Manche Leserinnen und Leser haben ihren Führerschein vor Jahren wegen Cannabis verloren. Andere stecken seit 2023 in einem Verfahren, das nie richtig abgeschlossen wurde. Seit April 2024 ist der Konsum für Erwachsene in gesetzlichen Grenzen erlaubt, und die Frage liegt nahe: Gilt das neue, mildere Recht jetzt auch für meinen alten Fall?
Die ehrliche Antwort auf die Frage nach Cannabis-Altfällen und dem Führerschein ist zweigeteilt. Abgeschlossene Entscheidungen werden durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) nicht automatisch aufgehoben. Wer aber heute einen neuen Antrag auf Neuerteilung stellt, wird in der Regel nach den neuen Maßstäben geprüft, und die sind für viele Betroffene günstiger als früher.
Dieser Beitrag zeigt, was sich geändert hat, was mit alten Bescheiden und Gutachten geschieht, wie ein neuer Antrag abläuft und wann Einträge im Register gelöscht werden. Eine Einzelfallprüfung ersetzt er nicht.
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Was sich am 1. April 2024 geändert hat
Bis Ende März 2024 stand Cannabis fahrerlaubnisrechtlich auf einer Stufe mit den übrigen Betäubungsmitteln. Grundlage war § 14 FeV. Regelmäßiger Konsum galt in aller Regel als Ausschluss der Fahreignung. Bei gelegentlichem Konsum kam es unter anderem darauf an, ob jemand Konsum und Fahren trennte und ob zusätzlich Alkohol oder andere Stoffe im Spiel waren. Schon eine einzelne Fahrt unter Wirkung führte damals häufig zu einem Verfahren, wobei die Gerichte deutlich niedrigere Werte genügen ließen als heute.
Mit dem KCanG trat am 1. April 2024 eine neue Systematik in Kraft. Cannabis hat seitdem mit § 13a FeV eine eigene Vorschrift. Anlage 4 Nr. 9.2 FeV definiert Missbrauch seitdem über die fehlende sichere Trennung zwischen dem Fahren und einem Konsum, der sich auf die Verkehrssicherheit auswirken kann. Seit dem 22. August 2024 gilt außerdem ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
| Gesichtspunkt | Altes Recht (bis 31.03.2024) | Neues Recht (ab 01.04.2024) |
|---|---|---|
| Vorschrift für Gutachten | § 14 FeV (alle Betäubungsmittel) | § 13a FeV (nur Cannabis) |
| Maßstab | Konsumhäufigkeit und Trennung | vor allem Trennungsvermögen |
| Besitz ohne Verkehrsbezug | konnte Prüfung auslösen | allein kein MPU-Anlass |
| THC-Grenze im Gesetz | nicht vorhanden | 3,5 ng/ml im Serum, ab 22.08.2024 |
Dazu kommen fachliche Neuerungen: Die neu gefassten Begutachtungsleitlinien zu Cannabis binden Gutachter ab dem 19.08.2026, und das Fachbuch der Beurteilungskriterien sieht in seiner 5. Auflage von 2026 für seltenen Konsum einen eigenen Weg vor. Den aktuellen Rechtsrahmen insgesamt erklärt der Überblick Cannabis und Führerschein.
Bleiben alte Entscheidungen bestehen?
Für die meisten Altfälle lautet die Antwort: ja. Eine Entziehung, gegen die kein Rechtsmittel mehr möglich ist, bleibt wirksam. Sie wird nicht dadurch hinfällig, dass sich später das Gesetz geändert hat. Eine Übergangsvorschrift, die ältere Cannabis-Entziehungen aufhebt oder neu bewertet, enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung nach unserer Prüfung nicht.
Ob ein abgeschlossenes Verfahren unter besonderen Voraussetzungen wieder aufgegriffen werden kann, ist eine Rechtsfrage, die sich nur am konkreten Fall beantworten lässt. In der Praxis führt der Weg zurück zum Führerschein bei Altfällen fast immer über einen neuen Antrag auf Neuerteilung.
Verfahren, die zum Stichtag noch liefen
Schwieriger ist die Lage bei Verfahren, die am 1. April 2024 noch nicht abgeschlossen waren, etwa bei einem laufenden Widerspruch oder einer Klage. Welcher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung maßgeblich ist, hängt von der Art des Verfahrens ab. Gerichte haben sich mit solchen Konstellationen befasst, die Ergebnisse lassen sich aber nicht pauschal übertragen.
