Eben noch eine gewöhnliche Fahrt, dann die Kelle, ein Blick ins Gesicht, die Frage nach Drogen und schließlich ein Teststreifen, der sich verfärbt. Ein positiver Drogentest bei der Polizeikontrolle bringt viele Menschen völlig aus dem Konzept. Was folgt jetzt für den Führerschein, und was sollte man besser lassen?
Kurz gesagt: Ein positiver Vortest ist zunächst nur ein Verdacht. Entscheidend ist die Blutprobe. Bestätigt sie den Konsum, laufen zwei Verfahren parallel: die Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und die Prüfung Ihrer Fahreignung durch die Führerscheinstelle. Bei Cannabis gelten dafür andere Regeln als bei Kokain, Amphetamin oder Heroin. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf Schritt für Schritt und zeigt, was Sie jetzt in der Hand haben.
Nach einem positiven Befund zählt oft jede Woche. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 44 600 88 klären wir mit Ihnen die nächsten Schritte.
Drogenschnelltest bei der Polizei: so läuft die Kontrolle ab
Ob bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder nach einem auffälligen Fahrmanöver: Polizeibeamte achten auf typische Anzeichen. Dazu gehören etwa veränderte Pupillen, gerötete Augen, Zittern, verlangsamte Reaktionen oder Geruch im Fahrzeug. Ergibt sich ein Verdacht, folgt häufig das Angebot eines Vortests.
Der Vortest
Gebräuchlich sind vor allem Urin- und Speicheltests. Sie zeigen innerhalb weniger Minuten an, ob bestimmte Stoffgruppen vorhanden sein könnten. Weil sie Ihre aktive Mitwirkung erfordern, sind sie freiwillig: Eine Rechtsgrundlage, sie zwangsweise durchzusetzen, gibt es nicht. Die Polizei muss Sie darauf hinweisen. In Nordrhein-Westfalen schreibt das ein Runderlass der Landesregierung ausdrücklich vor. Wer ablehnt, begeht damit weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Er verhindert aber nicht automatisch die weiteren Schritte. Begründen andere Tatsachen einen Verdacht, etwa Fahrfehler oder typische Anzeichen, kann die Polizei trotzdem eine Blutprobe veranlassen.
Ein Schnelltest ist kein Beweismittel im eigentlichen Sinn. Er kann falsch positiv ausfallen, zum Beispiel durch bestimmte Medikamente, und er sagt nichts über die genaue Menge aus.
Die Blutprobe
Bei konkretem Verdacht wird ein Arzt hinzugezogen, meist auf der Wache oder im Krankenhaus. Die Blutentnahme kann auch gegen Ihren Willen angeordnet werden. Sie müssen sie dulden, aber nicht aktiv mitwirken. Geht es um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a oder § 24c StVG, braucht die Polizei dafür keinen richterlichen Beschluss (§ 46 Abs. 4 OWiG). Dasselbe gilt seit 2017 beim Verdacht einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt als Straftat nach § 316 oder § 315c StGB (§ 81a Abs. 2 StPO). Ein rechtsmedizinisches Labor bestimmt anschließend, welche Substanzen in welcher Konzentration im Blut waren.
Für den Rest des Tages ist die Fahrt beendet. Die Polizei untersagt die Weiterfahrt und kann bei Bedarf den Schlüssel sicherstellen. Unter Umständen wird der Führerschein bereits vor Ort beschlagnahmt, etwa wenn ein Strafverfahren droht.
Wichtig: Zur Sache müssen Sie nichts sagen, weder zu Konsummengen noch zu Zeitpunkten oder Gewohnheiten. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Alles, was Sie darüber hinaus äußern, steht später in der Akte und kann auch die Führerscheinstelle beeinflussen.
Blutprobe positiv: Bußgeld oder Strafverfahren?
Welche Folgen das Ergebnis der Blutprobe hat, hängt von der Substanz und davon ab, ob Sie beeinträchtigt gefahren sind.
Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG
Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines bestimmten berauschenden Mittels ein Kraftfahrzeug führt. Welche Mittel gemeint sind, legt eine Anlage zum Straßenverkehrsgesetz fest: Heroin und Morphin, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin sowie Designer-Amphetamine wie MDMA. Die Wirkung wird gesetzlich angenommen, sobald eine der aufgeführten Substanzen im Blut nachgewiesen ist. Auf Fahrfehler kommt es dafür nicht an.
| Situation | Regelsatz | Fahrverbot | Punkte |
|---|---|---|---|
| Kein Voreintrag | 500 € | 1 Monat | 2 |
| Ein Voreintrag nach § 24a StVG | 1.000 € | 3 Monate | 2 |
| Mehrere Voreinträge | 1.500 € | 3 Monate | 2 |
Der Bußgeldrahmen reicht bis 3.000 Euro. Dazu kommen Kosten für Arzt und Labor. Für Cannabis gilt nicht Absatz 2, sondern der eigene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC. Die Einzelheiten erklärt der Beitrag THC-Grenzwert 3,5 ng/ml einfach erklärt.
