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MPU bestanden – wie geht es weiter?

Das positive Gutachten ist da. Jetzt folgen Einreichung, Aushändigung des Führerscheins und vielleicht Auflagen. So gehen Sie die letzten Schritte richtig an.

Praxis & ErfahrungenStand: 8. September 2026Lesezeit ca. 6 Min.Fragen? 0800 44 600 88

Der Umschlag ist da, und auf der letzten Seite steht, was Sie sich seit Monaten erhofft haben: Die Zweifel an Ihrer Fahreignung sind ausgeräumt. Nach Abstinenzprogramm, Vorbereitung und Untersuchungstag ist das ein guter Moment zum Durchatmen.

Ganz am Ziel sind Sie damit aber noch nicht. Wer die MPU bestanden hat, besitzt zunächst ein Gutachten, keinen Führerschein. Sie müssen das Gutachten einreichen, die Behörde muss das Verfahren abschließen, und erst mit der Aushändigung des Führerscheins dürfen Sie wieder fahren.

Dieser Beitrag beschreibt die letzten Schritte, erklärt, was Auflagen und Beschränkungen bedeuten, und zeigt, wie Sie das Erreichte langfristig absichern.

Ein Auflagenvermerk im Gutachten bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Wir erklären Ihnen kostenfrei, was er für Sie bedeutet: 0800 44 600 88.

Was ein positives MPU-Gutachten bedeutet

Ein positives Gutachten heißt: Die Gutachter erwarten auf Grundlage aller Befunde, dass Sie künftig nicht mehr in der Weise auffallen, die zur MPU geführt hat. Ihre Veränderung erschien ihnen nachvollziehbar und stabil genug.

Damit gehören Sie zur größeren Gruppe. Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen für 2025 wurden bundesweit rund 58 Prozent der Begutachteten als geeignet eingestuft, etwa 40.700 Menschen. Das ist eine Bundeszahl über alle Anlässe und Stellen hinweg.

Rechtlich wichtig: Das Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme. Die Entscheidung über Ihre Fahrerlaubnis trifft die Behörde. Wie ein Gutachten aufgebaut ist und wie Sie die Begründung lesen, erklärt Das MPU-Gutachten lesen und verstehen.

Schritt 1: Das Gutachten einreichen

Das Gutachten geht nach § 11 Abs. 6 FeV an Sie als Auftraggeber. Die Behörde erfährt das Ergebnis also erst, wenn Sie es ihr schicken. Warten Sie damit nicht. Je früher die Führerscheinstelle das Gutachten hat, desto früher kann sie entscheiden.

Achten Sie dabei auf einige Punkte:

  • Frist beachten: Das Gutachten muss innerhalb der Frist aus der Anordnung vorliegen.
  • Aktenzeichen angeben: Ein kurzes Begleitschreiben mit Name, Geburtsdatum und Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung.
  • Form klären: Fragen Sie bei der Behörde nach, ob sie das Original oder eine Kopie benötigt und auf welchem Weg Sie einreichen sollen.
  • Kopie behalten: Bewahren Sie für sich eine vollständige Kopie auf, ebenso einen Nachweis über die Einreichung.

Schritt 2: Neuerteilung abschließen und Führerschein abholen

Wenn Sie den Führerschein zurückwollen

In den meisten Fällen ging der MPU ein Antrag auf Neuerteilung voraus. Mit dem positiven Gutachten fehlt dann oft nur noch wenig. Die Behörde prüft, ob alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen. Fehlt etwas, meldet sie sich bei Ihnen.

Wie lange das dauert, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Als Orientierung nennt der Landkreis München etwa ein bis zwei Wochen von der Vorlage des Gutachtens bis zur Aushändigung des Führerscheins. Anderswo kann es schneller oder langsamer gehen.

Wichtig für die Zeit bis dahin: Die Fahrerlaubnis wird nach § 22 Abs. 4 FeV erst durch die Aushändigung des Führerscheins erteilt. Das Gutachten allein berechtigt Sie nicht zum Fahren. Steigen Sie erst ins Auto, wenn Sie das Dokument in der Hand halten.

