Eine MPU kostet schnell mehrere Tausend Euro. Da liegt die Frage nahe, ob die MPU-Kosten steuerlich absetzbar sind und sich wenigstens ein Teil über die Steuererklärung zurückholen lässt. Gerade wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, empfindet die Ausgaben als Kosten für den Job.
Die ehrliche Antwort vorweg: MPU-Kosten sind steuerlich in aller Regel nicht absetzbar. Das Einkommensteuergesetz ordnet sie der privaten Lebensführung zu. Ausnahmen werden für einzelne Berufsgruppen zwar diskutiert, sind aber nicht gesichert. Etwas anderes kann für Kosten einer Suchtbehandlung gelten, die mit der MPU selbst nichts zu tun hat.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regeln greifen, warum Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen meist ausscheiden und was Sie praktisch tun können. Eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzt der Text nicht.
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Welche Ausgaben rund um die MPU gemeint sind
Wenn von MPU-Kosten die Rede ist, meinen Betroffene meist mehrere Posten zugleich. Für die steuerliche Frage lohnt es sich, sie zu trennen:
- das Honorar der Begutachtungsstelle für das Gutachten,
- Laborkosten für Abstinenznachweise über Urin, Haar oder Blut,
- eine freiwillige Vorbereitung bei einem Beratungsanbieter,
- die Verwaltungsgebühr für die Neuerteilung und gegebenenfalls Fahrstunden,
- Anwaltskosten und Geldstrafen aus dem Verfahren davor,
- gegebenenfalls eine ärztliche Behandlung oder Entwöhnung.
Für fast alle diese Posten gilt derselbe Grundsatz. Nur die medizinische Behandlung folgt eigenen Regeln. Welche Beträge für die einzelnen Bausteine üblich sind, steht auf unserer Seite zu den MPU-Kosten.
Warum MPU-Kosten steuerlich meist nicht absetzbar sind
Maßgeblich ist § 12 Nr. 1 EStG. Danach dürfen Aufwendungen für die Lebensführung nicht abgezogen werden, und zwar auch dann, wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit erfolgen. Diese Formulierung ist für die MPU entscheidend. Dass Ihnen der Führerschein im Job hilft, reicht allein nicht.
Eine Fahrerlaubnis nutzen die meisten Menschen beruflich und privat zugleich: für den Weg zur Arbeit, für Einkäufe, für Familie und Freizeit. Wer sie nach einem Entzug zurückgewinnen will, verfolgt damit typischerweise beide Ziele. Hinzu kommt der Anlass. Eine MPU wird angeordnet, weil Zweifel an der Fahreignung bestehen, die meist auf eigenes Verhalten zurückgehen, etwa eine Alkoholfahrt oder viele Punkte.
Ausdrücklich geregelt ist ein weiterer Punkt: Geldstrafen aus einem Strafverfahren sind nach § 12 Nr. 4 EStG nicht abziehbar. Die Strafe für eine Trunkenheitsfahrt lässt sich also keinesfalls über die Steuer abfedern.
Werbungskosten bei der MPU: eng begrenzt und umstritten
Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Auf den ersten Blick passt das für jemanden, der ohne Fahrerlaubnis seinen Job verliert. Bei genauerem Hinsehen kollidiert es aber mit dem Abzugsverbot für die Lebensführung.
Das Argument für einen Abzug
Bei manchen Berufen ist der Führerschein nicht nur nützlich, sondern Voraussetzung, etwa für Lkw- und Busfahrer, Kuriere oder Außendienstler mit Dienstwagenpflicht. Hier lässt sich argumentieren, die MPU diene vor allem dazu, die Einnahmen zu sichern. Besonders naheliegend erscheint das, wenn es um Lkw- oder Busklassen geht, die privat kaum jemand braucht.
Die Gegenargumente
Gegen einen Abzug spricht zweierlei. Erstens wird die Fahrerlaubnis auch in diesen Fällen fast immer privat mitgenutzt, mindestens für die Pkw-Klasse. Zweitens liegt der Auslöser der MPU in aller Regel im privaten Verhalten. Beides zusammen macht es schwer, eine klare berufliche Veranlassung zu begründen.