Strafverfahren bei Ausfallerscheinungen
Zeigen Sie drogenbedingte Fahrfehler oder andere Ausfallerscheinungen, kann eine Straftat vorliegen. § 316 StGB erfasst neben Alkohol auch andere berauschende Mittel, also auch Stoffe, die nicht in der Anlage zu § 24a stehen. Wird dabei ein anderer Mensch oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, kommt § 315c StGB in Betracht. Im Strafverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist festsetzen. Ob Ihnen ein Bußgeld oder eine Strafe droht, beurteilt am besten ein Anwalt anhand der Ermittlungsakte.
Was die Führerscheinstelle aus dem Befund macht
Unabhängig vom Bußgeld- oder Strafverfahren erfährt die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall. Sie prüft, ob Sie weiterhin geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Hier liegt der große Unterschied zwischen Cannabis und anderen Drogen.
Cannabis: Prüfung nach § 13a FeV
Für Cannabis gilt seit April 2024 eine eigene Regel. Die Behörde fragt, ob Sie Konsum und Fahren auseinanderhalten können. Eine erste Fahrt über dem Grenzwert führt nach überwiegender Auffassung allein noch nicht zur MPU. Mehr dazu auf unserer Seite zur MPU wegen Cannabis.
Kokain, Amphetamin und Co.: Prüfung nach § 14 FeV
Bei anderen Betäubungsmitteln ist der Maßstab deutlich strenger. Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet unter Nr. 9.1 schon die Einnahme von Betäubungsmitteln als Grund, der die Fahreignung im Regelfall ausschließt. Auf Abhängigkeit oder auf eine Fahrt unter Wirkung kommt es dafür nicht an. In der Praxis entziehen Behörden die Fahrerlaubnis deshalb häufig bereits nach einem einzigen Nachweis harter Drogen, oft ohne vorherige MPU.
Wer den Führerschein später zurückhaben möchte, muss in einem solchen Fall eine MPU bestehen. § 14 Abs. 2 FeV sieht sie vor, wenn die Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmitteln entzogen war. Wiederholte Verstöße nach § 24a StVG führen ebenfalls zur MPU. Einzelheiten zu den häufigsten Substanzen stehen in den Beiträgen Kokain und Führerschein und Amphetamin, Speed, Ecstasy und Führerschein. Auch ohne Fahrt kann übrigens schon der Besitz Folgen haben, wie der Artikel Drogenbesitz ohne Fahrt zeigt.
Ob eine Entziehung in Ihrem Fall angreifbar ist, kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nach Einsicht in die Akte einschätzen.
Beispiel: Ein Fliesenleger, 38 Jahre, nimmt auf einer Geburtstagsfeier zum ersten Mal seit Jahren Amphetamin. Am nächsten Vormittag gerät er in eine Kontrolle, die Blutprobe ist positiv. Neben dem Bußgeld erhält er wenige Wochen später ein Schreiben der Führerscheinstelle, die die Entziehung ankündigt. Er beginnt noch vor dem Bescheid ein Abstinenzprogramm, damit die Zeit bis zur Neuerteilung nicht ungenutzt verstreicht.
Was Sie jetzt tun sollten
Die ersten Wochen nach einem positiven Befund entscheiden oft darüber, wie lange der Weg zurück zum Führerschein dauert. Diese Schritte haben sich bewährt:
- Schweigen und Rat holen: Machen Sie keine Angaben zum Konsum, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Wann sich anwaltliche Hilfe lohnt, erläutert der Beitrag Anwalt für Verkehrsrecht und MPU.
- Post ernst nehmen: Anhörungen und Bescheide enthalten Fristen. Notieren Sie Daten und reagieren Sie rechtzeitig, notfalls über Ihre Kanzlei.
- Abstinenz früh beginnen: Für die spätere MPU brauchen Sie in der Regel belegte Drogenfreiheit über 6 oder 12 Monate, je nach Vorgeschichte. Der Nachweis zählt erst ab Programmbeginn. Wie lange Ihr Programm laufen muss, klärt der Artikel Abstinenznachweis: 6, 12 oder 15 Monate?.
- Das richtige Programm wählen: Anerkannt werden nur Nachweise aus forensischen Laboren nach den aktuellen Kriterien, etwa unangekündigte Urinkontrollen unter Sicht oder Haaranalysen. Einen Überblick bietet unsere Seite zum Abstinenznachweis.