Ob die Behörde in Ihrem Fall eine erneute Fahrprüfung verlangt, welche Unterlagen der Antrag braucht und wie das Verfahren insgesamt läuft, beschreibt der Beitrag Führerschein-Neuerteilung beantragen.

Wenn Sie Ihren Führerschein noch hatten

Manche MPU wird angeordnet, während die Fahrerlaubnis noch besteht, etwa nach einer Mitteilung der Polizei. Fällt das Gutachten positiv aus und reichen Sie es rechtzeitig ein, sind die Zweifel der Behörde in der Regel ausgeräumt. Eine Entziehung wegen dieser Zweifel steht dann nicht mehr im Raum. Ob die Behörde Ihnen den Abschluss schriftlich bestätigt oder Auflagen anordnet, erfahren Sie von ihr.

Positives Gutachten mit Auflagen oder Beschränkungen

Nicht jedes positive Gutachten ist bedingungslos. Manchmal halten die Gutachter Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen für geeignet. Für diesen Fall sieht § 23 Abs. 2 FeV vor, dass die Behörde die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig beschränkt oder mit den erforderlichen Auflagen erteilt.

Der Unterschied ist einfach zu merken:

  • Beschränkung: Sie betrifft, was Sie fahren dürfen. Das Gesetz nennt als Beispiele eine bestimmte Fahrzeugart oder ein Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen.
  • Auflage: Sie betrifft, was Sie tun müssen, um die Fahrerlaubnis zu behalten. Denkbar sind etwa weitere ärztliche Kontrollen oder Nachweise über einen bestimmten Zeitraum.

Welche Bedingung in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus der Empfehlung im Gutachten und vor allem aus dem Bescheid der Behörde. Lesen Sie beides genau. Bei Unklarheiten fragen Sie bei der Führerscheinstelle nach, bevor Sie eine Frist verpassen.

Wichtig: Nehmen Sie Auflagen ernst. Wer sie nicht erfüllt, gibt der Behörde Anlass, die Eignung erneut zu prüfen. Notieren Sie sich Termine und Fristen sofort und heben Sie alle Nachweise auf. Ob eine Auflage in Ihrem Fall rechtmäßig ist, prüft im Einzelfall ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Probezeit und Punkte nach der Neuerteilung

Zwei Fragen tauchen nach bestandener MPU fast immer auf. Die Antworten hier kurz, die Einzelheiten in den verlinkten Beiträgen.

Probezeit: Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, beginnt mit der Neuerteilung eine neue Probezeit für die verbliebene Restdauer. Vorher ist der Nachweis eines Aufbauseminars nötig. Wie sich das zusammensetzt, erklärt der Beitrag zur Führerschein-Neuerteilung.

Punkte: Nach § 4 Abs. 3 StVG gilt: Wird eine Fahrerlaubnis neu erteilt, dürfen Punkte für Entscheidungen, die vorher rechtskräftig geworden sind, nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden gelöscht. Sie starten also mit null Punkten. Die zugrunde liegenden Eintragungen bleiben aber bis zum Ablauf ihrer Tilgungsfristen im Fahreignungsregister gespeichert. Mehr dazu lesen Sie unter Werden nach der MPU Punkte gelöscht? und MPU-Verjährung und Tilgungsfristen.

Den Erfolg absichern: Verhalten nach der MPU

Das positive Gutachten beruht auf einer Prognose. Ob sie sich bewahrheitet, liegt jetzt bei Ihnen. Viele Rückfälle passieren nicht in den ersten Wochen, sondern dann, wenn der Druck nachlässt und alte Gewohnheiten unbemerkt zurückkehren.

Hilfreich ist, die Strategien beizubehalten, die Sie in der Vorbereitung entwickelt haben:

  1. Risikosituationen kennen: Feiern, Stress, bestimmte Menschen oder Orte. Halten Sie Ihren Plan für diese Momente aktiv.
  2. Bei Alkohol: Haben Sie Abstinenz belegt, sollten Sie nicht leichtfertig wieder anfangen. Was nach der MPU gilt, behandelt Trinken nach der MPU: Was ist wieder erlaubt?.
  3. Bei Drogen und Cannabis: Bleiben Sie bei dem, was Sie im Gespräch zugesagt haben. Bei Cannabis bleibt die klare Trennung von Konsum und Fahren entscheidend.
  4. Bei Punkten: Beobachten Sie Ihren Fahrstil bewusst, besonders unter Zeitdruck. Eine neue Häufung von Verstößen fällt schnell auf.
  5. Unterstützung nutzen: Selbsthilfegruppen, Suchtberatungsstellen oder Ihr Hausarzt sind auch nach der MPU gute Anlaufstellen.

