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Verkehrspsychologe, MPU-Berater, Coach: Wer darf was?

MPU-Vorbereitung darf jeder anbieten, doch nicht jede Bezeichnung ist frei. Wir ordnen Titel, Zertifikate und amtliche Anerkennungen ein und zeigen, wie Sie nachfragen.

Psychologie & VorbereitungStand: 25. Oktober 2026Lesezeit ca. 7 Min.Fragen? 0800 44 600 88

MPU-Berater, MPU-Coach, Verkehrspsychologe, Verkehrstherapeut, Fachpsychologe: Wer nach Unterstützung für die MPU sucht, begegnet vielen Bezeichnungen. Sie klingen ähnlich, bedeuten aber sehr Unterschiedliches. Manche setzen ein Studium voraus, andere gar nichts.

Die wichtigste Antwort vorweg: MPU-Vorbereitung darf in Deutschland jeder anbieten, eine amtliche Anerkennung für MPU-Vorbereiter gibt es nicht. Die meisten Bezeichnungen sind nicht geschützt. Wer sich aber „Psychologe“ nennt, sollte Psychologie studiert haben, und „Psychotherapeut“ dürfen nur Berechtigte führen. Amtlich anerkannt sind im MPU-Umfeld nur ganz bestimmte Stellen und Kurse.

Dieser Beitrag ordnet die Bezeichnungen ein, erklärt, welche Anerkennungen es wirklich gibt, und zeigt, wie Sie die Qualifikation Ihres Gegenübers prüfen.

Sie möchten ein Angebot einordnen? In einem kostenfreien Gespräch unter 0800 44 600 88 klären wir gern, worauf Sie achten sollten.

Wer darf MPU-Vorbereitung anbieten?

Für die Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung gibt es kein Berufsgesetz, keine Zulassung und keine Prüfung. Grundsätzlich kann jeder ein solches Angebot machen. Das unterscheidet die Vorbereitung deutlich von der MPU selbst, die streng geregelt ist.

Einige Grenzen gelten trotzdem:

  • Begutachtungsstellen dürfen nicht vorbereiten. Anlage 14 FeV schließt für sie Maßnahmen zur Verhaltens- und Einstellungsänderung zur Vorbereitung auf eine Begutachtung aus. Ihre Gutachter dürfen auch nicht vertraglich mit Vorbereitern verbunden sein (Anlage 4a Nr. 5 FeV).
  • Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ob eine MPU-Anordnung rechtmäßig ist oder wie ein Widerspruch aussehen müsste, darf ein MPU-Berater nicht prüfen. Dafür ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
  • Behandlung einer Suchterkrankung gehört in ärztliche oder psychotherapeutische Hände. Werbung für Suchtbehandlung außerhalb der Fachkreise ist zudem nach § 12 Heilmittelwerbegesetz verboten. Mehr dazu unter Brauche ich vor der MPU eine Therapie?.
  • Bezahlte Online-Kurse mit Lernkontrolle können unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen und brauchen dann eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Diese Zulassung betrifft den Vertrag, nicht die fachliche Qualität.

Die Bezeichnungen im Überblick

Bezeichnung Rechtlicher Schutz Was Sie erwarten dürfen
MPU-Berater, MPU-Coach, Verkehrscoach nicht geschützt keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben
Verkehrstherapeut nicht geschützt keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben
Psychologe, Verkehrspsychologe kein gesetzlicher Titelschutz abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom oder Master), sonst irreführend
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) Zertifikat eines Berufsverbands Psychologiestudium plus Fortbildung und Praxisprojekt
Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut strafrechtlich geschützt (§ 132a StGB) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Arzt, Rechtsanwalt strafrechtlich geschützt (§ 132a StGB) entsprechende Zulassung

MPU-Berater und Coach

Diese Begriffe sind nicht geschützt und schreiben keine bestimmte Ausbildung vor. Dahinter kann jemand mit fundierter Weiterbildung und langer Erfahrung mit MPU-Fällen stehen, ebenso aber jemand ohne jede fachliche Grundlage. Weiterbildungen zur MPU-Beratung bieten verschiedene Akademien und Bildungsträger mit unterschiedlichen Schwerpunkten an; wer sie abschließt, erhält in der Regel ein Zertifikat. Fragen Sie im Vorgespräch, welche Weiterbildung und wie viel Erfahrung hinter der Beratung stehen und wie die Vorbereitung abläuft.

Psychologe und Verkehrspsychologe

Auch „Verkehrspsychologe“ ist gesetzlich nicht geschützt. Allerdings verbinden Menschen mit dem Wort „Psychologe“ ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Wer sich ohne einen solchen Abschluss so nennt, führt nach herrschender Meinung in die Irre und verstößt damit gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG. Der fehlende Titelschutz bedeutet also nicht, dass jeder die Bezeichnung folgenlos verwenden darf.