- Ursachen klären: Fragen Sie sich ehrlich, wie es zu dem Konsum kam und welche Rolle Drogen in Ihrem Leben spielen. Wenn Sie den Eindruck haben, nicht mehr verzichten zu können, ist eine Suchtberatungsstelle oder Ihr Hausarzt ein guter erster Ansprechpartner.
Praxistipp: Versuche, Kontrollen zu beeinflussen, sind keine Abkürzung. Forensische Labore prüfen unter anderem, ob eine Urinprobe verdünnt ist, und brechen das Programm bei Auffälligkeiten ab. Wer stattdessen von Anfang an sauber dokumentiert, spart Zeit und Geld.
Wie es danach weitergeht
Steht die Neuerteilung an, prüft die Begutachtungsstelle, ob Ihre Drogenfreiheit stabil ist und ob Sie die Hintergründe des Konsums verstanden haben. Laborbelege allein reichen dafür nicht. Gutachter wollen nachvollziehen, was sich in Ihrem Alltag verändert hat und wie Sie mit Risikosituationen umgehen. Einen Überblick über die Begutachtung und ihre Vorbereitung finden Sie auf der Seite zur MPU wegen Drogen.
Fazit
Ein positiver Schnelltest ist zunächst nur ein Verdacht, verbindlich wird es mit der Blutprobe. Für Kokain, Amphetamin, Heroin und Ecstasy drohen beim ersten Mal in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte, bei Ausfallerscheinungen auch ein Strafverfahren. Schwerer wiegt meist die Reaktion der Führerscheinstelle: Bei harten Drogen gilt schon die Einnahme im Regelfall als Ausschlussgrund für die Fahreignung. Wer besonnen bleibt, keine vorschnellen Angaben macht und früh mit einem anerkannten Abstinenzprogramm beginnt, verkürzt den Weg zurück zum Führerschein.
Gern besprechen wir mit Ihnen, welche Schritte in Ihrer Lage sinnvoll sind.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: Januar 2026
Häufige Fragen
Muss ich bei der Polizei einen Drogenschnelltest machen?
Nein. Für Urin- oder Speicheltests gibt es keine Rechtsgrundlage, mit der die Polizei Sie zur Mitwirkung zwingen könnte. Der Test ist freiwillig, und die Ablehnung ist weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat. Bei konkretem Verdacht kann die Polizei aber eine Blutentnahme durch einen Arzt anordnen, auch ohne Ihre Zustimmung.
Ist ein positiver Schnelltest schon ein Beweis?
Nein. Der Schnelltest liefert nur einen Verdacht. Für Bußgeld, Strafverfahren und Führerscheinstelle zählt in der Regel das Ergebnis der Blutprobe, die ein Labor genau auswertet. Schnelltests können auch falsch positiv ausfallen.
Welches Bußgeld droht bei Kokain oder Amphetamin am Steuer?
Beim ersten Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG sieht der Bußgeldkatalog als Regelsatz 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor. Bei Voreintragungen steigt der Regelsatz auf 1.000 bzw. 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Bei Fahrfehlern oder Unfall kann zusätzlich ein Strafverfahren folgen.
Ist der Führerschein nach einem positiven Kokaintest sofort weg?
Die Polizei untersagt zunächst die Weiterfahrt. Über die Fahrerlaubnis entscheidet danach die Führerscheinstelle. Nach Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung schließt die Einnahme sogenannter harter Drogen die Eignung im Regelfall aus, weshalb Behörden die Fahrerlaubnis häufig schon nach einem einzigen Nachweis entziehen.
Wann sollte ich mit einem Abstinenznachweis beginnen?
So früh wie möglich, und zwar bei einem forensisch anerkannten Programm. Ein Nachweis gilt erst ab Programmbeginn, rückwirkend lässt er sich nicht führen. Welche Dauer nötig ist, hängt von Ihrer Vorgeschichte ab, häufig sind es 6 oder 12 Monate.
Quellen
- § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze, THC-Grenzwert, berauschende Mittel
- Anlage zu § 24a StVG – Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
- § 81a StPO – Körperliche Untersuchung, Blutprobe
- Runderlass NRW vom 15.12.2025 – Feststellung von Alkohol, THC und anderen berauschenden Mitteln (Nr. 2.1, 3.3)
- § 46 OWiG – Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren (Blutprobe)
- § 14 FeV – Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
- Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung (Nr. 9 Betäubungsmittel)
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (lfd. Nr. 243)
Redaktion MPU-Scout · Stand: 14. Januar 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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