat.
Gut zu wissen: Ein Führerschein und legaler Cannabiskonsum schließen sich nicht aus. Die Behörde interessiert sich in aller Regel nicht dafür, ob Sie am Samstagabend auf dem Balkon einen Joint rauchen, solange Sie danach nicht fahren und keine Abhängigkeit erkennbar ist.
Wann die Führerscheinstelle heute eingreift
§ 13a FeV regelt, wann die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten verlangen kann. Zwei Stufen sind zu unterscheiden.
Ärztliches Gutachten: Es kommt in Betracht, wenn Tatsachen auf eine Cannabisabhängigkeit hindeuten. Ein Arzt soll dann klären, ob eine Abhängigkeit vorliegt.
Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Die Verordnung nennt vier Fälle:
- Es gibt Anzeichen für Cannabismissbrauch, also für fehlendes Trennungsvermögen, ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt.
- Sie sind wiederholt unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr aufgefallen.
- Die Fahrerlaubnis wurde aus einem dieser Gründe bereits entzogen.
- Es ist zu klären, ob ein früherer Missbrauch oder eine frühere Abhängigkeit nicht mehr besteht.
Verstöße allein gegen das Cannabisverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige (§ 24c StVG) zählen bei der Frage nach wiederholten Auffälligkeiten nicht mit. Ob schon eine erste Fahrt über dem Grenzwert für eine MPU reicht, ist umstritten. Das klärt der Beitrag Einmalige Cannabisfahrt: Droht die MPU? im Detail. Welche Bußgelder am Steuer drohen, lesen Sie unter THC-Grenzwert 3,5 ng/ml einfach erklärt.
Ob eine Anordnung im konkreten Fall berechtigt ist, sollten Sie von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.
Neue Maßstäbe für Gutachter seit 2026
Wer heute zur MPU wegen Cannabis muss, wird nach anderen fachlichen Regeln begutachtet als noch vor zwei Jahren. Zwei Regelwerke sind dafür wichtig.
Die neu gefassten Begutachtungsleitlinien
Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung gibt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) heraus. Sie sind die amtliche Grundlage jeder MPU. Das Kapitel 3.13 zu Alkohol und Cannabis wurde vollständig überarbeitet und mit Fassung vom 12.12.2025 bekannt gemacht. Laut BASt ist es seit dem 19.08.2026 verbindlich. Gutachten, die seitdem erstellt werden, müssen sich daran orientieren.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien
Die Beurteilungskriterien sind das Fachbuch, mit dem Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner die Leitlinien konkret anwenden. Die 5. Auflage erschien Anfang März 2026, vorgezogen wegen der Teillegalisierung. Die Annahmen der Gutachter zu Drogen, sogenannte Hypothesen, wurden dabei grundlegend überarbeitet. Wie diese Hypothesen allgemein funktionieren, erklärt der Beitrag Beurteilungskriterien und Hypothesen.
Neu ist vor allem die Kategorie „risikoarmer, moderater Cannabiskonsum“ (D 3.5 N). Gemeint ist ein seltener Konsum, ausschließlich von Cannabis, ohne Alkohol oder andere Drogen dazu. Ein solches Muster kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Fahreignung vereinbar sein. Es muss allerdings durch Laborwerte belegt werden, etwa durch drei Blutkontrollen innerhalb von vier Monaten oder eine Haaranalyse über drei Zentimeter.
Das heißt nicht, dass jede Cannabis-MPU ohne Verzicht zu bestehen wäre. Wer stark oder abhängig konsumiert hat, wird weiterhin eine belegte Abstinenz brauchen. Welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist, beschreibt der Beitrag Muss ich vor der Cannabis-MPU abstinent sein?.
Beispiel: Ein Lagerist, Anfang dreißig, wurde zweimal mit THC am Steuer kontrolliert. Er konsumiert inzwischen nur noch selten am Wochenende und fährt dann nie. Statt pauschal ein Jahr Abstinenz zu planen, klärt er mit einer Beratung, ob der neue Weg über einen belegten risikoarmen Konsum für ihn in Frage kommt, und welche Kontrollen er dafür braucht.
Was 2026 politisch auf dem Tisch liegt
Seit der Einführung des KCanG wird über Nachbesserungen diskutiert. Der Stand im Oktober 2026 lässt sich so zusammenfassen:
- Keine Gesetzesänderung zur Fahrerlaubnis: Eine Änderung des KCanG, die Cannabis im Straßenverkehr betrifft, wurde nicht beschlossen.