Eine höchstrichterliche Entscheidung, die MPU-Kosten ausdrücklich als Werbungskosten anerkennt, ist uns nicht bekannt. Wer für sich eine Ausnahme sieht, sollte das vor der Steuererklärung mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein besprechen. Was Berufsfahrer rund um Führerscheinverlust und MPU sonst beachten sollten, beschreibt der Beitrag MPU als Berufskraftfahrer.
Beispiel: Ein Busfahrer verliert nach einer privaten Alkoholfahrt seine Fahrerlaubnis für alle Klassen. Für die Neuerteilung der Busklasse zahlt er Gutachten, Laborkosten und Vorbereitung. Seine Kollegin rät ihm, alles als Werbungskosten anzugeben. Er fragt vorher bei einer Steuerberaterin nach. Sie erklärt ihm, dass der Abzug wegen der privaten Mitnutzung und des privaten Anlasses kaum durchsetzbar ist, und er plant die Ausgaben ohne Steuerersparnis ein. Der Fall ist erfunden.
Außergewöhnliche Belastung? Meist nicht
Ein zweiter Weg wären außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Voraussetzung ist, dass Ihnen größere Aufwendungen als der Mehrheit vergleichbarer Steuerpflichtiger zwangsläufig entstehen. Zwangsläufig heißt laut Gesetz: Sie können sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Abziehbar ist außerdem nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Bei der MPU fehlt es nach unserer Einschätzung meist schon an der Zwangsläufigkeit. Zwar verlangt die Behörde das Gutachten, wenn Sie den Führerschein zurückhaben wollen. Doch die Ursache haben Sie in der Regel selbst gesetzt, und niemand ist rechtlich verpflichtet, eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Rechnen sollten Sie mit diesem Weg deshalb nicht.
Suchtbehandlung ist etwas anderes als die MPU
Anders liegt der Fall bei einer medizinischen Behandlung. Kosten für eine Suchtbehandlung, die Sie selbst tragen, können als Krankheitskosten unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen. Auch hier zählt nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung, und erstattete Beträge der Kranken- oder Rentenversicherung bleiben außen vor.
Für den Nachweis gilt § 64 EStDV. Für Arznei- und Heilmittel genügt grundsätzlich eine ärztliche Verordnung. Für bestimmte Maßnahmen, darunter psychotherapeutische Behandlungen, verlangt die Vorschrift ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Beginn der Maßnahme. Wer das erst im Nachhinein bemerkt, hat oft das Nachsehen.
Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Entwöhnung behandelt eine Erkrankung. Die MPU dagegen prüft Ihre Fahreignung, und die Vorbereitung darauf soll Ihnen helfen, das Gutachten zu bestehen. Einen Hinweis darauf, wie Finanzgerichte diese Unterscheidung sehen, gibt eine Entscheidung zur Umsatzsteuer: Der Bundesfinanzhof hat 2018 festgehalten, dass eine verkehrspsychologische Behandlung nur dann als Heilbehandlung steuerfrei ist, wenn der Schutz der Gesundheit ihr Hauptzweck ist, nicht aber, wenn sie vorrangig der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis dient (BFH, Beschluss vom 27.02.2018 – XI B 97/17). Das betraf die Umsatzsteuer des Anbieters, nicht Ihre Einkommensteuer, zeigt aber die Denkrichtung.
Ob und wann vor der MPU eine Behandlung sinnvoll ist, erklärt der Beitrag Brauche ich vor der MPU eine Therapie?. Wer eine Entwöhnung macht, sollte zudem zuerst klären, ob die Rentenversicherung oder die Krankenkasse die Kosten trägt. Dann stellt sich die Steuerfrage oft gar nicht.
Gut zu wissen: Laborkosten für Abstinenznachweise dienen dem Nachweis gegenüber Gutachter und Behörde, nicht der Heilung. Dass das Finanzamt sie als Krankheitskosten anerkennt, ist deshalb wenig wahrscheinlich. Preise und Rechenbeispiele stehen im Beitrag Was kosten Abstinenznachweise?.