Fachpsychologe für Verkehrspsychologie

Dieses Zertifikat vergibt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen über seine Akademie. Grundlage ist eine Zertifizierungsordnung, die seit dem 01.01.2023 gilt. Vorausgesetzt werden ein Psychologiestudium mit Diplom oder Master, ein Curriculum von rund 120 Unterrichtseinheiten Grundlagen und 68 Unterrichtseinheiten Spezialisierung, ein Praxisprojekt sowie Intervision. Das Zertifikat ist ein Qualitätsnachweis des Verbands, keine staatliche Anerkennung.

Psychotherapeut

Hier wird es strafrechtlich. § 132a StGB schützt bestimmte Berufsbezeichnungen, darunter die der Psychotherapeuten in ihren verschiedenen Ausprägungen, der Ärzte und der Rechtsanwälte. Wer sie unbefugt führt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das gilt auch für Bezeichnungen, die zum Verwechseln ähnlich sind.

Wo es im MPU-Umfeld echte Anerkennungen gibt

Dass es keine Anerkennung für MPU-Vorbereiter gibt, heißt nicht, dass im Umfeld der MPU alles ungeregelt wäre. Drei Bereiche sind amtlich geordnet, und jeder verlangt eine psychologische Fachqualifikation.

Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV). Sie werden von der zuständigen Landesbehörde anerkannt, befristet auf höchstens zehn Jahre. Psychologische Gutachter brauchen nach Anlage 14 FeV ein Diplom oder einen gleichwertigen Master in Psychologie, mindestens zwei Jahre Berufspraxis und mindestens ein Jahr Praxis in der Fahreignungsbegutachtung. Wie Sie eine Stelle auswählen, zeigt MPU-Stellen: die Begutachtungsstelle wählen.

Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV). Diese Kurse kommen nach einer Kursempfehlung im Gutachten infrage. Ihre Leiter brauchen nach Anlage 15 FeV unter anderem ein Psychologiestudium, eine verkehrspsychologische Ausbildung, Erfahrung in der Fahreignungsbegutachtung und eine eigene Kursleiterausbildung. Mehr dazu unter Kurs nach § 70 FeV statt neuer MPU.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (§ 4a StVG). Wer sie durchführen will, braucht eine Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie. Voraussetzungen sind unter anderem ein Abschluss als Diplom-Psychologe oder ein gleichwertiger Master, eine verkehrspsychologische Qualifikation, Berufserfahrung und höchstens zwei Punkte im Fahreignungsregister. Erlaubnisinhaber müssen sich alle zwei Jahre mindestens sechs Stunden fortbilden. Was das Seminar bewirkt, beschreibt Fahreignungsseminar: Punkte abbauen.

Wichtig: Keine dieser Anerkennungen ist eine Zulassung als MPU-Vorbereiter. Wer eine Seminarerlaubnis hat oder als Kursleiter anerkannt ist, darf das wahrheitsgemäß sagen. Einen „amtlich anerkannten MPU-Berater“ dagegen gibt es nicht, auch wenn manche Werbung so formuliert.

Die Debatte um Qualitätsstandards

Dass der Vorbereitungsmarkt ungeregelt ist, beschäftigt die Fachwelt seit Längerem. Der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich im Januar 2025 in einem eigenen Arbeitskreis damit befasst. Seine Empfehlungen lauten sinngemäß:

  • Eine qualifizierte Vorbereitung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
  • Anbieter, die die Kriterien für fahreignungsfördernde Interventionen erfüllen, sollen auf Positivlisten erfasst werden, die Führerscheinstellen herausgeben dürfen.
  • Belege über Abstinenz und Vorbereitung sollen dem Gutachten als Anlage beigefügt werden, auch zum Schutz vor Fälschungen.
  • Täuschungen und Fälschungen im Fahrerlaubnisverfahren sollen konsequent strafrechtlich verfolgt werden.

Auch der TÜV-Verband fordert verbindliche Standards. Nach unserem Kenntnisstand ist daraus bis Oktober 2026 keine gesetzliche Regelung geworden. Den weiteren Verlauf verfolgt der Beitrag Regulierung der MPU-Vorbereitung: Stand der Debatte.

So prüfen Sie die Qualifikation Ihres Gegenübers

Weil der Markt ungeregelt ist, liegt die Prüfung bei Ihnen. Diese Fragen helfen:

  1. Wer berät mich? Fragen Sie, ob Sie durchgehend mit derselben Person sprechen oder ob die Ansprechpartner wechseln.
  2. Welche Ausbildung steht dahinter? Fragen Sie nach der fachlichen Weiterbildung. Nennt sich jemand Psychologe oder Verkehrspsychologe, dürfen Sie nach dem Studienabschluss (Diplom oder Master) fragen.
  3. Welche Zusatzqualifikationen gibt es? Etwa Zertifikate aus Weiterbildungen, ein Fachpsychologen-Zertifikat oder eine Seminarerlaubnis.
  4. Wie viel Erfahrung besteht mit meiner Fragestellung? Alkohol, Drogen, Punkte und Straftaten verlangen unterschiedliches Wissen.
  5. Was passiert, wenn Hinweise auf eine Abhängigkeit auftauchen? Eine seriöse Beratung verweist dann an Suchtberatung oder Ärzte.
  6. Wie wird mit Rechtsfragen umgegangen? Gute Berater erklären allgemein und verweisen bei Einzelfällen an einen Fachanwalt.