Wichtig: Wer noch ein offenes Verfahren aus den Jahren vor der Reform hat, sollte nicht auf eigene Faust handeln. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte die Akte kennen, bevor Sie Anträge zurücknehmen oder neue stellen.
Neuerteilung unter neuem Recht
Wer die Fahrerlaubnis verloren hat, bekommt sie nur auf Antrag zurück. Eine Neuerteilung geschieht nie automatisch, auch nicht nach Ablauf einer Sperrfrist. Den Ablauf des Antrags beschreibt der Beitrag Führerschein-Neuerteilung beantragen.
Über einen neuen Antrag entscheidet die Behörde in der Regel nach dem Recht, das zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung gilt. Für einen alten Cannabis-Fall bedeutet das: Maßgeblich sind heute § 13a FeV und die neue Missbrauchsdefinition. Die Behörde fragt also, ob das Trennungsvermögen zweifelhaft ist oder eine Abhängigkeit im Raum steht, und nicht mehr, ob Sie früher gelegentlich konsumiert haben.
Kommt trotzdem eine MPU?
Das ist gut möglich. Nach § 13a FeV kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten etwa dann nötig sein, wenn die Fahrerlaubnis wegen Cannabismissbrauchs entzogen war oder offen ist, ob ein damaliges Problem inzwischen überwunden ist. Wie die Behörde eine Entziehung nach altem Recht in dieses Raster einordnet, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine verlässliche Aussage dazu kann nur jemand treffen, der die Akte kennt.
Was die neuen Maßstäbe in der Begutachtung bringen
Kommt es zur MPU, gelten die heutigen fachlichen Regeln. Für manche Altfälle ist das ein echter Vorteil. Wer früher nur gelegentlich konsumierte und heute selten, ohne Alkohol und ohne andere Drogen, kann unter Umständen mit Laborbelegen für einen seltenen, maßvollen Konsum arbeiten, statt ein ganzes Jahr Abstinenz nachzuweisen. Die Voraussetzungen dafür beschreibt unser Beitrag zur Abstinenz vor der Cannabis-MPU.
Für andere ändert sich wenig. Wer abhängig war, häufig konsumierte oder neben Cannabis weitere Drogen nahm, wird auch nach neuem Recht in der Regel einen belegten Verzicht brauchen.
Beispiel: Ein Mann, heute 38, verlor 2021 seinen Führerschein, nachdem er mit THC im Blut kontrolliert worden war und eine MPU negativ ausfiel. Er hat danach keinen Antrag mehr gestellt. Inzwischen konsumiert er nur noch selten und nie vor Fahrten. Er fordert seine Akte an, lässt sie anwaltlich prüfen und klärt parallel in einer Beratung, ob für ihn der risikoarme Weg infrage kommt. Das Beispiel ist erfunden.
Die alte MPU zu Cannabis: Was aus früheren Gutachten wird
Viele Betroffene haben noch ein altes negatives Gutachten in der Schublade. Ein Gutachten beschreibt die Eignung zum Zeitpunkt der Untersuchung. Eine neue Begutachtung entsteht nach den heute geltenden Leitlinien und Kriterien und ist an das alte Ergebnis nicht gebunden.
Ganz bedeutungslos ist die alte MPU zu Cannabis trotzdem nicht. Die Behörde schickt in der Regel die vollständige Akte an die Begutachtungsstelle. Der neue Gutachter sieht also, welche Gründe damals zur negativen Einschätzung führten, und wird fragen, was sich seitdem verändert hat. Darauf sollten Sie eine klare, ehrliche Antwort haben.
Auch alte Abstinenzbelege können interessant sein, etwa als Teil Ihrer Geschichte. Für die aktuelle Begutachtung zählt aber vor allem, was Sie für die Zeit vor der neuen Untersuchung belegen können.
Tilgung: Wann alte Einträge verschwinden
Ob eine alte Entscheidung noch verwertet werden darf, hängt auch davon ab, ob sie im Fahreignungsregister noch gespeichert ist. Die Fristen stehen in § 29 StVG und betragen je nach Art der Eintragung zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Frist nicht mit dem Urteil oder Bescheid, sondern erst mit der Neuerteilung, spätestens jedoch fünf Jahre nach Rechtskraft. Nach Ablauf der Frist bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert, die sogenannte Überliegefrist. Wie diese Regeln im Zusammenspiel wirken, erklärt der Beitrag MPU-Verjährung und Tilgungsfristen. Eine konkrete Fristberechnung für Ihren Fall gehört in die Hände eines Anwalts.