Was Sie praktisch tun können
Auch wenn ein Abzug meist ausscheidet, gibt es ein paar vernünftige Schritte:
- Belege geordnet aufheben: Rechnungen von Begutachtungsstelle, Labor, Vorbereitung und Behörde gehören in einen Ordner. Sie behalten so den Überblick, und eine Steuerberatung kann im Zweifel sofort prüfen.
- Behandlungskosten getrennt erfassen: Ärztliche oder therapeutische Leistungen sind steuerlich anders zu beurteilen als die MPU. Mischen Sie die Belege nicht.
- Nachweise rechtzeitig einholen: Wer eine selbst bezahlte Behandlung plant, klärt vorab, ob ein amtsärztliches Gutachten nötig ist.
- Fachlich beraten lassen: Bei echten Grenzfällen helfen Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein. Wir beraten zur MPU, nicht zur Steuer.
- Ohne Steuerersparnis kalkulieren: Planen Sie das Budget so, dass es auch ohne Erstattung aufgeht.
Wie Sie die Kosten über die Monate verteilen, zeigt der Beitrag MPU in Raten bezahlen. Wer gerade arbeitslos ist und den Führerschein für eine neue Stelle braucht, findet Hinweise unter Übernimmt das Jobcenter die MPU-Kosten?.
Wo können Sie bei der MPU selbst sparen, ohne etwas zu riskieren? Das besprechen wir gern mit Ihnen. Kostenfrei unter 0800 44 600 88.
Fazit
MPU-Kosten sind steuerlich in aller Regel nicht absetzbar. § 12 Nr. 1 EStG ordnet Aufwendungen, die auch die private Lebensführung betreffen, dem Privatbereich zu, selbst wenn sie dem Beruf nützen; Geldstrafen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Abzug als Werbungskosten wird für einzelne Berufsgruppen zwar diskutiert, ist aber nicht gesichert. Als außergewöhnliche Belastung scheitert die MPU meist an der fehlenden Zwangsläufigkeit. Anders kann es bei selbst getragenen Kosten einer Suchtbehandlung aussehen, die steuerlich als Krankheitskosten zählen können. Grenzfälle gehören zur Steuerberatung.
Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.
Stand: März 2026
Häufige Fragen
Kann ich die MPU als Werbungskosten absetzen?
In aller Regel nicht. Das Einkommensteuergesetz ordnet Aufwendungen, die auch die private Lebensführung betreffen, grundsätzlich dem nicht abziehbaren Privatbereich zu, selbst wenn sie dem Beruf nützen. Ob in einem besonderen beruflichen Einzelfall etwas anderes gelten könnte, ist offen und sollte mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Gilt für Berufskraftfahrer eine Ausnahme?
Eine gesetzliche Ausnahme gibt es nicht. Zwar hängt das Einkommen von Lkw- oder Busfahrern unmittelbar an der Fahrerlaubnis, doch der Anlass der MPU liegt meist im privaten Verhalten. Eine höchstrichterliche Entscheidung, die MPU-Kosten ausdrücklich als Werbungskosten anerkennt, ist uns nicht bekannt.
Sind MPU-Kosten außergewöhnliche Belastungen?
Das ist unwahrscheinlich. Außergewöhnliche Belastungen setzen voraus, dass man sich den Ausgaben aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die MPU geht in der Regel auf ein eigenes Fehlverhalten zurück, was gegen diese Zwangsläufigkeit spricht.
Kann ich eine Suchtbehandlung von der Steuer absetzen?
Kosten einer Suchtbehandlung, die Sie selbst tragen, können als Krankheitskosten in Betracht kommen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Für bestimmte Maßnahmen verlangt das Steuerrecht einen Nachweis, der vor Beginn ausgestellt sein muss. Das ist etwas anderes als die MPU selbst oder die Vorbereitung darauf.
Lohnt es sich, MPU-Belege aufzuheben?
Aufheben schadet nicht. Rechnungen von Begutachtungsstelle, Labor und Vorbereitung brauchen Sie ohnehin für Ihre eigene Übersicht. Planen Sie die MPU aber so, dass Sie nicht auf eine Steuerersparnis angewiesen sind.
Quellen
Redaktion MPU-Scout · Stand: 13. März 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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