- Laufende Evaluation: Das Gesetz wird wissenschaftlich ausgewertet. Ein zweiter Zwischenbericht wurde am 01.04.2026 vorgelegt.
- Forderungen aus der Politik: Teile der Union verlangen Änderungen. Eine parlamentarische Anfrage zu den Folgen der Evaluation liegt vor, eine Antwort war bei Redaktionsschluss nicht bekannt.
- Medizinalcannabis: Beraten wird eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, die vor allem Fernverschreibungen und Versand betrifft. Beschlossen war sie im Herbst 2026 nicht.
Für Autofahrer heißt das: Die geltenden Regeln bleiben bis auf Weiteres bestehen. Wir beobachten die Entwicklung und passen diesen Beitrag an, sobald sich etwas Verbindliches ändert.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Einige Sonderfälle werden in eigenen Beiträgen behandelt, sollen hier aber kurz genannt werden. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt ein absolutes THC-Verbot. Wer Cannabis und Alkohol kombiniert und dann fährt, verstößt gegen einen eigenen, strengeren Tatbestand. Für ärztlich verordnetes Medizinalcannabis gibt es eine Ausnahme vom Bußgeld, nicht aber von der Pflicht, fahrtüchtig zu sein.
Wer noch aus der Zeit vor April 2024 ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren hat, fragt sich oft, ob die neue Rechtslage hilft. Das hängt vom Einzelfall ab und wird im Beitrag Alte Cannabis-Fälle nach dem KCanG erläutert. Liegt bereits eine Anordnung vor, finden Sie auf unserer Seite zur MPU wegen Cannabis einen Überblick über die Vorbereitung.
Fazit
Seit dem neuen Gesetz ist der Konsum von Cannabis für den Führerschein nicht mehr per se ein Risiko. Maßgeblich ist das Trennungsvermögen: Wer Konsum und Fahren konsequent auseinanderhält und keine Abhängigkeit zeigt, hat von der Führerscheinstelle wenig zu befürchten. Wiederholte Fahrten unter Cannabiseinfluss oder Hinweise auf Missbrauch führen dagegen weiterhin zur MPU. Seit August 2026 urteilen Gutachter nach neu gefassten Leitlinien, und die 5. Auflage der Beurteilungskriterien eröffnet für manche Betroffene den Weg über einen belegten risikoarmen Konsum.
Ob dieser Weg für Sie passt, lässt sich in einem ersten Gespräch meist gut einschätzen.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Oktober 2026
Häufige Fragen
Darf ich kiffen und trotzdem einen Führerschein haben?
Ja. Erwachsene dürfen seit April 2024 in den gesetzlichen Grenzen Cannabis konsumieren, ohne dass das allein die Fahrerlaubnis gefährdet. Entscheidend ist, dass Sie Konsum und Fahren zuverlässig trennen. Wer unter Wirkung fährt oder Anzeichen einer Abhängigkeit zeigt, bekommt Probleme mit der Führerscheinstelle.
Was hat sich mit dem neuen Gesetz für den Führerschein geändert?
Cannabis hat in der Fahrerlaubnis-Verordnung eine eigene Vorschrift erhalten (§ 13a FeV) und wird nicht mehr wie andere Betäubungsmittel behandelt. Besitz oder gelegentlicher Konsum ohne Bezug zum Straßenverkehr sind kein Grund mehr für eine MPU. Am Steuer gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Kann die Führerscheinstelle von meinem Cannabiskonsum erfahren, wenn ich nicht fahre?
Das ist möglich, etwa durch Mitteilungen der Polizei. Allein der Konsum ohne Verkehrsbezug begründet aber keine MPU. Anders ist es, wenn Tatsachen auf eine Abhängigkeit hindeuten: Dann kann die Behörde ein ärztliches Gutachten verlangen.
Was bedeutet risikoarmer Cannabiskonsum bei der MPU?
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien kennt seit Ende 2025 einen risikoarmen, seltenen Konsum von Cannabis ohne andere Substanzen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Fahreignung vereinbar sein, muss aber durch Laborkontrollen belegt werden. Ob das im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von der Vorgeschichte ab.
Wird das Cannabisgesetz für Autofahrer wieder verschärft?
Bis Oktober 2026 wurde keine Änderung des Konsumcannabisgesetzes zur Fahrerlaubnis beschlossen. Die Wirkung des Gesetzes wird wissenschaftlich ausgewertet, und es gibt politische Forderungen nach Änderungen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich die Rechtslage ändert.
Quellen
Redaktion MPU-Scout · Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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