So gehen Sie bei einem Altfall vor
Wer einen alten Cannabis-Fall wieder aufrollen möchte, kommt mit einer klaren Reihenfolge am besten voran:
- Unterlagen sammeln: Bescheide, Urteil oder Strafbefehl, frühere Gutachten, Laborbefunde.
- Akte einsehen: Was dort steht, bestimmt die Einschätzung der Behörde. Wie das geht, beschreibt der Beitrag Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.
- Rechtlich prüfen lassen: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann einschätzen, welche Vorschriften heute auf Ihren Fall passen und ob Einträge getilgt sind.
- Konsum ehrlich bilanzieren: Wie sieht Ihr Umgang mit Cannabis heute aus, und lässt er sich belegen?
- Antrag und Vorbereitung abstimmen: Stellen Sie den Antrag, wenn Sie wissen, welche Belege Sie brauchen, und beginnen Sie damit rechtzeitig.
Wie die Vorbereitung auf eine Begutachtung nach Cannabis aussieht, zeigt unsere Übersicht zur MPU wegen Cannabis.
Fazit
Das KCanG hat das Fahrerlaubnisrecht für Cannabis zum Stichtag im April 2024 grundlegend verändert, alte bestandskräftige Entziehungen aber nicht aufgehoben. Eine Übergangsregel für Altfälle gibt es nicht, und bei noch offenen Verfahren hängt viel von der Art des Verfahrens ab. Ein neuer Antrag auf Neuerteilung wird in der Regel nach heutigem Recht geprüft, und in einer neuen MPU gelten die aktuellen Leitlinien und Kriterien, die für seltenen, risikoarmen Konsum einen eigenen Weg kennen. Wer seine Akte kennt, rechtlich beraten ist und seine Belege früh plant, hat bei einem Altfall heute oft bessere Aussichten als vor 2024.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: August 2026
Häufige Fragen
Bekomme ich meinen Führerschein automatisch zurück, weil Cannabis jetzt legal ist?
Nein. Eine bestandskräftige Entziehung bleibt wirksam, auch wenn sich die Rechtslage später geändert hat. Eine Übergangsregel, die alte Entscheidungen aufhebt, enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht. Den Führerschein erhalten Sie nur über einen Antrag auf Neuerteilung zurück.
Nach welchem Recht wird mein neuer Antrag geprüft?
Die Behörde prüft einen neuen Antrag in der Regel nach der Rechtslage, die bei ihrer Entscheidung gilt. Für Cannabis sind das heute § 13a FeV, die Missbrauchsdefinition in Anlage 4 Nr. 9.2 und die seit August 2026 verbindlichen neuen Begutachtungsleitlinien. Wie das in Ihrem Fall aussieht, sollte ein Fachanwalt anhand der Akte beurteilen.
Muss ich nach einer alten Cannabis-Entziehung zur MPU?
Das hängt davon ab, weshalb die Fahrerlaubnis entzogen wurde und was die Akte heute hergibt. § 13a FeV sieht eine MPU unter anderem vor, wenn zu klären ist, ob ein früherer Missbrauch nicht mehr besteht. Ob die Behörde im Einzelfall darauf verzichten kann, ist eine Rechtsfrage.
Gilt mein altes negatives Cannabis-Gutachten noch?
Ein Gutachten beschreibt die Eignung zum Zeitpunkt der Untersuchung. Eine neue Begutachtung erfolgt nach den heutigen fachlichen Maßstäben, also nach den neuen Leitlinien und der 5. Auflage der Beurteilungskriterien. Das alte Ergebnis bleibt aber in der Akte und kann im Gespräch eine Rolle spielen.
Wann wird ein alter Cannabis-Eintrag im Register gelöscht?
Das richtet sich nach § 29 StVG. Die Fristen betragen je nach Eintrag zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre. Bei einer Entziehung beginnt die Frist erst mit der Neuerteilung, spätestens aber fünf Jahre nach Rechtskraft, und nach Ablauf folgt noch eine Überliegefrist von einem Jahr.
Quellen
- § 13a FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
- Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung (Nr. 9.2 Cannabis)
- Konsumcannabisgesetz (KCanG)
- § 20 FeV – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- § 29 StVG – Tilgung der Eintragungen
- Bundesanstalt für Straßenwesen – Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
Redaktion MPU-Scout · Stand: 31. August 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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