Eine erneute Auffälligkeit wiegt nach einer bestandenen MPU besonders schwer. Frühere Eintragungen werden berücksichtigt, solange sie nicht getilgt sind, und eine Wiederholung kann direkt zu einer neuen Anordnung führen. Wie ein tragfähiger Plan gegen Rückfälle aussieht, beschreibt Rückfallprävention, die überzeugt.

Beispiel: Ein Elektriker bekommt nach einem Jahr Alkoholverzicht und positivem Gutachten seinen Führerschein zurück. Bei der ersten Firmenfeier danach merkt er, wie selbstverständlich ihm Kollegen ein Bier anbieten. Weil er diese Situation in der Vorbereitung durchgespielt hat, bleibt er bei alkoholfreien Getränken und fährt früh nach Hause. Am nächsten Tag nimmt er sich vor, solche Anlässe weiterhin vorher zu planen. Das Beispiel ist erfunden.

Wer nach der MPU weiter begleitet werden möchte, findet Informationen auf unserer Seite zur MPU-Beratung.

Fazit

Wer die MPU bestanden hat, hält zunächst ein positives Gutachten in der Hand, noch keinen Führerschein. Reichen Sie das Gutachten zügig und fristgerecht bei der Behörde ein. Die Fahrerlaubnis wird erst mit der Aushändigung des Führerscheins erteilt, was etwa im Landkreis München ein bis zwei Wochen nach Vorlage dauern kann. Auflagen oder Beschränkungen nach § 23 Abs. 2 FeV sollten Sie genau lesen und gewissenhaft erfüllen. Mit der Neuerteilung werden alte Punkte gelöscht, die Eintragungen bleiben aber bis zur Tilgung gespeichert. Am wichtigsten ist, die erreichte Veränderung im Alltag zu halten.

Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.

Stand: September 2026

Häufige Fragen

Darf ich nach bestandener MPU sofort wieder fahren?

Nein, nicht allein mit dem Gutachten. Die Fahrerlaubnis wird erst mit der Aushändigung des Führerscheins erteilt (§ 22 Abs. 4 FeV). Bis Sie das Dokument in der Hand halten, dürfen Sie nicht fahren.

Wie lange dauert es nach der bestandenen MPU bis zum Führerschein?

Das ist je nach Behörde verschieden. Der Landkreis München nennt als Orientierung etwa ein bis zwei Wochen von der Vorlage des Gutachtens bis zur Aushändigung. Fehlen noch Unterlagen, dauert es länger.

Was bedeutet ein positives MPU-Gutachten mit Auflagen?

Die Gutachter halten Sie für geeignet, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Behörde kann die Fahrerlaubnis dann nach § 23 Abs. 2 FeV beschränken oder mit Auflagen erteilen. Welche das sind, steht in Ihrem Bescheid.

Muss ich das positive Gutachten selbst bei der Führerscheinstelle einreichen?

Ja. Das Gutachten geht an Sie als Auftraggeber, nicht an die Behörde. Reichen Sie es zügig und innerhalb der gesetzten Frist ein, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann.

Werden meine Punkte nach der bestandenen MPU gelöscht?

Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, werden Punkte für Entscheidungen, die vorher rechtskräftig wurden, nach § 4 Abs. 3 StVG gelöscht. Die Eintragungen selbst bleiben bis zum Ablauf ihrer Tilgungsfristen im Register gespeichert.

Quellen

  1. § 22 FeV – Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
  2. § 23 FeV – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
  3. § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem
  4. § 11 FeV – Eignung, Anordnung von Gutachten
  5. Landkreis München – Fahrerlaubnis nach Entziehung erneut beantragen

Redaktion MPU-Scout · Stand: 8. September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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