Beispiel: Eine Frau Anfang fünfzig sucht nach einer Fahrt mit 1,8 Promille Unterstützung und führt mit zwei Anbietern ein Vorgespräch. Der erste verspricht ihr, dass sie die MPU „auf jeden Fall“ besteht, und drängt auf ein teures Komplettpaket, das sie noch am selben Tag buchen soll. Der zweite fragt zuerst nach ihrer Vorgeschichte und den Fristen, erklärt, wie die Vorbereitung abläuft und wo ihre Grenzen liegen, und sagt offen, dass über das Ergebnis allein die Begutachtungsstelle entscheidet. Sie entscheidet sich für das zweite Angebot. Der Fall ist erfunden.

Qualifikation ist wichtig, aber nicht alles

Ein guter Abschluss ist eine wichtige Grundlage, macht aber allein noch keine gute Begleitung aus. Umgekehrt kann langjährige Erfahrung manches ausgleichen. Entscheidend ist, ob die beratende Person Ihre Fragestellung versteht, ehrlich mit Ihnen umgeht und Sie zum Nachdenken bringt, statt Ihnen Sätze vorzugeben. Achten Sie deshalb auch darauf, wie gearbeitet wird: Gibt es eine ehrliche Ersteinschätzung? Wird an Ihrer eigenen Geschichte gearbeitet statt an Musterantworten? Werden Preise und Leistungen schriftlich festgehalten? Weitere Warnsignale fasst Seriöse MPU-Vorbereitung erkennen zusammen. Wie unsere Beratung aufgebaut ist, beschreibt die Seite MPU-Beratung.

Fazit

MPU-Vorbereitung darf jeder anbieten, eine amtliche Anerkennung für MPU-Vorbereiter gibt es nicht. Bezeichnungen wie MPU-Berater, Coach oder Verkehrstherapeut sind frei. „Psychologe“ und „Verkehrspsychologe“ sind zwar nicht gesetzlich geschützt, setzen nach herrschender Meinung aber ein Psychologiestudium voraus. „Psychotherapeut“, „Arzt“ und „Rechtsanwalt“ schützt § 132a StGB. Amtlich geregelt sind im MPU-Umfeld nur Begutachtungsstellen, Kurse nach § 70 FeV und die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars. Wer gezielt nach Person, Abschluss und Erfahrung fragt, kann Angebote gut unterscheiden.

Persönliche Unterstützung: Kostenfreie Erstberatung unter 0800 44 600 88 – telefonisch und online, in NRW auch persönlich.

Stand: Oktober 2026

Häufige Fragen

Wer darf MPU-Vorbereitung anbieten?

Grundsätzlich jeder. Eine Zulassung oder amtliche Anerkennung für MPU-Vorbereiter gibt es nicht. Ausgeschlossen sind nur die Begutachtungsstellen selbst, die nach Anlage 14 FeV nicht auf eine Begutachtung vorbereiten dürfen.

Ist „Verkehrspsychologe“ ein geschützter Titel?

Gesetzlich geschützt ist die Bezeichnung nicht. Wer sich Psychologe oder Verkehrspsychologe nennt, erweckt aber den Eindruck eines abgeschlossenen Psychologiestudiums. Fehlt dieser Abschluss, ist die Bezeichnung nach herrschender Meinung irreführend im Sinne von § 5 UWG.

Was ist ein Fachpsychologe für Verkehrspsychologie?

Das ist ein Zertifikat des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Es setzt ein Psychologiestudium mit Diplom oder Master voraus, dazu ein umfangreiches Fortbildungscurriculum, ein Praxisprojekt und Intervision. Eine amtliche Zulassung ist es nicht.

Darf sich ein MPU-Berater Psychotherapeut nennen?

Nur, wenn er dazu berechtigt ist. Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist strafrechtlich geschützt (§ 132a StGB). Wer sie unbefugt führt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Welche amtlichen Anerkennungen gibt es im MPU-Umfeld?

Amtlich anerkannt werden Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV) und Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV). Für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars gibt es eine Seminarerlaubnis (§ 4a StVG). Für die MPU-Vorbereitung gibt es keine Anerkennung.

Quellen

  1. § 132a StGB – Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
  2. § 4a StVG – Fahreignungsseminar
  3. Anlage 14 FeV – Voraussetzungen für die Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
  4. Anlage 15 FeV – Voraussetzungen für die Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  5. Deutsche Psychologen Akademie – Zertifizierungsordnung Verkehrspsychologie
  6. 63. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2025 – Empfehlungen (Arbeitskreis II: MPU-Vorbereitung unter der Lupe)

Redaktion MPU-Scout · Stand: 25. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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